LAMILUX Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dr. Denner seit 4.7.2025 | Prokura |
Sophia Dr. Strunz seit 3.1.2025 | Geschäftsführer |
Klaus Gollwitzer seit 2.4.2024 | Prokura |
Niklas Braun seit 12.7.2021 | Prokura |
Holger Rudert seit 22.1.2021 | Prokura |
Oliver Liebsch seit 22.1.2021 | Prokura |
Johanna Strunz seit 10.1.2019 | Geschäftsführer |
Alexander Dr. Strunz seit 10.1.2019 | Geschäftsführer |
Stephan Reingruber seit 20.1.2014 | Prokura |
Alexander Bungert seit 20.1.2014 | Prokura |
David Plaedrich seit 22.5.2012 | Prokura |
Norbert Schug seit 22.5.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KGRehauKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERN-LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20221. Berichterstattung nach § 315 Abs. 1 HGB 1.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs Allgemeine Lage der Kunststoffindustrie Die Geschäftsfelder der "Lamilux Heinrich Strunz Gruppe" erstrecken sich auf den Bereich der Kunststoffverarbeitung. Die Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie konnten im Jahre 2022 eine Umsatzveränderung von +12,6 % verzeichnen (Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V.). 1.2 Geschäftsverlauf im Konzern 2022 1.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung Die Umsätze erhöhten sich 2022 und erreichten insgesamt T€ 375.886 nach T€ 320.407 im Jahre 2021. Dies entspricht einer Mehrung von T€ 55.479 und somit einem Umsatzplus von 17,3 %. 2022 entfielen die Umsätze zu 45,1 % auf das Inland und zu 54,9 % auf das Ausland. Während der Umsatz dort um 20 % gestiegen ist, lag der Zuwachs im Inland bei 14 %. Der Auftragsbestand zum 31.12.2022 der wesentlichen Konzerngesellschaften LAMILUX Heinrich Strunz GmbH und LAMILUX Composites GmbH betrug: T€ 69.864. 1.2.2 Beschaffung Die benötigten Materialien und Dienstleistungen werden europaweit bezogen. Die Sicherung der Qualität erfolgt durch ein Qualitätsmanagementsystem, welches nach ISO 9001 zertifiziert ist. Die Schlüsselmaterialien werden von verschiedenen Herstellern bezogen. 1.2.3 Investition 2022 wurden Investitionen im Bereich des Anlagevermögens in Höhe von insgesamt T€ 4.290 getätigt. Davon entfallen T€ 171 auf immaterielle Vermögensgegenstände, T€ 3.598 auf Sachanlagen und T€ 521 auf Finanzanlagen. 1.2.4 Finanzierungsmaßnahmen Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Finanzlage. 1.2.5 Personalentwicklung Der Konzern beschäftigte im Jahresschnitt 2022 incl. Auszubildender 1.220 Mitarbeiter. Die Zahl der Auszubildenden betrug durchschnittlich 86, was einer Quote von 7,1 % der Mitarbeiter entspricht. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz wird verantwortlich von einem Arbeitsschutzbeauftragten wahrgenommen, der regelmäßig Einweisungen und Belehrungen durchführt und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überprüft. 1.2.6 Umweltschutz Die Einhaltung der maßgebenden Umweltvorschriften wird laufend durch den zuständigen Umweltbeauftragten überprüft. 1.3 Darstellung der Lage 1.3.1 Vermögenslage Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme im Konzern hat sich mit T€ 185.065 gegenüber T€ 161.064 im Vorjahr erhöht. Davon entfallen 30,4 % (Vorjahr 36,0 %) auf das Anlagevermögen und 69,6 % (Vorjahr 64,0 %) auf das Umlaufvermögen incl. Rechnungsabgrenzungsposten und aktiven latenten Steuern. Das Anlagevermögen verringerte sich um T€ 1.856. Die Vorräte erhöhten sich um T€ 4.603. Gestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 6.619, die Forderungen im Verbundbereich erhöhten sich um T€ 3, die Forderungen im Beteiligungsbereich erhöhten um T€ 89 und die sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich um T€ 1.892. Die liquiden Mittel in Form von Bankguthaben und Schecks erhöhten sich um T€ 16.090. Die Rechnungsabgrenzungsposten stiegen um T€ 348, die aktiven latenten Steuern sanken um T€ 3. Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das wirtschaftliche Eigenkapital um T€ 9.899. Gleichzeitig erhöhte sich das gesamte Fremdkapital um T€ 14.102. Die Eigenkapitalquote liegt bei 53,0 % (Vorjahr 54,6 %) und die Fremdkapitalquote bei 47,0 % (Vorjahr 45,4 %). 1.3.2 Finanzlage Die Kapitalflussrechnung zeigt folgende Entwicklung des Finanzmittelfonds zum 31.12.2022
Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2022 wurde um den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ +16.001), den Cashflow aus der Investitionstätigkeit (T€ -4.118) und den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (T€ +4.207), also insgesamt um T€ 16.090 erhöht. Grundsätzlich konnten die Konzernunternehmen jederzeit allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen und alle Skontierungsmöglichkeiten nutzen. 1.3.3 Ertragslage
Die Rentabilität entwickelte sich wie folgt:
Bei der Betriebsleistung wurde eine Steigerung von T€ 51.048 verzeichnet (15,5 % Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2021). Der zur Lieferfähigkeit notwendige Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen ist um T€ 1.030 erhöht worden. Die sonstigen periodenbezogenen betrieblichen Erträge verminderten sich um T€ 2.533. Die Materialeinsatzquote sank im Verhältnis zur Betriebsleistung von 59,0 % im Jahre 2021 auf jetzt 55,5 %. Die Personalaufwandsquote liegt mit 18,2 % unter dem Vorjahresniveau (19,4 %). Die Abschreibungen verringerten sich um T€ 253 und lagen mit 1,6 % unter dem Vorjahresniveau von 1,9 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um T€ 13.676 erhöht und lagen somit mit einer Quote von 18,5 % über der Vorjahresquote von 17,2 %. Die sonstigen Steuern reduzierten sich um T€ 2 auf T€ 148. Somit verbesserte sich das Betriebsergebnis 2022 um T€ 15.459 gegenüber dem Vorjahr. Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 514. Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich von T€ 1.213 im Vorjahr auf T€ 543 im Jahr 2022. Die Ertragsteuern erhöhten sich um T€ 3.317. Nominal stieg der Konzernjahresüberschuss von T€ 5.815 auf nun T€ 17.800. Fazit: Aufgrund des aktuellen Geschäftsverlaufs erwarten wir auch für 2023 eine befriedigende Ertragslage. Aus gegenwärtiger Sicht ist daher kein Liquiditätsengpass zu erwarten. Und auch im kommenden Jahr wird somit eine zufrieden stellende Liquiditätssituation die Konzernunternehmen in die Lage versetzen, allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten, Personal und Kapitalgebern nachzukommen. 1.4 Entwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick 1.4.1 Geschäftsbereich Tageslichtelemente Im Bereich Tageslichtelemente konnten 2022 steigende Umsätze gegenüber 2021 erzielt werden. Insgesamt ist der Umsatz von T€ 154.034 im Jahr 2021 auf T€ 178.830 im Jahr 2022 gestiegen. 1.4.2 Geschäftsbereich faserverstärkte Kunststoffe Im Bereich faserverstärkte Kunststoffe konnten 2022 ebenfalls steigende Umsätze gegenüber 2021 erzielt werden. Insgesamt ist der Umsatz von T€ 165.682 im Jahr 2021 auf T€ 196.231 im Jahr 2022 gestiegen. 1.5 Risiken und Chancen Im Rahmen der Geschäftstätigkeit im In- und Ausland sind die Konzerngesellschaften mit möglichen Risiken konfrontiert. Grundsätzlich werden unternehmerische Risiken nur dann bewusst eingegangen, wenn gute Chancen zur Weiterentwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens bestehen und das damit verbundene Risiko in seinen Auswirkungen beherrschbar bleibt. Die aus unserer Sicht wichtigsten Risikofelder, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit berührt werden, stellen sich wie folgt dar: 1.5.1 Unternehmensrisiko Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten oder geeignet wären, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich und nachhaltig zu beeinträchtigen, sind derzeit nicht erkennbar. 1.5.2 Gesamtwirtschaftliche Einflüsse Konjunkturelle Entwicklungen in unseren Kernmärkten können das Geschäft insofern beeinflussen, dass mit einer einhergehenden Veränderung der Kapazitätsauslastung sowohl Risiken als auch Chancen bei Umsatz und Konzernergebnis auftreten können. In den rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der prognostizierten Entwicklung der Kapitalmärkte sind derzeit auch keine wesentlichen Risiken erkennbar die uns direkt betreffen. 1.5.3 Risiken aus der Betriebstätigkeit Mögliche Betriebs- und Produktionsausfälle sind durch entsprechende Versicherungsverträge wirtschaftlich sinnvoll abgedeckt. Mögliche Forderungsausfälle sind durch Warenkreditversicherungen abgedeckt. Für Gewährleistungsansprüche sind ausreichend Rückstellungen gebildet. 