Bernd Knop
GmbH
Templin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.670,00 |
19.290,00 |
| I.
Sachanlagen |
43.670,00 |
19.290,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.106.528,29 |
1.047.821,17 |
| I.
Vorräte |
46.478,58 |
108.698,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
506.597,19 |
544.135,55 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
602,32 |
| III.
Wertpapiere |
135.560,25 |
137.535,46 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
417.892,27 |
257.451,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.518,94 |
14.099,36 |
| Aktiva |
1.164.717,23 |
1.081.210,53 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
737.292,99 |
661.895,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
636.330,96 |
532.046,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.397,44 |
104.284,49 |
| B.
Rückstellungen |
113.367,19 |
126.621,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
314.057,05 |
292.693,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
314.057,05 |
292.693,08 |
| Passiva |
1.164.717,23 |
1.081.210,53 |
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BERND KNOP GMBH für das
Geschäftsjahr 2021 wurde nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242ff HGB sowie ergänzend
§§ 264 HGB) aufgestellt.
Umstellungseffekte durch die per 01.01.2010
geänderten Vorschriften des BilMoG ergaben sich nicht.
Zudem ist Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB angewendet worden.
Für das Eigenkapital ist § 272 Abs. 1 HGB ab 2013
zutreffend beachtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB musste nicht
beachtet werden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste , die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und -
soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 u/o
2a EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter /
Sammelposten wurde Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag,
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Es wurde eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 0,5% des Nettobetrages nach
Einzelwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die lequiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Stammkapital in Höhe von 50.000 DM ist
voll eingezahlt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungs- /
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
IV. Angaben zur Geschäftsführung und zu
Rechtsbeziehungen zu Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmen unverändert
durch Herrn Bernd Knop geführt.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende
weitere Rechte und Pflichten.:
a) Geschäftsführung
Keine weiteren bekannt.
b) Gesellschafter
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ggü. den
Gesellschaftern (B. und E. Knop GbR) beträgt
204.449,35 € (Vorjahr: 165.049,50 €).
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar
an anderen Gesellschaften beteiligt. Die Gesellschaft
gehört zu keinem Konzern.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeiter
|
Angestellte
|
13
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5
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geshäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss von 75.397,44 €
ergibt zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag von
636.330,96 € einen Betrag von
711.728,40 €, der zu verwenden ist. Es wird
vorgeschlagen, den Betrag i.H.v. 711.728,40 € auf
neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag).
sonstige Berichtsbestandteile
Templin, den 30. November
2024
Der Geschäftsführer
gez.
Bernd Knop
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024
festgestellt.
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