AEQUIRIA GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Welk seit 27.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NTS Neuhofer Telefon Service GmbHZossenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ zum 31. Dezember 2007AKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 2007ALLGEMEINE ANGABENDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 60.00 EUR bis 410,00 EUR) werden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 60,00 EUR werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen/ Durchschnittspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag aktiviert. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. HAFTUNGSVERHÄLTNISSEAm Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor. SONSTIGE ANGABENGeschäftsführer
ERGEBNISVERWENDUNGDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2007
Unterschrift |
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