Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 14631 FL
Eingetragen
22.12.2020
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kfz-Werkstatt mit Karosseriearbeiten für Fahrzeuge aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bastian Weissmann
seit 22.12.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bastian Weissmann
24988 Oeversee
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KKW Weissmann GmbH

Oeversee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 46.166,03 52.607,44
Summe Aktiva 46.166,03 52.607,44

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 16.766,32 15.816,83
B. Rückstellungen 4.799,32 1.931,00
C. Verbindlichkeiten 24.600,39 34.859,61
Summe Passiva 46.166,03 52.607,44

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der KKW Weissmann GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt,

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten,

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses,

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie

Sonstige Angaben



1. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung


Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).


In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und

Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.


2. Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

3. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge
Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens für einen latenten Steueraufwand wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.

4. Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 10.711,06 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen in Höhe von 5.471,53 Euro vor (§ 285 Nr. 1 Bst. a HGB).

6. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In der Handelsbilanz wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen geltend gemacht.

IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB):

Bastian Weissmann



Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen folgende Forderungen oder Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

a) Forderungen (in EUR):



Stand 31.12.2021

+ Neuvergabe

- Rückzahlung

Stand 31.12.2022

Bastian Weissmann

1.461,20

4.006,87

0,00

5.468,07



Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt unter 50 Arbeitnehmer gemäß
§ 285 Nr. 7 HGB.

Unterlassene Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.

Oeversee, den
.............................................................................
Unterschrift

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.12.2023.

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