Cosy Roots GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Hermes seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Wolfgang Spiegel seit 12.12.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ratingen | 75.20% |
| 24.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KomMITT - Ratingen GmbHRatingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Unternehmen und GeschäftsbereicheDie KomMITT-Ratingen GmbH wurde im Oktober 2011 als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Ratingen GmbH gegründet. Die KomMITT bedient die Geschäftsbereiche Telekommunikation und Messwesen. Darüber hinaus ist die KomMITT für den IT-Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur der Stadtwerke Ratingen und der KomMITT verantwortlich. Die Bündelung der Kompetenzen in der Telekommunikation, dem Messwesen und dem IT-Betrieb stellt die Grundlage der KomMITT dar. Darüber hinaus unterstützt die KomMITT die Stadtwerke Ratingen bei der Digitalisierung der Energiewende. i. Geschäftsbereich Telekommunikation Die KomMITT-Ratingen GmbH ist ein vollständig vertikal integrierter Telekommunikationsdienstleister. Die KomMITT errichtet und betreibt ein eigenes glasfaserbasiertes (FTTH = Fiber To The Home) Kommunikationsnetz im Stadtgebiet Ratingen und bietet hierauf Telekommunikationsdienstleistungen, Internetzugänge, Datendienste, Kabel-TV und Telefonie für die Öffentlichkeit, d. h. für Privat- und Geschäftskunden sowie für die Wohnungswirtschaft, an. Der flächendeckende Glasfaserausbau wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 abgeschlossen sein. Die KomMITT unterstützt darüber hinaus andere Stadtwerke beim Aufbau des Geschäftsfeldes Telekommunikation. ii. Geschäftsbereich Messwesen Der Geschäftsbereich Messwesen gliedert sich in Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen. Die KomMITT führt das Messwesen dienstleistend für die Stadtwerke Ratingen durch und betreibt ca. 100.000 Zähler für die Energiearten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sowie 25.000 Heizkostenverteiler im Stadtgebiet Ratingen. Zusätzlich kann die KomMITT auch eigenständig den wettbewerblichen Messstellenbetrieb für Dritte durchführen. iii. Geschäftsbereich IT-Dienstleistungen Im Rahmen des IT-Betriebs ist die KomMITT verantwortlich für die Planung und den Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur der Stadtwerke Ratingen und der KomMITT. Es werden zwei eigene Rechenzentren mit einer Hochverfügbarkeitslösung betrieben. Hinzu kommen ca. 300 Arbeitsplätze (PC's und Laptops samt Peripherie). Im Bereich Security wurden effiziente Mechanismen vom E-Mail-Gateway über die redundante Firewall bis hin zu Client- und Server Security von der KomMITT implementiert. Die Datensicherheit ist durch das hochverfügbare Metro Cluster gegeben, welches um ein Backup- und Archivierungssystem mit Desaster Recovery Mechanismen ergänzt ist. Die KomMITT entwickelt, unterstützt und realisiert die technische und organisatorische Digitalisierung der Stadtwerke und der KomMITT. Ebenso bietet die KomMITT für Kunden in ihrem Glasfasernetz Dienste für die Umsetzung der kundenseitigen Digitalisierung von Geschäftsprozessen an. 2. Wirtschafts- und Branchenentwicklungi. Wirtschaftsentwicklung in 2023 Die deutsche Wirtschaft ist in 2023 geschrumpft. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sank das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war, wie im Vorjahr, stark geprägt durch den Ukraine-Krieg und der damit verbundenen extremen Steigerung der Energiepreise. ii. Branchenentwicklung in 2023 Die Nachfrage nach schnellem Breitband-Internet - festnetzgebunden und mobil - ist ungebrochen. Der Datenverkehr im Festnetz ist weltweit im Jahr 2023 nochmals gestiegen. In Deutschland lag nach Schätzungen des VATM (Verband für Telekommunikation und Mehrwertdiensten) das durchschnittliche Datenvolumen pro Festnetz-Anschluss und Monat im Berichtsjahr bei 320 GB (+ 16,5%). Die Zahl der Breitband-Anschlüsse in Deutschland legte 2023 um rd. 3,4% (im Vj. + 2,0%) zu. Nach Schätzungen des Breitbandverbandes VATM gab es zum Jahresende rund 39 Millionen Breitband-Anschlüsse. Für 2024 wird eine weitere Steigerung erwartet. Von diesem Marktwachstum profitierten insbesondere Unternehmen mit eigener Infrastruktur, aber auch Wiederverkäufer und regionale Anbieter. 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslagea. Ertragslage
