Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 210760
Eingetragen
26.1.1977
Branche
Lackieren von KraftwagenGroßhandel mit AnstrichmittelnMalerei- und Lackiergewerbe
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vornahme von Lackierungsarbeiten aller Art, darunter auch die Beschriftung von Kraftfahrzeugen, die Übernahme von Verwaltung und Beteiligungen an Industrieund Handelsunternehmen jeder Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Otto Kaiser
seit 18.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas Otto Kaiser
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Otto Kaiser
Esslingen
26.500 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autolackiererei Kaiser GmbH.

Esslingen am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 20.406,63 17.419,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 541,00 1.041,00
II. Sachanlagen 19.865,63 16.378,63
B. Umlaufvermögen 395.775,19 404.079,66
I. Vorräte 19.500,82 41.249,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 363.563,51 354.478,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.710,86 8.352,02
Aktiva 416.181,82 421.499,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 64.378,37 66.560,30
I. Gezeichnetes Kapital 26.500,00 26.500,00
II. Bilanzgewinn 37.878,37 40.060,30
davon Gewinnvortrag 40.060,30 37.548,86
B. Rückstellungen 118.435,59 91.776,09
C. Verbindlichkeiten 233.367,86 263.162,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 233.367,86 263.162,90
Passiva 416.181,82 421.499,29

Anhang

zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der "Autolackiererei A. Kaiser GmbH" wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) erfolgte keine Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit im Sinne des Art. 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden entsprechend Art. 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Aufstellung des Anhangs wird von den größenmäßigen Erleichterungen des § 288 HGB zum Teil Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft macht von Ihrem Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB Gebrauch und erstellt keinen Lagebericht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und gegebenenfalls um planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Abnutzbare beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Netto-Wert von 250,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) nicht überstiegen haben, wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt, denen ggf. durch eine Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen wurde.

Flüssige Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen mit den Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern der Nennwert am Bilanzstichtag über dem Erfüllungsbetrag lag, wurden Verbindlichkeiten zum höheren Nennwert angesetzt.

GEGENÜBER DEM VORJAHR ABWEICHENDE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Beim Jahresabschluss konnten die bislang angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

C.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

GeschäftsjahresabschreibungDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus der "Entwicklung des Anlagevermögens" zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zueinem Jahr. 

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu verzeichnen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 

D. Sonstige Pflichtangaben Namen des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Herr Andreas Kaiser 
1. Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Forderungen in Höhe von € 293.856,01.

 

Esslingen, den 28.02.2024      

gezeichnet:, Andreas Kaiser


(Gesellschafter-Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2024 festgestellt.

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