SVPRO GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Kreuder seit 8.12.2025 | Prokura |
Daphne Jakobs seit 8.12.2025 | Prokura |
Achim Thywissen seit 17.10.2024 | Geschäftsführer |
Sebastian Dr. Höfner seit 17.10.2024 | Geschäftsführer |
Samer Abou Jaoude seit 17.10.2024 | Geschäftsführer |
Mark Geber seit 10.2.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Insurance Services Office, Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Krug Sachverständigen-GmbHSaarwellingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Krug Sachverständigen-GmbH, Saarwellingen
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft macht von den Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 Satz 1 HGB und teilweise des § 288 HGB Gebrauch. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet worden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern bilanziert. Zugänge im Berichtsjahr werden zeitanteilig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt (4-50 Jahre). Zugänge im Berichtsjahr werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, die nach dem 31.12.2017 erworben wurden, mit Anschaffungskosten von EUR 250 bis EUR 1.000 [bis 2022: 800] werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis EUR 250 werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Abgänge erfolgen zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Kassenbestände sowie Bankguthaben werden mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die ausgewiesenen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Bilanz Ein Anlagespiegel wird gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht aufgestellt. Im Anlagevermögen sind Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von Euro -,-- enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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