Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 351047
Vorher
Optik - Billmaier GmbH
Eingetragen
16.11.1992
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Burkhard Billmaier
seit 10.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wiesloch
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.B. Verwaltungs GmbH (vormals: Optik - Billmaier GmbH)

Wiesloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 2.076,26 56.427,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 10,00
II. Sachanlagen 1.974,00 56.315,00
III. Finanzanlagen 102,26 102,26
B. Umlaufvermögen 2.487.429,60 1.271.259,37
I. Vorräte 0,00 227.441,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.946,34 75.075,58
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.473.483,26 968.742,63
Summe Aktiva 2.489.505,86 1.327.686,63

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 1.750.004,27 629.327,72
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 603.327,72 330.848,76
V. Jahresüberschuss 1.120.676,55 272.478,96
B. Rückstellungen 667.904,97 527.742,80
C. Verbindlichkeiten 71.596,62 170.616,11
Summe Passiva 2.489.505,86 1.327.686,63

ANHANG

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die B.B. Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Wiesloch. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HR B 351047 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

3. Allgemeines zur Gliederung (§ 265 Abs. 1 HGB)

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die im Zusammenhang mit der Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, angefallenen Zinsaufwendungen und Zinserträge nach § 246 Abs. 2 HGB sind saldiert worden. Des Weiteren wurden in diese Saldierung auch die GuV-Posten mit einbezogen, die dem operativen Bereich zuzurechnen sind.

4. Vergleichbarkeit von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB)

Die Abschlussposten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen grundsätzlich vergleichbar.

5. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert.

B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich € 150,00 werden voll abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter mit Zugangsdatum 2008 bis 2009 sowie ab 2013 und mit Anschaffungskosten über € 150,00 bis einschließlich € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der planmäßig fortgeführt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugangsdatum 2010 bis 2012 und mit Anschaffungsbeträgen von bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen oder Pauschalwertberichtigungen waren keine vorzunehmen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden mit den von der Geschäftsleitung für erforderlich gehaltenen Beträgen angesetzt.

Die Pensionsrückstellung wurde nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB i.V.m. §§ 253 Abs.1 Satz 2 und 246 Abs.2 HGB ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag der arbeitgeberfinanzierten Pensionsrückstellung beträgt T€ 1015. Die Berechnung der Rückstellung erfolgte nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,82%; die Berechnung erfolgt unter der Prämisse gleichbleibender Gehälter / Renten. Als Sterbetafeln wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde gelegt.

Die Verpflichtung aus den arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen erfolgte auf Basis der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung und verpfändeter Bankguthaben. Der Zeitwert und die Anschaffungskosten des hierzu gebildeten Aktivvermögens betragen jeweils T€ 96; dieses war in voller Höhe zu verrechnen.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte im Berichtsjahr gemäß den aktuellen Regelungen des IDW RS HFA 30. Entsprechend wurden auch die Aufwendungen aus der laufenden Zuführung zur arbeitgeberfinanzierten Pensionsrückstellung im Personalaufwand ausgewiesen.

4. Mit Schulden verrechnete Vermögensgegenstände

(§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB / § 285 Nr. 25 HGB)

Pensionsrückstellungen 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtung 1.110 1.191
Ansch.kosten / Zeitwert des verrechenbaren Planvermögens
-790 -780
320 411

Auf Grund des Unterschieds zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt sich ein Differenzbetrag in Höhe von T€ 10. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 69.

Sämtliche Verbindlichkeiten (T€ 72) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von T€ 1 ausgewiesen.

C. Sonstige Pflichtangaben

1. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren:

● Herr Burkhard Billmaier, Augenoptiker

● Herr Gerhard Winkler, Augenoptiker (bis 10.01.2023)

2. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr wurden 0 (im Vorjahr: 17) Mitarbeiter beschäftigt.

 

Wiesloch, den 06. Mai 2025

gez. Burkhard Billmaier

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Mai 2025

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