RiFeTec
Riskauer Feinblechtechnik GmbH
Dannenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.828,00 |
5.184,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.828,00 |
5.184,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
753.281,35 |
569.488,75 |
| I.
Vorräte |
107.877,40 |
94.358,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.467,88 |
49.411,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
572.936,07 |
425.718,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
757.109,35 |
574.672,75 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
550.816,55 |
512.757,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
487.757,78 |
368.092,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.058,77 |
119.665,47 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
55,00 |
80,00 |
| C.
Rückstellungen |
24.955,60 |
28.405,60 |
| D.
Verbindlichkeiten |
181.282,20 |
33.429,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
181.282,20 |
33.429,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
757.109,35 |
574.672,75 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: RiFeTec Riskauer
Feinblechtechnik GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Dannenberg
Amtsgericht Lüneburg, HRB 200845
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der RiFeTec Riskauer
Feinblechtechnik GmbH wurde für das Geschäftsjahr
2019 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BilMoG) sowie des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf die Einreichung der Gewinn- und Verlustrechnung
zum elektronischen Bundesanzeiger wird nach § 326 HGB
verzichtet.
3. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die
steuerlich zulässigen Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage
zur Bilanz zu entnehmen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten und die fertigen Erzeugnisse wurden mit
den steuerrechtlich aktivierungspflichtigen
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Für Investitionszuschüsse wurde ein
Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß IDW
HFA 1/1984 gebildet, der planmäßig abgeschrieben
wird.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
wurde den erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zur GuV
Gemäß § 326 (1) S. 2 HGB sind im
Rahmen der Offenlegung keine Angaben enthalten.
5. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4
Personen. Die durchschnittliche Anzahl der
beschäftigten Arbeitnehmer betrug im abgelaufenen
Geschäftsjahr 4 Personen.
sonstige Berichtsbestandteile
29451 Dannenberg (Elbe), den 09. September 2020
gez. Andreas Ressel, Stefan Kruse
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2020 festgestellt.
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