Opernpassagen Service Gesellschaft mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra, geb. Knoll Ahern seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Marc Rudolf Balkenhol seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 37.50% | |
| 37.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Opernpassagen Verwaltungsgesellschaft mbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Opernpassagen Verwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. HRB 77236). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtilinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstreitigkeit Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. II. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten, verrechnet worden. Das Saldierungsgebot gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde jedoch beachtet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungs-posten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bewertungsmethoden änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 3. Rückstellung Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Aufgliederung und die Restlaufzeit ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Ergänzende Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
D. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden: Vortrag auf neue Rechnung
G. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Köln, den 20. Mai 2019 gez. Kai Efing Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Juni 2019 |
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