SIMAG
Mannheim GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
273.843,00 |
303.125,00 |
| I.
Sachanlagen |
273.693,00 |
302.975,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
400.071,78 |
493.654,21 |
| I.
Vorräte |
1.450,00 |
2.050,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
387.585,53 |
349.153,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
258.586,82 |
248.222,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.036,25 |
142.450,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
739,42 |
6.636,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
674.654,20 |
803.415,86 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
547.043,34 |
422.377,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
522.043,34 |
397.377,35 |
| B.
Rückstellungen |
45.544,05 |
66.663,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.066,81 |
314.374,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.676,44 |
245.827,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
674.654,20 |
803.415,86 |
Anhang
A) Grundlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2013 (Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013)
wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff.
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
vom 25.5.2009 (BilMoG), insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes, als auch nach
den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages, erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB
bezüglich der Form der Darstellung und Umfang der
Angaben wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
B) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten
und der Einschätzung von Risiken wurde das Prinzip der
Vorsicht angewandt. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in
denen dies zu einen höheren Abschreibung führte,
wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung
übergegangen.
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde
berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
258.586,82 EUR (Vorjahr 248.222,89 EUR).
Die Rückstellungen für Steuern wurden
entsprechend der voraussichtlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder deren
höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nettobetrag
ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Ende
des Geschäftsjahres 64.676,44 EUR (Vorjahr: 245.927,72
EUR).
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen zum
Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). Langfristige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 EUR).
C) Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die alleinige Geschäftsführung des
Unternehmens durch
a) Herrn Kuno Flöter, wohnhaft Schwetzingen (ab
16.07.2013 ),
b) Herrn Daniel Stawidlo, wohnhaft Brühl (bis
16.07.2013),
wahrgenommen.
Mannheim, im Oktober 2014
Die Geschäftsführung
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