M.
Girolstein Textilvertriebs-GmbH
Hilden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
422.955,50 |
| I.
Sachanlagen |
751,00 |
| II.
Finanzanlagen |
422.204,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
153.287,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
142.192,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
126.864,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.095,15 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
802.279,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.378.523,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
776.125,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
77.283,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
802.279,96 |
| B.
Rückstellungen |
161.051,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.217.472,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.217.472,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.378.523,37 |
Anhang
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Allgemeine Angaben
Gliederungssätze/Darstellungsstetigkeit
Bilanzierungsmethoden
Bewertungsmethoden
Währungsumrechnung
Betriebsaufspaltung
sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der M. Girolstein Textilvertriebs
GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiLMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz. in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn - und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn - und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§288,
326 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden bei beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 Euro) wurden gemäß
EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr sofort
abgeschrieben.
Vorräte
Es waren keine Vorräte vorhanden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Betriebsaufspaltung
Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor.
sonstige Pflichtangaben gem. § 285HGB
Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen an
Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
alternativ:
Es bestanden gegenüber dem
Gesellschafter/Geschäftsführer folgende
Forderungen in Höhe von 47.229,02 Euro.
Die Besicherung erfolgte zu banküblichen
Grundsätzen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind der Bilanz zu entnehmen.
Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht
vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind der Bilanz zu entnehmen.
Sonstige Angaben
Es wird ein nicht durch Kapital gedeckter Fehlbetrag
ausgewiesen. Zur Zeit laufen Verhandlungen mit den 2
Hauptgläubigern einen Vergleich zu erzielen.
Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten und die
Gläubiger haben einem Vergleich im Jahre 2011
zugestimmt.
Nach Zustimmung dieses Vergleichs ist die
Überschuldung abgewendet.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Beruf |
| Günther |
Bernd |
Geschäftsführer |
Bankkaufmann |
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Rückstellungen für Pensionen wurden
gebildet für die ausgeschiedene
Geschäftsführerin M. Girolstein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2011 festgestellt.
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