Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41438
Eingetragen
6.5.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenEinzelhandel mit Büchern
Gegenstand
Geändert, jetzt: Die Beratung und Realisierung von Medienprozesslösungen, Digital Asset Management, die Optimierung von Marketing- und Vertriebs-Prozessen im Bereich der Medienproduktion, Print Consulting und Internetprojekten. Ferner ist Gegenstand der Betrieb eines Geschenkartikelladens mit dem Vertrieb von dekorativen Geschenken (z.B. aus Glas, Keramik, Silber), insbesondere von Kerzen aller Art, sowie Dekoartikeln und Wein- und Gourmetpräsenten. Gleichzeitig ist der Gegenstand der Betrieb im Online-Handel für Deko-, Wohnartikelund Lifestyleprodukte; Küchen-, Bad-, Garten-, und Sportbedarf sowie alkoholische Getränke und Feinkost und sonstige Geschenkartikeln. Weinbar mit Vinothek für Wein, alkoholische Getränke und Feinkost mit ergänzendem Onlineshop.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Yannik Bockius
seit 6.9.2018
Geschäftsführer
Frank Bockius
seit 6.5.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Frank Bockius
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frank Bockius
Brüder-Grimm-Straße 36, 55218 Ingelheim/Rhein
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MPC Media Process Consulting GmbH

Ingelheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 101.602,00 125.315,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.027,00 1,00
II. Sachanlagen 100.575,00 125.314,00
B. Umlaufvermögen 613.706,61 640.604,45
I. Vorräte 36.021,62 26.997,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.976,37 77.063,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 55.000,00 55.000,00
davon gegen Gesellschafter 757,78  
III. Wertpapiere 14.686,78 8.853,87
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 493.021,84 527.689,82
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 178.268,41 111.299,34
Aktiva 893.577,02 877.218,79

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 203.268,41 136.299,34
davon Verlustvortrag 136.299,34 26.488,76
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 178.268,41 111.299,34
B. Rückstellungen 8.077,90 4.248,90
C. Verbindlichkeiten 885.499,12 872.969,89
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.728,23 4.699,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 876.770,89 868.270,89
davon gegenüber Gesellschaftern 877.387,35 868.370,54
Passiva 893.577,02 877.218,79

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der MPC Media Process Consulting GmbH, Ingelheim (Mainz, HRB 41438) zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Realisierung von Medienprozesslösungen. .

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit eingeschränkter Verwertbarkeit (Überbestände, Lagerhüter) angemessene Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen werden.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2023 ist wie folgt beschlossen worden:

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:


Verlustvortrag
01.01.2023

EUR
136.299,34
./.
Jahresfehlbetrag
2023

EUR
66.969,07
=
Bilanzverlust
31.12.2023

EUR
203.268,41
=
Vortrag
31.12.2023

EUR
203.268,41


Der vorgenannte Fehlbetrag neutralisiert sich durch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR 300.000), welche durch Rangrücktrittserklärungenen hinter die Verbindlichkeiten aller anderen Gläubiger gestellt werden und somit kapitalersetzenden Charakter gewinnen.

3.2  Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

3.3  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 8.111,77 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
8.111,77
(Vorjahr: EUR
4.599,35
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)


4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Frank Bockius, Geschäftsführer

4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 4,00 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

4.4  Haftungsverhältnisse gemäß § 251 / 268 Abs. 7 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

4.5  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Zum Abschlussstichtag bestehen kein sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB.

Ingelheim, 19.11.2024

Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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