LAMED Laboreinrichtungen AktiengesellschaftLiquidiert

01640 Coswig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 16761
Eingetragen
21.1.1999
Branche
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Planung, Beratung, Fertigung, Montage, Service von medizin- und labortechnischen Ausstattungen.

Historie

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Management

NameRolle
Angela Grimm
seit 3.1.2005
Vorstandsmitglied
Jürgen Eder
seit 3.1.2005
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

LAMED Laboreinrichtungen Aktiengesellschaft

Coswig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2009 bis zum 31.08.2010

Bilanz

Aktiva

31.8.2010
EUR
31.8.2009
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 1,00 1,00
B. Anlagevermögen 260.585,00 280.284,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.086,00 23.213,00
II. Sachanlagen 256.499,00 257.071,00
C. Umlaufvermögen 1.128.908,95 926.928,49
I. Vorräte 598.290,46 503.464,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 465.816,34 384.561,35
III. Wertpapiere 20.998,74 20.811,58
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.803,41 18.091,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.489,08 6.004,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.396.984,03 1.213.218,47

Passiva

31.8.2010
EUR
31.8.2009
EUR
A. Eigenkapital 120.185,53 116.138,75
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 58.798,56 58.798,56
II. Kapitalrücklage 920,33 920,33
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 4.411,71 4.209,37
IV. Bilanzgewinn 56.054,93 52.210,49
B. Rückstellungen 50.808,30 51.794,22
C. Verbindlichkeiten 1.225.990,20 1.045.285,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.396.984,03 1.213.218,47

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben


Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Finanzanlagen

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Drohverlustrückstellungen waren nicht zu bilden.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, in Höhe von insgesamt EUR 250,05 enthalten. Der Betrag wird planmäßig aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen:

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.



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