1.5.4 Produktions- und Beschaffungsrisiko Im Produktionsbereich haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ausfalls unserer Anlagen durch kontinuierliche auch präventive Instandhaltung, Brandschutz- und andere Vorsorgemaßnahmen weitestgehend reduziert. Für Großschäden und Betriebsunterbrechungen sind entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Der Konzern LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG bedient sich bei der Beschaffung der benötigten Materialien einer Vielzahl von Lieferanten. Bei der Lieferantenauswahl wird im Hinblick auf Beschaffungsrisiken neben der Lieferqualität und -treue auch die Marktstellung und wirtschaftliche Position des Lieferanten mit bewertet. Bei den Materialien, die das überwiegende Gros des Einkaufsvolumens stellen, ist die Anzahl der Lieferanten am Markt begrenzt, da unterschiedliche Verfahrenstechniken bei der Herstellung der benötigten Ausgangsprodukte zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass einige Lieferanten eine sehr große Bedeutung in Bezug auf Beschaffungssicherheit und Produktion haben. Es besteht zwar keine vollständige Abhängigkeit von einem Hauptlieferanten und im Eskalationsfall kann auf andere Lieferanten ausgewichen werden. Dennoch können bei wichtigen Rohmaterialien Lieferverzögerungen, Lieferausfälle, Qualitätsmängel oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse vorübergehend zu Produktionsstörungen führen und die Ertragslage negativ beeinflussen. 1.5.5 Informationstechnische Risiken Durch verschiedene Maßnahmen in Bezug auf Anwendungen, Organisation, Systeme, Netzwerke und Mitarbeiter schützt sich das Unternehmen gegen einen unberechtigten Datenzugriff oder Datenmissbrauch durch Dritte. Zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität kommen technische Schutzmaßnahmen zum Einsatz, z.B. Firewallsysteme, Virenscanner, Zugangs- und Zugriffskontrollen auf Anwendungs- und Betriebssystemebene. 1.5.6 Finanztechnische Risiken Aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung bestehen keine nennenswerten Risiken aus der Finanzierung. Durch vorgehaltene Betriebsmittellinien bei unseren Geschäftsbanken stellen wir für den Bedarfsfall die Liquidität sicher. Die Sicherung der Zins- und Währungsrisiken wird durch derivative Finanzinstrumente in Form von Swaps, Caps und Devisentermingeschäften erreicht. 1.5.7 Rechtliche und steuerrechtliche Risiken Es sind keine wesentlichen rechtlichen oder steuerlichen Risiken erkennbar, die nicht im Rahmen von bilanzieller Vorsorge abgedeckt sind. 1.5.8 Sonstige Risiken Wir erwarten für 2023 sinkende Umsatzzahlen. Die damit verbundenen Umsatzrisiken wurden in den Planwerten mitberücksichtigt. Der Erhöhung der Energiepreise wird mittelfristig mit verschiedenen Maßnahmen wie dem Einsatz von Flüssiggascontainern oder Ölkesseln entgegengewirkt. 1.5.9 Chancen Die Unternehmensleitung ist bereit unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und den daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erwarten ist. Für die kommenden Jahre sehen wir im Bereich Export Chancen in den bereits erschlossenen Märkten und Kundenkreisen weiteres Potential zur nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft zu generieren. Eine weitere Chance als Anbieter am Markt präsent zu sein und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, wird in der Erweiterung des bestehenden Produktprogrammes gesehen. 1.6 Prognosebericht Die im Prognosebericht über die voraussichtliche Entwicklung des nächsten Geschäftsjahres enthaltenen Aussagen stellen Einschätzungen dar, die das Management auf Basis aller ihm zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Sowohl im Inland als auch im Ausland sehen wir in den Jahren ab 2024 erneut Zuwächse beim Umsatz. Der Bereich Export wird zukünftig weiterhin als Wachstumsbereich für das Unternehmen eine große Rolle spielen. In den kommenden Jahren sehen wir in den 2022 erschlossenen Märkten und Kundenkreisen weiteres Potential zur nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft. Bedingt durch den Krieg in der Ukraine wird in der russischen Föderation derzeit kein Umsatz getätigt. Allerdings ist dieser von untergeordneter Bedeutung und daher zu vernachlässigen. Die Personalaufwendungen und der sonstige betriebliche Aufwand werden sich nach jetziger Einschätzung hauptsächlich bei den ausbringungs- und umsatzabhängigen Positionen (Fertigungslöhne, Fracht, Verpackung, Energie etc.) analog zum Umsatz verändern. Im Übrigen ist für 2023 keine wesentliche Änderung zu erwarten. Zur Erweiterung der Produktionskapazitäten und um mögliche Rationalisierungseffekte zu realisieren, wird in 2023 eine Produktionsstätte in der Gemeinde Gattendorf erworben. Insgesamt wird der Konzern im Jahr 2023 Investitionen von ca. 15 Mio. Euro tätigen. Alles in allem erwarten wir aus heutiger Sicht für 2023 einen Umsatzrückgang von 5 % und einen Rückgang der Erträge in Höhe von 12 % zum Vorjahr. Für 2024 erwarten wir bei gleichbleibender Konjunktur eine Erhöhung der Umsätze und Erträge in Höhe von ca. 10 % zu 2023.
