Beteiligungsgesellschaften
InfraNet Aktiengesellschaft
Am Einfang 6, 82166 Gräfelfing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolf-Christian Storch seit 8.12.2001 | Vorstandsmitglied |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InfraNet AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileA. Erläuterungen der rechtlichen Verhältnisse I. Allgemeines
B. Angaben zum Jahresabschluss sowie zum Unternehmen I. Allgemeine Angaben über die Aufstellung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der InfraNet AG wurde gem. § 264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267a HGB auf den Grundlage der Rechnungsvorschriften des HGB und den Sondervorschriften des GmbH Gesetzes erstellt. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 sowie § 275 Abs. 5 HGB kein Gebrauch gemacht. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 286 Abs. 4 HGB vollständig Gebrauch gemacht. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. In gleicher Weise wurde hinsichtlich der "Davon"-Vermerke verfahren. Die Angabe der Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten findet sich ebenfalls im Anhang. II. Angaben und Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sofern bei einzelnen Vermögensgegenständen Abweichungen von den folgenden Feststellungen bestehen, wurden sie bei der jeweiligen Bilanzposition erläutert. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 1. Anlagevermögen Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu netto EUR 410, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei bis acht Jahren linear abgeschrieben. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Sie werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear wie folgt abgeschrieben:
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten beurteilt. 2. Vorratsvermögen Es wurde zum Ende des Geschäftsjahres durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Inventurlisten liegen vor. Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. 3. Forderungen / Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auf den einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand wurde zudem eine Pauschalwertberichtigung gebildet. 4. Postgiro- und Kassenguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten Sie wurden - soweit vorhanden - mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Ihre Höhe ist durch vorliegende Kassenabrechnungen bzw. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag belegt. 5. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktivische Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als passivische Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 6. Rückstellungen Bei den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden mit dem zur vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Personen der Schuldner und die Beträge der ihnen gegenüber bestehenden Einzelverbindlichkeiten ergenben sich aus einer Saldenliste. III. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss sowie zum Unternehmen 1. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Haftungsverhältnisse Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben am Bilanzstichtag nicht bestanden. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen haben am Bilanzstichtag nicht bestanden.
München, den 31.03.2017 gez. Wolf-Christian Storch, Vorstand Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2017 festgestellt. |
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