Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 93637
Eingetragen
11.1.1991
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Entwicklung, Erstellung und Vertrieb von datentechnischen Anlagen und alle damit verbundenen Dienstleistungen, wie Beratung, Betreuung und Schulung.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Hochecker
seit 26.10.2001
Prokura
Martin Vogl
seit 26.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Martin Vogl
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin Vogl
81827 München, Edeltraudstr. 27
100000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

S & V Datentechnik GmbH

München

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

AKTIVA

    Vorjahr
A. Anlagevermögen 5.630,00 5.242,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände (€ 1.404,00)    
II. Sachanlagen (€ 4.226,00)    
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 31.068,70 29.200,00
II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände    
1. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen 21.622,10 47.161,41
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.841,03 768,62
IV. Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten 40,34 40,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 256,00 378,00
Summe Aktiva 60.458,17 82.790,37

PASSIVA

   
    Vorjahr
A. Eigenkapital 14.992,69 32.624,71
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19  
II. Einlagen (EK 04) 75.671,20  
III. Bilanzverlust -111.807,70  
B. Rückstellungen 1.880,00 1.580,00
C. Verbindlichkeiten (=VBK)    
1. VBK gegenüber Kreditinstitute 19.322,05 15.439,51
3. VBK aus Lieferungen und Leistungen 10.836,04 25.140,70
7. Sonstige VBK 13.427,39 8.005,45
Summe Passiva 60.458,17 82.790,37

Anhang

I. Allgemeiner Teil

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss der Firma - S & V Datentechnik GmbH - wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Aufstellung erfolgte in Euro.

Die Gliederung der Bilanz entspricht der Gliederung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden der Bilanz (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB )

Bilanz zum 31.12.2010

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt.

Trivialprogramme wurden sofort abgeschrieben. Bei großen Softwareprogrammen wurden die Kosten auf die geschätzte Nutzungsdauer aufgeteilt.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Sachanlagen):

Die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde grundsätzlich linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.

Gegenstände zwischen € 150,- bis € 1.000,- wurden bis 2009 in einen Sammelposten gestellt und die Aufwendungen wurden auf fünf Jahre verteilt.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen für das Kalenderjahr 2010 beträgt € 3.428,03.

Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren

lagen laut Auskunft nicht vor.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Vorratsvermögen) erfolgte zu Anschaffungskosten. Fremdkapitalzinsen sind hier nicht berücksichtigt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Rechnungsbetrag (netto) angesetzt und ausschließlich einzeln bewertet. Soweit erforderlich wurden Wertberichtigungen vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben/Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Es wurden Rückstellungen für den Jahresabschluss und die Berufsgenossenschaft für 2010 gebildet. Eine Rückstellung für Steuern 2010 (Gewerbe-/Körperschaft- u. SoliZu) war nicht veranlasst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

(§ 285 Nr. 1 HGB)

davon über 5 Jahre € -,--

III. Übrige Pflichtangaben

(§ 285 HGB)

a) Angabe und Grundlage für die Umrechnung

in Euro ( § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB )

Die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie die darauf entfallenden Erträge bzw. Aufwendungen erfolgten zu den Entstehungsmonaten für Zwecke der Umsatzsteuer zu den Umrechnungskursen der jeweiligen Banken. In 2010 lag diesbezüglich nichts vor.

b) Personalaufwand (§ 285 Nr. 8 b i.V. mit § 275 Abs. 2 Nr.: 6 HGB)

Auf die Angaben wird verzichtet.

c) Angaben zu Organen der Gesellschaft

(§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

vom 01.01. - 31.12.2010 Herr Martin Vogl

d) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 9.208,23.

Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2012 festgestellt.

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