Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 863 ME
Eingetragen
19.4.2006
Branche
Großhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit Fleisch- und Wurstwaren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Meyn
seit 19.4.2006
Geschäftsführer
Sven Schröder
seit 19.4.2006
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Klaus Meyn jun.
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Klaus Meyn jun.
Holstenstr. 23, 25746 Wesseln
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klaus Meyn jun. GmbH

Wesseln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 141.311,00 153.101,00
III. Finanzanlagen 30.423,45 30.423,45
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 93.318,10 156.924,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 325.814,13 321.707,04
III. Wertpapiere 500.000,00 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.022.570,87 1.459.557,53
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.784,39 3.555,42
SUMME Aktiva 2.117.223,94 2.125.270,50

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.515.368,82 0,00
III. Bilanzgewinn 0,00 1.429.652,74
IV. buchmäßiges Eigenkapital 1.615.368,82 1.529.652,74
B. RÜCKSTELLUNGEN 69.809,78 87.162,47
C. VERBINDLICHKEITEN 432.045,34 508.455,29
SUMME Passiva 2.117.223,94 2.125.270,50

Anhang

Der Jahresabschluss der "Klaus Meyn jun. GmbH", Wesseln, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

§ 264 HGB

Absatz 1a:

Firmenname laut Registergericht: Klaus Meyn jun. GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Wesseln
Registereintrag: 06.05.1993
Registergericht: Pinneberg
Register-Nr.: HR B 863 ME

Absatz 2 Satz 2:

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist das Unternehmen eine kleine Kapitalgesellschaft.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsmethoden

II. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

§ 284 HGB

Absatz 2:

Satz 1

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden, soweit in dem Wirtschaftsjahr entwickelt, mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und gemäß der steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und die früheren Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Satz 2: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden.

entfällt

Satz 3

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Satz 4

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Absatz 3:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

III. Angaben zur Bilanz

Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas.

III.1. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

§285 Nr. 13 HBG: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert

entfällt

II. Sachanlagen:

§ 277 Absatz 3 HGB Angaben zur ausserplanmäßiger Abschreibung

entfällt

III. Finanzanlagen

§ 277 Absatz 3 HGB Angaben zur ausserplanmäßiger Abschreibung

entfällt

III.2. Weitere Aktivposten

§285 Nr. 20 HGB: Finanzinstrumente von Kreditinstituten entfällt §285 Nr. 25:HGB: Verrechnete Vermögensgegenstände entfällt

§ 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber dem/den Gesellschafter Klaus Meyn jun. bestehen folgende Forderungen: 75.370,73 EURO

§268 Abs. 4 Satz 1 HGB:

Davon-Vermerk in der Bilanz §268 Abs. 4 Satz 2 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

§268 Abs. 6 HGB in Verbindung mit:§250 Abs. 3 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

§274 HBG:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

III.3. Eigenkapital

§ 29 Absatz 4 GmbHG Angaben zu in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträgen Ausweis in der Bilanz

III.4. Rückstellungen

§285 Nr. 24 HGB: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen(Altzusagen)

entfällt

Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG

entfällt

Art. 67 Absatz 4 EGHGB: Überdeckung aufgrund nicht aufgelöste Rückstellungen nach BilMoG

entfällt

III.5. Verbindlichkeiten

§285 Nr. 1 HBG: Angaben zu Verbindlichkeiten a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren nur der Restbetrag ist anzugeben(die erste 5 Jahre sind herauszurechnen)

entfällt

b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind entfällt §285 Nr. 2 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

§285 Nr. 3 Buchstabea HGB: Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind:

Art der Verpflichtung Dauer der Verpflichtung Betrag / Jahr
Miete unbestimme Zeit EUR 14.400,00

§285 Nr. 9 Buchstabe c HGB: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Betrag
in EUR
Zins Laufzeit
in Jahren
Tilgung Erlaß
- Geschäftsführung - Darlehen 0,00
- Kredit 0,00
- Aufsichtsrat/Beirat - Vorschuß 0,00
- Kredit 0,00

Haftungsverhältnisse wurden zugunsten der Geschäftsführer nicht übernommen.

§268 Abs. 5 Satz 1 HGB:

Davon-Vermerk in der Bilanz §268 Abs. 5 Satz 3 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

§ 42 Absatz 3 GmbHG: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber dem/den Gesellschafter Klaus Meyn jun. bestehen folgende Verbindlichkeiten: 0,00 EURO Vorjahr: 46.042,32 EURO

IV.6. Sonstige Passiva

§285 Nr. 26: bis 30 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

§285 Nr. 3 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 15 Bis 15 Buchstabe a:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG

Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

Nr. 17: bis 19:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 21 bis 22:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten § 254 HGB wird nicht angewandt.

IV.

§285 Nr. 8 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

§285 Nr. 31 HGB: Betrag und die der Art der Einzelnen Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Grössenordnung oder Bedeutung:

entfällt §268 Abs. 1 Satz 2 HGB:

Davon-Vermerk in der Bilanz

§ 29 Absatz 4 Satz 2 GmbHG: Angaben zu in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträgen Davon-Vermerk in der Bilanz

V. A

V. 1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu bemerken:

Haftungsverhältnisse

EUR davon gesichet
EUR
- aus der Begebung und Übertragung von Wechseln 0,00 0,00
- aus Bürgschaften 0,00 0,00
- aus Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 0,00
- Gewährleistungsverträge 0,00 0,00
- Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0,00
- Verpflichtungen betreffend der Altersversorgung EUR 1.742,00 Vorjahr: EUR 1.742,00
- Verpflichtungen gegenüber verbundener Unternehmen EUR 0,00 Vorjahr: EUR 0,00
- Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen EUR 75.370,73 Vorjahr: EUR 46.042,32

VI. Sonstige Angaben

§ 285 Nr. 7 HGB: Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeinehmer:

laufendes Jahr: 9 Vorjahr: 10

§ 291 Absatz.2 Nummer 4 HGB Angaben zur Ausserplanmäßiger Abschreibung

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Nr. 9 Buchstabea und b:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 10: bis 12

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 14: Konzernabschluss:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 14a: konzernabschluss:

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Wesseln, 13.06.2024

Klaus Meyn jun.

Feststellung des Jahresabschlusses

 

Wesseln, den 13.06.2024

gez. Geschäftsführer

Klaus Meyn jun.

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