Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 4229
Vorher
Haverkamp Zaun- und Toranlagen GmbH
Eingetragen
1.6.1994
Branche
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen GlaswarenHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Sicherheitsglas und sonstigen sicherheitstechnischen Ausrüstungen.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Haverkamp
seit 24.11.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haverkamp Zaun- und Toranlagen GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 2.247,50 7.883,50
I. Sachanlagen 2.247,50 7.883,50
B. Umlaufvermögen 380.650,95 427.555,27
I. Vorräte 357.121,28 410.568,77
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 0,00 1.095.768,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.124,56 16.514,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.405,11 472,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 41,00 52,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 810.417,46 773.925,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.193.356,91 1.209.417,09

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 140.000,00 140.000,00
III. Verlustvortrag 965.055,01 255.821,56
IV. Jahresfehlbetrag 36.491,64 709.233,45
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 810.417,46 773.925,82
B. Rückstellungen 10.200,00 25.615,00
C. Verbindlichkeiten 1.183.156,91 1.183.802,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.193.356,91 1.209.417,09

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Haverkamp Zaun- und Toranlagen GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Form der Darstellung sowie die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Abschlussjahr beibehalten.

Die Zuordnung der Vermögens- und Schuldposten sowie der Aufwendungen und Erträge zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses ist mit der des Vorjahres identisch. Die erhaltenen Anzahlungen wurden im Vorjahr gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Vorjahresbeträge entsprechen den Werten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde eingehalten.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, aktiviert.

Die Nutzungsdauer beträgt bei den technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis10 Jahre.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip des Umlaufvermögens wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit vorsichtig bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 2 % des Netto-Forderungsbestandes Rechnung getragen. Die Wertberichtigung ist aktivisch abgesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt worden.

Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben, die erst nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen.

Von der Möglichkeit einen Aktivposten für latente Steuerern zu bilden wurde gem. § 274 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Sie werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, der auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen umfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

(3) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.183 T€ (Vorjahr: 1.184 T€).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter waren in Höhe von 374 T€ (Vorjahr: 353 T€) auszuweisen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen.

IV. Sonstige Angaben

(1) Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer der Haverkamp Zaun- und Toranlagen GmbH ist:

Herr Ulrich Haverkamp

Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Münster, 18.04.2016

Ulrich Haverkamp

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2016 festgestellt.

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