Systemhaus Bergholz GmbH
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 7, 08491 Limbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christopher Bergholz seit 1.4.2014 | Geschäftsführer |
Frank Bergholz seit 1.4.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Systemhaus Bergholz GmbHLimbach (vormals: Reichenbach im Vogtland)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Systemhaus Bergholz GmbH, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 7 in 08491 Limbach/V., wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Systemhaus Bergholz GmbH ist unter HRB 28738 im Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen. Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, erfolgen diese Angaben im Anhang. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen befolgt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren, der Jahresabschluss vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Ansatz und die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgten entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften. Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen auf der Grundlage der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Im Geschäftsjahr zugegangene geringwertige Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang vom Anlagevermögen ausgewiesen Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit notwendig wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt, höchstens jedoch zu Marktpreisen am Abschlussstichtag bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Vorauszahlungen für bestimmte Zeiträume nach dem Abschlussstichtag wurden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung wird unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Aufgrund der Regelung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt der Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Deckung der ungewissen Verbindlichkeiten bzw. der erkennbaren Risiken voraussichtlich benötigt werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 57 entfallen wie im Vorjahr ausschließlich auf Sachanlagen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr jeweils Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 3 (Vj.: TEUR 6) auf Forderungen gegen Gesellschafter. Der Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs.1 Satz 2 HGB. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln (2018 G) von Dr. Klaus Heubeck, Köln, welche das vertragliche Pensionsalter, den dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 HGB entsprechenden Rechnungszins von 1,82 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt), zum Vorjahresstichtag von 1,78 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt), den Rententrend in Höhe von 0,00 % p.a. und die Fluktuationswahrscheinlichkeit gemäß der Heubeck-Richttafeln-GmbH berücksichtigen. Wertpapiere, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt Euro 885. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Datenschutzrisiken, Archivierungskosten, sowie Jahresabschlusskosten. Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 205 (Vj.: TEUR 1.567) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, TEUR 175 (Vj.: TEUR 128) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 112 (Vj.: TEUR 135) sind besichert durch: - Grundschuld in Höhe von TEUR 150, eingetragen im Grundbuch Limbach, Blatt 630, Flurstück 160/11, - Sicherungsübereignung von Fahrzeugen Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 57 (Vj.: TEUR 103) ausgewiesen. Daneben besteht in Höhe von TEUR 15 eine Darlehensverpflichtung gegenüber einem stillen Gesellschafter. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 22 (Vj.: TEUR 6) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und TEUR 0,6 (Vj.: TEUR 0,0) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Herrn Frank Bergholz, Limbach und Herrn Christopher Bergholz, Limbach vertreten. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 HGB befreit.
Limbach/V., den 23. Dezember 2024 gez. Frank Bergholz - Geschäftsführer - Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Dezember 2024 |
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