Die Steigerung des Betriebsergebnisses um 81 T€ auf 1.536 T€ ist maßgeblich durch die höheren Umsatzerlöse bei gegenläufig erhöhten Aufwandpositionen geprägt. Die Umsatzerlöse haben sich in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 957 T€ erhöht. Wesentliche Ursachen hierfür sind Umsatzsteigerungen von rd. 700 T€ im Bereich der Telekommunikation. Die Gesamtdarstellung der Umsatzerlöse ist im Anhang aufgeführt. b. Vermögenslage
Dominanz des Anlagevermögens Die Vermögensstruktur wird mit einem Anteil von rd. 96,8 % an der Bilanzsumme vom Anlagevermögen bestimmt. Dies erklärt sich aus den hohen Investitionssummen vor allem in die Glasfaserinfrastruktur. Eigenkapital, Gesellschafterverbindlichkeiten decken das Anlagevermögen Das Anlagevermögen wird zu 100 % durch das Eigenkapital, die langfristigen und kurzfristigen Gesellschafterdarlehen finanziert. c. Finanzlage
Die KomMITT war stets in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 4. PersonalberichtTarifvertrag und Altersversorgung Die KomMITT-Ratingen GmbH vergütet die Leistung ihrer Mitarbeitenden nach dem TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe). Zudem sind die Mitarbeiter über die Rheinische Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse (RZVK), Köln, für das Alter zusatzversichert. Personalentwicklung Das Ziel, den Geschäftsbereich öffentliche Telekommunikation und IT-Dienstleistungen aufzubauen, konnte mit dem bestehenden Personal erreicht werden. Die Steigerung des Personalaufwandes um 221 T€ resultiert im Wesentlichen aus der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie sowie einer Personalrückstellung (Altersteilzeit). Schlüsselstellung von Mitarbeitern & Mitarbeiterinnen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen eine Schlüsselstellung bei der KomMITT ein. Ihre Qualifikation und ihre Motivation sind ein wesentlicher Teil des Unternehmenserfolgs. Deshalb setzt die KomMITT auf zukunftsorientierte Qualifikationsmaßnahmen und innovative Personalmanagementmodelle. Personalbestand
5. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagement Das Risikomanagement stellt für die KomMITT-Ratingen GmbH eine wichtige Grundlage des unternehmerischen Handelns dar. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um diese möglichst früh zu erkennen und abzuwägen, betreibt das Unternehmen von Beginn an ein qualifiziertes Risikomanagement in Anlehnung an die Stadtwerke Ratingen GmbH. Laufende Risiken IT-Security Aufgrund der weltpolitischen Gesamtsituation und der im allgemein steigenden Anzahl von Cyberangriffen besteht ein erhöhtes Risiko eines Angriffs auf die Gesamt-IT der SWR und KomMITT. Durch den Einsatz von Angriffs- und Monitoringsystemen wirkt die KomMITT dem entgegen. Weiterhin ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter mittels regelmäßiger Schulungen und Tests ein weiterer Baustein zur Risikovermeidung. Technologie Unsere technischen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen sind auf ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit angewiesen. Betriebsstörungen oder längere Ausfälle können das Leistungsangebot und die Umsatzerlöse beeinträchtigen. Durch die ständige Verbesserung der technischen Standards und die kontinuierliche Optimierung der Wartungs- und Instandhaltungsprogramme kann den technologischen Anforderungen entsprochen werden. Telekommunikationsgesetz (TKG) Das neue Telekommunikationsgesetz TKG (gültig ab 01.12.2021) stellt neue Herausforderungen an Telekommunikationsunternehmen. Durch die Gesetzesänderung ist die Weiterberechnung (Umlagefähigkeit) der TV-Grundversorgung des Vermieters an seine Mieter nicht mehr gegeben. Die Mieter haben ab dem 01.07.2024 die freie Wahl des Anbieters. Die Eigentümer in der Wohnungswirtschaft haben zum genannten Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht. Für die KomMITT besteht das Risiko, dass Vermieter ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Die KomMITT begegnet diesem Umstand mit proaktiver Ansprache der Eigentümer hinsichtlich neuer Vertragsverhältnisse sowie der Einzelvermarktung mit den Mietern. Personal Die demografische Entwicklung in Deutschland sowie der Mangel an qualifiziertem Fach- und Führungskräften kann bei Ausscheiden von Mitarbeitern (Fluktuation, altersbedingt, etc.) zu wirtschaftlichen Risiken führen. Aufgrund der hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter, die am