Rehau, im August 2023 KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022AKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
KONZERN-ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRA 106 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Rehau. Der Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften betreffend die Personengesellschaften, bei denen nicht mindestens eine natürliche Person Vollhafter ist, aufgestellt. B. ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES 1. Konzernunternehmen In den Konzernabschluss werden neben der Muttergesellschaft LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG folgende Gesellschaften einbezogen: LAMILUX Heinrich Strunz GmbH, Rehau (Anteil am Kapital 100 %) LAMILUX Composites GmbH, Rehau (Anteil am Kapital 100 %) Mirotec Glas- und Metallbau GmbH, Wettringen (Anteil am Kapital 100 %) E.M.B. Products GmbH, Rehau (Anteil am Kapital 100 %) RODA, Licht- und Lufttechnik GmbH, Isernhagen (Anteil am Kapital 100 %) RODA Licht- und Lufttechnik GmbH, Langenau (Anteil am Kapital 100 %) 2. Begründung der Nichteinbeziehung Die Tochterunternehmen Lamilux Hungaria Kft, Gödöllö, Lamilux Polska Sp. z o.o., Gdynia, OOO LAMILUX, Moskau, LAMILUX INDIA PVT Ltd., Neu Dehli, Pecolit GmbH, Rehau, LAMILUX CZ s.r.o., Ústi nad Orlici, LAMILUX Austria GmbH, Moosdorf, LAMILUX Japan Co. Ltd., Okurayama, LAMILUX Nordic A/S, Nykobing F., LAMILUX U.K. LIMITED, Bury St. Edmunds, sowie die Lamilux SAS, Strasbourg, (Beteiligung je 100 %) wurden nicht konsolidiert. Diese sind je einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB. Das Gemeinschaftsunternehmen roda Slovensko s.r.o., Bratislava, (Beteiligung 50 %) wurde nicht quotenkonsolidiert. Es ist von untergeordneter Bedeutung. Das assoziierte Unternehmen FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband RWA Dienstleistungs GmbH, wurde nicht nach der Equity Methode konsolidiert. Es ist von untergeordneter Bedeutung gemäß § 311 Abs. 2 HGB. C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE 1. Kapitalkonsolidierung Vollkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgte bis 2009 gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 HGB a.F. in Abweichung von DRS 23 nach der Buchwertmethode. Gemäß Art. 66 Abs. 3 EGHGB erfolgte keine Änderung. Ab 2010 erfolgt die Erstkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 HGB mit den Zeitwerten auf den Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs. Die aus der Erst- und Folgekonsolidierung resultierenden aktiven Unterschiedsbeträge wurden als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen und planmäßig auf die Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Stichtag der Erstkonsolidierung: Zeitpunkt der Erstkonsolidierung war für die LAMILUX Heinrich Strunz GmbH, Rehau, und die LAMILUX Composites GmbH, Rehau, der 31. Dezember 2001, für die Mirotec Glas- und Metallbau GmbH, Wettringen, der 1. September 2015 sowie für die E.M.B Products GmbH, Rehau, die RODA, Licht- und Lufttechnik GmbH, Isernhagen, und die RODA Licht- und Lufttechnik GmbH, Langenau, der 1. Januar 2018. 2. Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten wurden gemäß § 303 Abs. 1 HGB konsolidiert. 3. Zwischenergebniseleminierung Im Rahmen der Zwischengewinneliminierung gemäß § 304 Abs. 1 HGB wurden die Zwischengewinne aus konzerninternen Verkäufen von Anlagevermögen eliminiert. 4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Umsatzerlöse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie konzerninterne Entgelte für Dienstleistungen, Verpachtung und Zinszahlungen werden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen gemäß § 305 Abs. 1 HGB verrechnet. Des Weiteren wurden konzerninterne Ergebnisübernahmen eliminiert. 5. Latente Steuern Aus den Konsolidierungsbuchungen wurden aktive latente Steuern gemäß § 306 HGB für die Zwischengewinneliminierung im Anlagevermögen in Höhe von EUR 77.728,00 gebildet. D. