Beteiligungsgesellschaften
S & V Datentechnik GmbH
Edeltraudstraße 27, 81827 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriele Hochecker seit 26.10.2001 | Prokura |
Martin Vogl seit 26.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Martin Vogl | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S & V Datentechnik GmbHMünchenJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010AKTIVA
AnhangI. Allgemeiner Teil Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss der Firma - S & V Datentechnik GmbH - wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Aufstellung erfolgte in Euro. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Gliederung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden der Bilanz (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB ) Bilanz zum 31.12.2010 Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt. Trivialprogramme wurden sofort abgeschrieben. Bei großen Softwareprogrammen wurden die Kosten auf die geschätzte Nutzungsdauer aufgeteilt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Sachanlagen): Die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde grundsätzlich linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Gegenstände zwischen € 150,- bis € 1.000,- wurden bis 2009 in einen Sammelposten gestellt und die Aufwendungen wurden auf fünf Jahre verteilt. Die Abschreibung auf das Anlagevermögen für das Kalenderjahr 2010 beträgt € 3.428,03. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren lagen laut Auskunft nicht vor. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Vorratsvermögen) erfolgte zu Anschaffungskosten. Fremdkapitalzinsen sind hier nicht berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Rechnungsbetrag (netto) angesetzt und ausschließlich einzeln bewertet. Soweit erforderlich wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben/Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Es wurden Rückstellungen für den Jahresabschluss und die Berufsgenossenschaft für 2010 gebildet. Eine Rückstellung für Steuern 2010 (Gewerbe-/Körperschaft- u. SoliZu) war nicht veranlasst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. (§ 285 Nr. 1 HGB)
III. Übrige Pflichtangaben(§ 285 HGB) a) Angabe und Grundlage für die Umrechnung in Euro ( § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB ) Die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie die darauf entfallenden Erträge bzw. Aufwendungen erfolgten zu den Entstehungsmonaten für Zwecke der Umsatzsteuer zu den Umrechnungskursen der jeweiligen Banken. In 2010 lag diesbezüglich nichts vor. b) Personalaufwand (§ 285 Nr. 8 b i.V. mit § 275 Abs. 2 Nr.: 6 HGB) Auf die Angaben wird verzichtet. c) Angaben zu Organen der Gesellschaft (§ 285 Nr. 10 HGB) Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
d) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 9.208,23. Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2012 festgestellt. |
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