Arbeitsmarkt stark nachgefragt wird, besteht zunehmend die Gefahr, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit größerer wirtschaftlicher Kraft und ohne Bindung an Tarifverträge abgeworben werden. Die KomMITT wirkt dem durch Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, leistungsorientierter Vergütungsbestandteile, der Schaffung von fachlichen Karrierepfaden sowie einer flexiblen Arbeitsumgebung entgegen. Keine bestandsgefährdenden Risiken Risiken, die für die KomMITT-Ratingen GmbH einzeln oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken bestandsgefährdende Auswirkungen haben könnten, sind nicht erkennbar. Chancen der künftigen Entwicklung Die KomMITT will auch weiterhin ihre Position als lokaler Telekommunikationsanbieter ausbauen. Hierzu wird der Flächenausbau in Ratingen im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Die KomMITT erreicht damit eine Homes-Passed-Quote von über 95 %. 6. PrognoseberichtAusblick Die KomMITT arbeitet in Kooperation mit der Stadt Ratingen und den Stadtwerken Ratingen an intelligenten und smarten Konzepten, um die Bereiche Energiewirtschaft, Telekommunikation und IT durch fortschreitende Digitalisierung zusammen zu führen. Die soliden Praxiserfahrungen in diesem Bereich können anderen Stadtwerken im Rahmen von Kooperationen angeboten werden. Entsprechend der Ausbaustrategie wird der Ausbau der Stadtteile Homberg und Eggerscheidt mit Glasfaser in 2024 abgeschlossen. Weiterhin wird in enger Abstimmung mit dem Vertrieb eruiert ob weitere, bisher nicht ausgebaute Teilgebiete in Ratingen-West oder Ratingen Tiefenbroich, noch im Flächenausbau erschlossen werden sollen. Zudem werden auch in 2024 über bereits in der Vergangenheit erstellte Hausanschlüsse (Nachverdichtung) weitere Kunden gewonnen. Die Entwicklung des Messwesens im Jahr 2024 zeigt eine ansteigende Tendenz. In 2024 wird der Einbau von intelligenten Messsystemen mit einer strukturierten Rollout-Planung forciert, so dass die gesetzliche Vorgabe zur Quotenerfüllung bis Ende 2025 erreicht wird. Im Geschäftsfeld IT-Dienstleistungen plant die KomMITT in 2024 den Aufbau und die Migration eines neuen Ticketsystems. Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit den Stadtwerken Ratingen werden die erwirtschafteten Ergebnisse an die Stadtwerke Ratingen abgeführt. Im Wirtschaftsjahr 2024 sind Gesamtinvestitionen in Höhe von rd. 3,9 Mio. € vorgesehen, wovon rd. 2,8 Mio. € auf den Bereich Telekommunikation entfallen. Das für 2024 geplante Ergebnis vor Ergebnisabführung liegt mit 835 T€ nahezu auf dem Niveau von 2023. Maßgeblich für die Ergebnisentwicklung ist die Steigerung der Umsatzerlöse um rd. 460 T€, die aufgrund der stetigen Neugewinnung von Kunden im Bereich der Telekommunikation zu erwarten ist.
Ratingen, 27. März 2024 KomMITT-Ratingen GmbH gez. Klaus Konrad Pesch, Geschäftsführer gez. Stefan Hermes, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 20231. ALLGEMEINESA ngaben zum Unternehmen KomMITT-Ratingen GmbH mit Sitz in Ratingen wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HR B Nr. 66642 geführt. K onzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird als 100%-ige Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Stadtwerke Ratingen GmbH einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sitz der Stadtwerke Ratingen GmbH ist Ratingen. A llgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG und des Gesellschaftervertrages aufgestellt. ■ Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben überwiegend in den Anhang aufgenommen. ■ Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß dem Gesamtkostenverfahren. 2. BILANZIERUNG UND BEWERTUNGB ewertungskontinuität Die Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. S achanlagen und immaterielles Vermögen
V orräte
F orderungen und sonstige Vermögensgegenstände
S onstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen Die Anlagenentwicklung ist dem Anhang als Anlagenspiegel beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten das Bankkonto und die Barkasse der Gesellschaft. Eigenkapital Im Berichtsjahr erfolgte keine Einstellung in die Kapitalrücklage. Rückstellungen Im Wesentlichen wurden Rückstellungen für: ● Altersteilzeit, ● Archivierung, ● Jahresabschlussprüfung, ● Urlaub und Überstunden sowie ● Berufsgenossenschaft gebildet. Rückstellungen für RZVK und Altersteilzeit