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Bilanzierungsmethoden Konzernabschluss Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften erstellt. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB sowie für bestimmte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. §§ 264a, 264c HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 und 2 HGB erstellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB Anwendung findet. Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. 2. Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften des § 298 HGB i. V. m. §§ 252-256a HGB sowie der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 272 und 274 HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine Nutzungsdauer von maximal 13,5 Jahren zugrunde. Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäftswert wurde in Höhe des Betrages angesetzt, um den die für die Übernahme der E.M.B. Products GmbH, Rehau, der RODA, Licht- und Lufttechnik GmbH, Isernhagen, sowie der RODA Licht- und Lufttechnik GmbH, Langenau, bewirkten Gegenleistungen die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden überstiegen. Der Betrag wird planmäßig linear auf zehn Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wurde gemäß dem bei Erwerb voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzen angesetzt. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen, voraussichtlichen Nutzungsdauer. Technische Anlagen und Maschinen, sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen, voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden zum Teil linear, zum Teil degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen, voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden zum Teil linear, zum Teil degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Anlagengüter wurden im Zugangsjahr 2022 voll abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen sind zu Nennwerten aktiviert. Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellkosten bewertet. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder wegen nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten, Durchschnittspreisen oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Teilweise werden die Herstellungskosten auch entsprechend des Fertigungsgrades nach der retrograden Methode ermittelt. Fertige Erzeugnisse sind mit Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Teilweise werden die Herstellungskosten auch nach der retrograden Methode ermittelt. Die fertigen Erzeugnisse des Konsignationslagers USA wurden ohne Zölle und Transportkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen in ausländischer Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde das Realisationsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip beachtet. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen in ausländischer Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde das Realisationsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip beachtet. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend den zugrundeliegenden Sachverhalten berechnet. AKTIVE LATENTE STEUERN Die Unterschiede zwischen den Steuerbilanzen und der Konzernbilanz wurden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen bewertet. EIGENKAPITAL Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN Die Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen wird entsprechend zur Abschreibung der bezuschussten Anlagegegenstände vorgenommen. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Projected-Unit-Credit-Methode bewertet. Angesetzt wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 HGB der Erfüllungsbetrag abzüglich des Deckungsvermögens gemäß § 246 Abs. 2 HGB (bei einer von drei Rückdeckungsversicherungen). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G (Klaus Heubeck) verwendet. Es wurde ein Zinssatz von 1,78 % zugrunde gelegt. Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends flossen nicht ein. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 94.492,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Pensionsrückstellungen im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren niedriger angesetzt. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB). Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen erfolgte nach den Regelungen des IDW- Rechnungslegungshinweises: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021). Die Umsetzung erfolgte mit dem Deckungskapitalverfahren unter der Wahl des Passivprimates. Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vorangegangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben werden. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag bewertet. PASSIVE LATENTE STEUERN Die Unterschiede zwischen den Steuerbilanzen und den Handelsbilanzen II und III bzw. der Konzernbilanz wurden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen bewertet. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1 Mitzugehörigkeit zu anderen Posten In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EUR 9.467.145,35) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 6.742.220,98 sowie Darlehensforderungen in Höhe von EUR 2.724.924,37 enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (EUR 152.325,46), enthalten in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 2.2 Angaben zu antizipativen Forderungen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 76.376,26 enthalten und betreffen Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen. 2.3 Restlaufzeiten Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich aus dem nachfolgenden Forderungsspiegel. 3. Angabe des Eigenkapitals in DM Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt DM 1.720.000,00. 4. Rückstellungen 4.1 Angaben zu den latenten Steuern 4.1.1 Angabe der Differenzen für die Berechnung der latenten Steuern Die aktiven und passiven latenten Steuern wurden saldiert dargestellt. Aufgrund eines Überhangs der aktiven latenten Steuern wurden keine weiteren aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Bezüglich der aktiven latenten Steuern ergeben sich die Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz wie folgt: Anschaffungsnebenkosten verbundene Unternehmen i.H.v. EUR 432,80, Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i.H.v. EUR 2.717.000,00, Rückstellungen für Pensionen i.H.v. EUR 484.156,41 sowie Rückstellung für pauschale Garantieverpflichtungen i.H.v. EUR 131.902,00. Die Unterschiede aus Handelsbilanz und Steuerbilanz setzen sich bezüglich der passiven latenten Steuern wie folgt zusammen: Fremdwährungsforderungen i.H.v. EUR 125.268,27 sowie Kaufpreisallokation aus dem Erwerb der E.M.B. Products GmbH, Rehau, und der RODA, Licht und Lufttechnik GmbH, Isernhagen, i.H.v. EUR 230.081,43. Des Weiteren ergeben sich Differenzen zwischen Konzernbilanz und Steuerbilanz gemäß § 306 HGB aus der Zwischenergebniseliminierung i.H.v. EUR 287.880,21. Aktive latente Steuern wurden gemäß § 306 HGB gebildet. 4.1.2 Angabe der Steuersätze, mit denen die Bewertung erfolgt ist Zur Berechnung der latenten Steuern wurden die unternehmensindividuellen Steuersätze der Einzelgesellschaften angewandt: LAMILUX Heinrich Strunz GmbH 27,38 %, LAMILUX Composites GmbH 27,65 % sowie E.M.B. Products GmbH, RODA, Licht- und Lufttechnik GmbH, Isernhagen, und RODA Licht- und Lufttechnik GmbH, Langenau, 30,00 %. 4.1.3 Latente Steuersalden am Ende des Geschäftjahres sowie im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte Änderungen der Salden
4.2 Angabe und Erläuterung von in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträgen, die einen nicht unerheblichen Umfang haben Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
4.3 Angabe bei zulässiger Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Erfüllungsbeträge der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen betragen TEUR 2.258, die beizulegenden Werte der Rückdeckungsversicherungen TEUR 532. Das entspricht einem Nettorückstellungswert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.726. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf TEUR 532. 5. Verbindlichkeiten 5.1 Mitzugehörigkeit zu anderen Posten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 385.446,03) enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 238.628,23, Darlehensverbindlichkeiten von EUR 22.000,00 sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 124.817,80. 5.2 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind und Angabe von Art und Form der Sicherheit
F. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse 1.1 Nach Tätigkeitsbereichen
1.2 Nach geographisch bestimmten Märkten
2. Periodenfremdes Ergebnis 2.1 Periodenfremde Erträge Die periodenfremden Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
2.2 Periodenfremde Aufwendungen Die periodenfremden Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
