PHÖNIX-BAU GmbH
Selbe AdresseRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anna Stanislawski seit 15.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InterProjekt GmbHGeraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss der InterProjekt GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher konnte der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht neu berechnet und angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB). Eine Vergleichbarkeit ist daher nur eingeschränkt gegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhangausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften nach § 246 HGB wurden beachtet. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Das Sachanlagevermögen wurde einzeln zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzipes angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert bilanziert. Liquide Mittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten. Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt. Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten Bewertungsnethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr.6 HGB), mit der Ausnahme der zwingenden Änderungen durch das BilMoG. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein hingegebenes Darlehen erfasst. Die Abgrenzug dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwand für voraussichtliche Abschluss- und Prüfungskosten. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Verlustvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Name des Geschäftsführers Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres war: Anna Stanislawski, Übersetzerin
Gera, den 30. Juni 2011 gez. Anna Stanislawski Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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