1 Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode): der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Unterdeckung RZVK Die KomMITT-Ratingen GmbH ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse im Landesverband Rheinland (RZVK) in Köln. Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten der GBG-Consulting wurde die Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der RZVK zum 31.12.2023 in Höhe von 2.955 T€ ermittelt. Für diese mittelbare Pensionsverpflichtung besteht ein Passivierungswahlrecht (Art. 28 Abs. 1 S. 2 EG-HGB). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt 68 T€. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern Die Position beinhaltet im Wesentlichen langfristige Darlehen. Außerdem wurden in dieser Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Forderungen aus Lieferung und Leistungen saldiert. Sonstige Verbindlichkeiten In dieser Position sind im Wesentlichen einbehaltene Sicherheiten sowie Lohnsteuerverbindlichkeiten enthalten. Passive Rechnungsabgrenzung Abgrenzung zweier Nutzungsverträge. 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GUVUmsatzerlöse Zusammensetzung:
Materialaufwendungen Entfielen im Wesentlichen auf Ablesefremdleistungen, Fremdleistungen der Vorleistungslieferanten, Instandhaltung sowie sonstige Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit Weiterberechnung an die Stadtwerke Ratingen [siehe "Umsatzerlöse"]. Personalaufwendungen Die Tarifvertragliche Gehaltsanpassung und eine Altersteilzeitrückstellung führten im Wesentlichen zum Anstieg der Personalaufwendungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Im Wesentlichen Aufwendungen für Marketing (183 T€), sonstige Fremdleistungen (153 T€), Prüfungs- und Beratungskosten (120 T€), Mietaufwendungen (188 T€) sowie Kosten IT Fremdleistungen (58 T€). Im Jahr 2023 wurde das Abschlussprüferhonorar mit 15 T€ sowie die Steuerberatungskosten mit 3 T€ berücksichtigt. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergeben sich im Wesentlichen aus einem Bankdarlehen (22 T€) sowie Konzernzinsen (669 T€). 5. SONSTIGE ANGABENAngaben zur Belegschaft Durchschnittliche Zahl
Organe
Latente Steuern Die Gesellschaft ist Teil des ertragsteuerlichen Organkreises der Stadtwerke Ratingen GmbH. Latente Steuern resultieren aus den vorübergehenden Unterschiedsbeträgen zwischen den handelsrechtlichen Buchwerten und denen der Steuerbilanz. Entsprechende Erläuterungen zu den latenten Steuern erfolgen im Anhang der Stadtwerke Ratingen GmbH. Sonstige finanzielle Verplichtungen Aus dem Bestellobligo besteht eine Verpflichtung in Höhe von 1.629 T€. Außerdem besteht eine finanzielle Verpflichtung zur Zahlung von Mieten in Höhe von rd. 188 T€ jährlich. Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 271 Absatz 2 oder § 311 des Handelsgesetzbuchs, sind nach § 6b EnWG gesondert auszuweisen. Gegenüber der Stadtwerke Ratingen GmbH wurden Erlöse aus Messstellenbetrieb in Höhe von 2.952 T€ und weitere Erlöse in Höhe von 1.313 T€ aus Telekommunikation und sonstigen Dienstleistungen erzielt. Desweiteren wurden im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit 439 T€ an die Stadtwerke Ratingen weiterberechnet. Entsprechend verringerten sich bei der KomMITT die Materialaufwendungen. Ergebnisverwendung Mit der Stadtwerke Ratingen GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag: Gewinne werden abgeführt, Verluste durch die Stadtwerke ausgeglichen. Nachtragsbericht Im Bereich der Wohnungswirtschaft gibt es eine Unsicherheit durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs gemäß TKG-Novelle vom 01.12.2021. Hiernach dürfen Kosten der TV Grundversogung nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter weitergeleitet werden. Dies bietet Risiken durch den Wegfall bestehender Verträge und sicheren Umsatzerlösen, bietet gleichzeitig aber auch Chancen für zusätzliche Akquirierung von Kunden und steigenden Umsatzerlösen. Konkrete Auswirkungen auf die KomMITT sind derzeit nicht abschließend absehbar. Die Stabilität der Darlehenszinsen (vergleichbar hohem Niveau) im Laufe des Jahres 2023 kann weitere Investitionen einschränken. Die Investitionstätigkeit der KomMITT ist durch den Flächenausbau der Glasfasertechnnik weitestgehend abgeschlossen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die hohe Risiken als auch Chancen darstellen, sind nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten bzw. bekannt geworden.
