bigg verwaltungs ug (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Kurt Karl Lübeck seit 5.8.2021 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVALANTO FINANCE AGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017Bilanz zum 31. Januar 2017Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2017
Anhang für das Geschäftsjahr 2016 / 2017A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1) Die AVALANTO FINANCE AG, Augsburg, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. 2) Damit sind die neben dem HGB ergänzenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Kreditinstitute einschlägig, insbesondere ist für die Gliederung der Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) einschlägig. 3) Die Gliederung der Bilanz sowie die der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Formblatt 3 der RechKredV aufgestellt. 4) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. Von den Verrechnungsmöglichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde teilweise Gebrauch gemacht. 6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer, unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse, ausgegangen. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Ausfallrisiko wurde durch Einzelwertwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. 8) Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. 9) Das Grundkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 10) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu BilanzpostenI. Aktiva 1. Forderungen gegenüber Kunden
2. Sonstige Vermögensgegenstände
3. Anlagevermögen
Angabe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV: Die Beteiligungen betreffen ausschließlich nicht börsennotierte Gesellschaften. Angabe nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV: Von den immateriellen Anlagenwerten entfällt ein Betrag von 1,00 EUR auf das Leasinggeschäft. II. Passiva 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
2. Nachrangige Verbindlichkeiten
a) Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter Mit Vertrag vom 22. Mai 2012 haben die AVALANTO FINANCE AG, Augsburg, und die INKA AL Green Energy GmbH & Co. Fonds KG, Wiesbaden, einen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft i. S. der §§ 230 ff. HGB geschlossen. Das Kapitalkonto des stillen Gesellschafters entwickelte sich wie folgt:
Angaben nach § 35 Abs. 3 RechKredV Der stille Gesellschafter tritt mit seinen gewinnabhängigen und gewinnunabhängigen Entnahmeansprüchen und seinem Abfindungsanspruch sowie dem Anspruch auf Verzinsung der geleisteten Einlage zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne des § 19 der Insolvenzordnung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 30 Abs. 2 InsO hinter die in § 39 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 InsO benannten Forderungen im Rang zurück. Bereits vor einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft tritt der stille Gesellschafter mit seinen gewinnabhängigen und gewinnunabhängigen Entnahmeansprüchen und seinem Abfindungsanspruch sowie dem Anspruch auf Verzinsung der geleisteten Einlage gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft derart zurück, dass Zahlungen auf die vorgenannten Forderungen des stillen Gesellschafters nicht erfolgen dürfen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig und / oder überschuldet ist oder wenn und soweit eine Zahlung auf die vorgenannten Forderungen eine Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung der Gesellschaft herbeiführen würde. Eine vorzeitige Tilgung ist nicht vorgesehen. Im Berichtsjahr sind im Zusammenhang mit den stillen Vermögenseinlagen Aufwendungen in Höhe von 62.297,19 EUR (Grundverzinsung) entstanden. b) Nachrangdarlehen Die Nachrangdarlehen sind endfällig und werden mit Zinssätzen zwischen 5,25 % p. a. und 6,75 % p. a. verzinst. Angaben nach § 35 Abs. 3 RechKredV Die Nachrangdarlehen unterliegen einem qualifizieren Rangrücktritt. Die qualifizierte Nachrangabrede bedeutet, dass zum einen bei Insolvenz oder Liquidation der Gesellschaft etwaige Rückoder Zinszahlungen erst dann an den Investor geleistet werden dürfen, wenn die anderen - auch nachrangigen - Gläubiger der Gesellschaft vorrangig und vollständig ausbezahlt wurden. Zum anderen bleibt der Anspruch des Investors auf Rück- oder Zinszahlungen soweit und solange ausgeschlossen, wie die Geltendmachung dieser Ansprüche einen Insolvenzeröffnungsgrund -(drohende) Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung - der Gesellschaft herbeiführen würde. Eine vorzeitige Tilgung ist nicht vorgesehen. Im Berichtsjahr sind für nachrangige Verbindlichkeiten Aufwendungen in Höhe von 57.153,18 EUR entstanden:
3. Sonstige Verbindlichkeiten
Angabe nach § 35 Abs. 5 RechKredV Das Privatdarlehen ist durch Sicherungsübereignung einer Maschine mit einem Buchwert von 391.999,88 EUR besichert. 4. Eigenkapital Das Grundkapital besteht zum Bilanzstichtag aus 850.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem Nennwert von 1,00 EUR je Aktie. Im Geschäftsjahr 2016 / 2017 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. März 2016 eine Kapitalerhöhung um 100.000 Aktien, mit einem Nennwert von 1,00 EUR je Aktie, von 750.000 Aktien auf 850.000 Aktien durchgeführt. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
Sonstige betriebliche Erträge
E. Sonstige Angaben1. Organe der Gesellschaft Als Vorstand ist bestellt:
Von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Zum Aufsichtsrat sind bestellt:
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 / 2017 betrug 15.440,00 EUR. 2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1 (Vorjahr: 3) Mitarbeiter beschäftigt. 3. Anteilsbesitz
Ausgewiesen werden vorläufige Abschlusszahlen der Beteiligungsunternehmen für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr. 4. Persönlich haftende Gesellschafterin Die AVALANTO Finance AG, Augsburg, ist persönlich haftende Gesellschafterin der AVALANTO FINANCE AG & Co. EEG CONTROLBOXEN KG mit Sitz in Augsburg. 5. Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Am 5. November 2014 hatte die INTEGA BUSINESS SERVICES GmbH, heute firmierend als COFICON GmbH, Augsburg gemäß §§ 20 Abs. 1 AktG das Bestehen einer Beteiligung von 25,1 % am Grundkapital der Gesellschaft mitgeteilt. 6. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 18 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.
Augsburg, 19. Dezember 2017 AVALANTO FINANCE AG gez. Horst-Paul Ehlers, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der AVALANTO FINANCE AG, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung ist ein Lagebericht nicht aufgestellt worden. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Da ein Lagebericht nicht aufgestellt worden ist, vermittelt die Rechnungslegung insoweit kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht dar. Die Gesellschaft ist nach den Verhältnissen zum 31. Januar 2017 weiterhin bilanziell überschuldet. Durch die Aufgabe des bisherigen Leasinggeschäftes ist die Gesellschaft künftig auf Zahlungszuflüsse aus Tochtergesellschaften abhängig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der ab 2018 einsetzenden Fälligkeit von Zahlungsverpflichtungen aus Nachrangdarlehen. Sollten die erhofften Mittelzuflüsse nicht wie erwartet eintreten, könnte sich hieraus künftig eine Bestandsgefährdung für die Gesellschaft ergeben.
Oldenburg, 20. Dezember 2017 PARTNER
Treuhand GmbH
gez. Enck, Wirtschaftsprüfer gez. Boshoven, Wirtschaftsprüfer |
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