ALTER data GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Weihing seit 18.12.2006 | Geschäftsführer |
Jörg Philipp Weihing seit 18.12.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GMG Weihing GmbHTübingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2018BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018GMG WEIHING GMBH, TÜBINGENA K T I V A
P A S S I V A
GMG WEIHING GMBH, TÜBINGEN ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft mit Sitz in Tübingen ist unter der Nummer HRB 382296 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Sämtliche Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben wie auch im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Zu den sonstigen Vermögensgegenständen gehören auch unwesentliche Beträge, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Hierzu gehören u.a. noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge von unwesentlicher Höhe. Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten, wie im Vorjahr, von bis zu einem Jahr. Tübingen, den 27. Dezember 2019 ________________________ _______________________ gez. Jörg Weihing gez. Robert Weihing Angabe gemäß § 328 HGB: Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30. Dezember 2019. |
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