3. Angaben zu saldierten Aufwendungen und Erträgen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Im Finanzergebnis wurden Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen (TEUR 65) mit Erträgen aus Rückdeckungsversicherungen (TEUR 10) saldiert. G. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse:
Gründe für die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme: Nach unserer Einschätzung bestehen derzeit keine Anhaltspunkte für Risiken, aus den o.g. Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen zu werden. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
3. Konzernzugehörigkeit Angabe von Name und Sitz anderer Unternehmen sowie Angabe der Höhe des Kapitalanteils, Eigenkapital und Ergebnis des letzten Geschäftsjahres, für das ein Jahresabschluss vorliegt:
* Geschäftsjahr 2021, da für das Geschäftsjahr 2022 noch kein Jahresabschluss vorliegt. ** Neugründung in 2022, für das Geschäftsjahr 2022 liegt noch kein Jahresabschluss vor. 4. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftjsahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen
5. Gesellschaftsorgane 5.1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung der LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG oblag im Berichtsjahr der Strunz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehau Die geschäftsführende Komplementär-GmbH hat ihren Sitz in Rehau und ist beim Amtsgericht Hof im Handelsregister unter der Registernummer HR B 18 eingetragen. Das gezeichnete Kapital der Strunz GmbH ist voll einbezahlt und beträgt EUR 56.000,00. Der Geschäftsführung der Strunz GmbH gehörten im Berichtsjahr an: Herr Dr. Heinrich Strunz (Vorsitzender der Geschäftsleitung) Frau Dr. Dorothee Strunz (Geschäftsführerin für Organisation, Personal und Recht bis 13. Juli 2023) Frau Johanna Strunz (Geschäftsführerin für Digitalisierung und Marketing bis 13. Juli 2023, Geschäftsführerin ab 14. Juli 2023) Herr Dr. Alexander Strunz (Geschäftsführer für Finanzen bis 13. Juli 2023, Geschäftsführer ab 14. Juli 2023) 5.2. Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder Die Angabe der Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 6. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar umfasst in 2022 folgende Einzelleistungen:
7. Inanspruchnahme von Erleichterungen bezüglich Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht Die nachfolgenden Gesellschaften haben im Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften der § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Gebrauch gemacht: LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG, Rehau LAMILUX Heinrich Strunz GmbH, Rehau LAMILUX Composites GmbH, Rehau Mirotec Glas- und Metallbau GmbH, Wettringen E.M.B. Products GmbH, Rehau RODA, Licht- und Lufttechnik GmbH, Isernhagen RODA Licht- und Lufttechnik GmbH, Langenau H. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG, Rehau Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Rehau, den 9. August 2023 gez. Dr. Heinrich Strunz, Geschäftsführer der Komplementärin Strunz Gesellschaft mit beschränkter Haftung gez. Johanna Strunz, Geschäftsführerin der Komplementärin Strunz Gesellschaft mit beschränkter Haftung gez. Dr. Alexander Strunz, Geschäftsführer der Komplementärin Strunz Gesellschaft mit beschränkter Haftung KONZERN-ANLAGENSPIEGEL
FORDERUNGSSPIEGEL
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung entspricht dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 21 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee und dient der Darstellung der Entwicklung der Liquidität und der Finanzkraft des Konzerns. Sie zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Geschäftsjahr durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Dabei werden die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions und der Finanzierungstätigkeit gesondert dargestellt.
KONZERN-EIGENKAPITALSPIEGEL
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG, Rehau: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG, Rehau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LAMILUX Heinrich Strunz Holding GmbH & Co. KG, Rehau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hof, den 9. August 2023 Rödl
& Partner GmbH
gez. Wehrfritz, Wirtschaftsprüfer gez. Woeschka, Wirtschaftsprüfer |
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