Ratingen, 27. März 2024 KomMITT-Ratingen GmbH gez. Klaus Konrad Pesch, Geschäftsführer gez. Stefan Hermes, Geschäftsführer Anlagenspiegel
Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Elektrizitätsverteilnetz Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 BilanzAKTIVA
Gasverteilnetz Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilnetz
Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilnetz
VerbindlichkeitenspiegelElektrizitätsverteilnetz
Gasverteilnetz
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 20231. Allgemeines Die KomMITT-Ratingen GmbH (im Folgenden: die Gesellschaft) ist ein vertikal integriertes Unternehmen im Sinne des § 3 Abs. 38 EnWG, das zur Gruppe eines verbundenen Elektrizitäts- bzw. Gasunternehmen gehört und energiespezifische Dienstleistungen, insbesondere gegenüber der Elektrizitäts- und Gasverteilung erbringt. Das EnWG definiert in § 6b Regelungen für die Rechnungslegung bzw. Buchführung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen. 2. Systematik zur Aufstellung der Bilanz In Anlehnung an den Gesamtjahresabschluss der Gesellschaft, der nach den Vorschriften des EnWG sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt wurde, werden auch die Tätigkeitsabschlüsse zum Bilanzstichtag entsprechend aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Tätigkeitsbilanzen entsprechen denen der Gesamtbilanz der Gesellschaft zum Bilanzstichtag. Sachanlagen und immaterielles Vermögen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Kontenführung für die einzelnen Tätigkeiten (§ 6b Abs. 3 EnWG) erfolgt über Kostenstellen. Es werden zwei Tätigkeitsabschlüsse aufgestellt: Elektrizitäts- und Gasverteilung. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsbereiche möglich oder mit vertretbarem Aufwand verbunden war, erfolgte eine direkte Zuordnung von Konten zu den Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsbereiche. Andernfalls ist eine Zuordnung durch Schlüsselung vorgenommen worden. 3. Verwendete Schlüssel 3.1 Schlüssel nach den Umsatzerlösen aus Dienstleistungserbringung gegenüber der Stadtwerke Ratingen GmbH Anwendung Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Ratingen GmbH Definition Die im spartenübergreifenden Gemeinsamen Bereich angefallenen Kosten werden in der Kostenstellenrechnung zum Zwecke einer verursachungsgerechten Schlüsselung anhand sachgerechter Schlüssel verrechnet. Die Kostenstellen des Gemeinsamen Bereiches sind nach Funktionsbereichen gegliedert. Diese Funktionsbereiche werden über entsprechende Schlüssel auf die Sparten umgelegt. 3.2 Finanzierungsbedarfsschlüssel Anwendung Aufteilung des Eigenkapitals, der Darlehen und der Barkasse Definition Relation des Finanzierungsbedarfs 3.3 Personalaufwandsschlüssel Anwendung Aufteilung der Urlaubsrückstellungen, der Verbindlichkeiten Sozialabgaben und der Steuerverbindlichkeiten Definition Relation des Personalaufwands 4. Erläuterungen zur Bilanz
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft erfasst Aufwendungen und Erträge auf Kostenstellen und Kostenträgern. Dabei werden, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, die Aufwendungen und Erträge direkt auf Endkostenstellen der Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsbereiche erfasst. Hilfskostenstellen werden in der Kostenstellenrechnung zum Zwecke einer verursachungsgerechten Schlüsselung anhand sachgerechter Schlüssel verrechnet.
Ratingen, 27. März 2024 KomMITT-Ratingen GmbH gez. Klaus Konrad Pesch, Geschäftsführer gez. Stefan Hermes, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KomMITT-Ratingen GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KomMITT-Ratingen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KomMITT-Ratingen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilnetz" und "Gasverteilnetz" - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung - wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und - entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG. Grundlage der Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zur Führung getrennter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Duisburg, den 30. April 2024 PKF
Fasselt
gez. Hünger, Wirtschaftsprüfer gez. Vahidi, Wirtschaftsprüferin Auszug aus der Niederschrift über die 55. Gesellschafterversammlung der KomMITT-Ratingen GmbH am 28. August 2024Feststellung des Jahresabschlusses der KomMITT-Ratingen GmbH per 31.12.2023Beschluss: 1. Der Jahresabschluss der KomMITT-Ratingen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 in geprüfter Form durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwälte, Schifferstraße 210, 47059 Duisburg, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 nebst Anhang wird festgestellt. 2. Die Bilanz per 31.12.2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 werden Bestandteile der Originalniederschrift. |
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