Frank
Pohlmann GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.246,00 |
44.552,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.829,00 |
16.969,00 |
| III.
Finanzanlagen |
22.415,00 |
27.581,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.550,85 |
59.673,33 |
| I.
Vorräte |
2.002,28 |
2.317,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.269,62 |
7.905,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.624,07 |
2.624,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.278,95 |
49.450,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.763,50 |
749,64 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
13.142,55 |
| Aktiva |
172.560,35 |
118.117,52 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.177,50 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
38.142,55 |
7.418,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.320,05 |
-30.724,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
13.142,55 |
| B.
Rückstellungen |
7.047,35 |
5.526,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.335,50 |
112.590,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
59.315,23 |
69.907,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
81.020,27 |
42.683,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
25.148,85 |
28.561,67 |
| Passiva |
172.560,35 |
118.117,52 |
Anhang
zur Bilanz per 31. Dezember 2022
der
Frank Pohlmann GmbH
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Sie ist gemäß § 316 HGB nicht
prüfungspflichtig.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden ist.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind unab-
hängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
Die einzelnen Positionen wurden wie folgt bewertet:
- Entgeltlich erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
- Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
- Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
- Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 € bis
1.000,00 € wurden vom 01.01.2008 bis 31.12.2010 in
einem Sammelposten eingestellt und gem. § 6 Abs. 2 a
EStG abgeschrieben.
- Außerplanmäßige
Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB
wurden nicht vorgenommen.
- Die Finanzanlagen wurden zu
Anschaffungskosten oder mit den niederen Teilwert
angesetzt.
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
- Die Rückstellungen wurden in Höhe
der wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.
- Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß Vollständigkeitserklärung der
Geschäftsführung der Gesellschaft für alle
erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
- Pensionsverpflichtungen wurden
gemäß BILMOG mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB bewertet.
- Durch Vermögensverrechnung des
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2022 mit dem
Deckungs- Vermögen nach § 246 Abs. 2 HGB entsteht
ein aktiver Unterschiedsbetrag.
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
- Die Laufzeitzinsen werden entsprechend als
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt
(Brutto-Methode).
III. Sonstige Angaben
Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
bestehen in Höhe von 60.829,29 €.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Frank Pohlmann Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2023
festgestellt.
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