Rapidoserv
GmbH
Eitorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
219.276,82 |
202.652,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
219.274,82 |
202.645,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.098,34 |
38.861,20 |
| I.
Vorräte |
6.459,40 |
6.676,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.532,80 |
26.351,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.106,14 |
5.833,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
401,00 |
401,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
246.776,16 |
241.914,70 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.468,33 |
46.498,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.498,18 |
66.310,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.970,15 |
-44.811,94 |
| B.
Rückstellungen |
12.703,63 |
14.119,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.604,20 |
181.297,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
160.604,20 |
181.297,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
246.776,16 |
241.914,70 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff HGB) unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
(§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung
der Vorjahreszahlen entsprochen.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches sind
nicht geändert worden, soweit nicht nachfolgend
ausdrücklich auf eine Methodenänderung
hingewiesen wurde.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. In Anwendung der
steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift des
§ 6 Abs. 2 EStG wurden die
Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten
jeweils EUR 150,00 nicht übersteigen, in voller
Höhe abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten mehr als
EUR 150,00 und nicht mehr als EUR 410,00
betragen, wurden in Anwendung der steuerrechtlichen
Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG
wurden in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel in der Anlage
zu diesem Anhang zu entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 0,00
(Vorjahr: € 0,00). Die Forderungen gegenüber
Gesellschaftern belaufen sich auf € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf
€ 146.641,45 (Vorjahr: € 163.707,47).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten
für die Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses sowie die Erstellung der
Steuererklärungen, nicht genommenen Urlaub der
Arbeitnehmer sowie Sozialversicherungsbeiträge.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.
IV. Sonstige Angaben
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2017 waren:
Frau Maria Solzbacher-Peterse
Herr Michael Boltersdorf (Eingetragen 20.11.2017)
sonstige Berichtsbestandteile
Eitorf, den 6.9.2018
gez. Michael Boltersdorf
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2018 festgestellt.
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