AVF Verwaltungs AGLiquidiert

65623 Hahnstätten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 27115
Vorher
INTEGA Verwaltungs AGAL Augsburger Leasing AGAVALANTO FINANCE AG
Eingetragen
31.3.2009
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Betreiben von Leasinggeschäften, insbesondere Finanzierungsleasinggeschäften, Vermietung von mobilen Wirtschaftsgütern sowie anschließende Verwertung der Leasing- bzw. vermieteten Wirtschaftsgüter

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVALANTO FINANCE AG

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017

Bilanz zum 31. Januar 2017

Aktiva

EUR Vorjahr
EUR
1. Barreserve
Kassenbestand 458,40 210,32
2. Guthaben bei Kreditinstituten
täglich fällig 19.244,13 82.516,23
3. Forderungen an Kunden
täglich fällig 193.780,59 362.446,09
4. Beteiligungen 117.600,00 117.500,00
5. Leasingvermögen 1.096.712,13 1.462.446,89
6. Immaterielle Anlagewerte 11.130,00 40.812,59
7. Sachanlagen 2.227,00 2.722,00
8. Sonstige Vermögensgegenstände 3.486,54 3.125,70
9. Rechnungsabgrenzungsposten 71.800,56 97.889,34
10. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.191.869,98 968.219,51
2.708.309,33 3.137.888,67

Passiva

EUR EUR Vorjahr
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Andere Verbindlichkeiten 805.469,40 1.180.350,05
2. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.691.571,02 1.647.169,01
3. Sonstige Verbindlichkeiten 168.460,68 246.315,28
4. Rechnungsabgrenzungsposten 10.480,23 29.511,06
5. Sonstige Rückstellungen 32.328,00 34.543,27
6. Eigenkapital
a) eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 850.000,00 750.000,00
b) Kapitalrücklage 514.211,00 514.211,00
c) Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 8,00 8,00
d) Bilanzverlust - 2.556.088,98 - 2.232.438,51
- 1.191.869,98 - 968.219,51
e) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.191.869,98 968.219,51
0,00 0,00
2.708.309,33 3.137.888,67

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2017

EUR EUR EUR Vorjahr
EUR
1. Leasingerträge 729.689,25 474.490,08
2. Leasingaufwendungen 458.161,28 155.096,92
271.527,97 319.393,16
3. Zinserträge
aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 9.781,12 64.554,99
4. Zinsaufwendungen 52.622,55 42.142,00
- 42.841,43 22.412,99
5. Provisionserträge 64.500,00 0,00
6. Provisionsaufwendungen 17.912,62 0,00
46.587,38 0,00
7. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 126.457,88
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen:
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 103.707,51 148.621,89
bb) Soziale Abgaben 4.708,03 13.601,09
108.415,54 162.222,98
b) andere Verwaltungsaufwendungen 227.302,87 403.740,90
335.718,41 565.963,88
9. Abschreibungen:
a) auf Leasingvermögen 185.933,82 210.969,70
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 14.455,37 58.273,00
200.389,19 269.242,70
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 191,49 1.171,65
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit - 261.025,17 - 368.114,20
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 0,11 +3,11
13. Sonstige Steuern - 328,00 - 369,00
- 328,11 - 365,89
14. Aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 62.297,19 67.849,50
15. Jahresfehlbetrag - 323.650,47 - 436.329,59
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 2.232.438,51 - 1.796.108,92
17. Bilanzverlust - 2.556.088,98 - 2.232.438,51

Anhang für das Geschäftsjahr 2016 / 2017

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die AVALANTO FINANCE AG, Augsburg, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG.

2) Damit sind die neben dem HGB ergänzenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Kreditinstitute einschlägig, insbesondere ist für die Gliederung der Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) einschlägig.

3) Die Gliederung der Bilanz sowie die der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Formblatt 3 der RechKredV aufgestellt.

4) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. Von den Verrechnungsmöglichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde teilweise Gebrauch gemacht.

6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer, unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse, ausgegangen. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Ausfallrisiko wurde durch Einzelwertwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.

8) Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

9) Das Grundkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

10) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Aktiva

1. Forderungen gegenüber Kunden

31.01.2017
EUR
31.01.2016
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 193.780,59 362.446,09
Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen 0,00 0,00
193.780,59 362.446,09
davon mit einer Restlaufzeit von
- bis zu 3 Monate 193.780,59 7.844,00
- mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 0,00 23.532,00
- mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 0,00 112.625,00
- mehr als 5 Jahre 0,00 49.660,00
- ohne bestimmte Laufzeit 0,00 168.785,09
davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht: 193.780,59 168.785,09

2. Sonstige Vermögensgegenstände

31.01.2017
EUR
31.01.2016
EUR
Kautionen 2.402,54 2.400,00
Übrige 1.084,00 725,70
3.486,54 3.125,70
davon mit einer Restlaufzeit von
- mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 2.402,54 2.400,00
- unbestimmte Laufzeit 1.084,00 725,70

3. Anlagevermögen

Anschaffungskosten
Stand 01.02.2016
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.01.2017
EUR
Beteiligungen 117.500,00 100,00 0,00 117.600,00
Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwerte 226.801,65 0,00 0,00 226.801,65
Markenrechte 20.500,00 0,00 0,00 20.500,00
EDV-Software 23.515,00 0,00 0,00 23.515,00
270.816,65 0,00 0,00 270.816,65
Leasingvermögen
Maschinen 902.090,00 235,00 0,00 902.090,00
Vermietvermögen Anlagen 853.296,58 166.741,29 407.471,72 612.566,15
1.755.386,58 166.976,29 407.471,72 1.514.891,15
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.986,29 653,78 0,00 4.640,07
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 89,00 0,00 0,00 89,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten 3.583,00 0,00 0,00 3.583,00
7.658,29 653,78 0,00 8.312,07
2.151.361,52 167.730,07 407.471,72 1.911.619,87
Abschreibungen
Stand 01.02.2016
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.01.2017
EUR
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwerte 209.430,06 17.370,59 0,00 226.800,65
Markenrechte 8.970,00 5.167,00 0,00 14.137,00
EDV-Software 11.604,00 7.145,00 0,00 18.749,00
230.004,06 29.682,59 0,00 259.686,65
Leasingvermögen
Maschinen 160.227,49 90.209,04 0,00 250.436,53
Vermietvermögen Anlagen 132.712,20 79.348,78 44.788,83 167.272,15
292.939,69 169.557,82 44.788,83 417.708,68
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.269,29 1.148,78 0,00 2.418,07
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 88,00 0,00 0,00 88,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten 3.579,00 0,00 0,00 3.579,00
4.936,29 1.148,78 0,00 6.085,07
527.880,04 200.389,19 44.788,83 683.480,40
Buchwert
Stand 01.02.2016
EUR
Stand 31.01.2017
EUR
Beteiligungen 117.500,00 117.600,00
Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwerte 17.371,59 1,00
Markenrechte 11.530,00 6.363,00
EDV-Software 11.911,00 4.766,00
40.812,59 11.130,00
Leasingvermögen
Maschinen 741.862,51 651.418,13
Vermietvermögen Anlagen 720.584,38 445.294,00
1.462.446,89 1.096.712,13
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.717,00 2.222,00
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,00 1,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten 4,00 4,00
2.722,00 2.227,00
1.623.481,48 1.227.669,13

Angabe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV:

Die Beteiligungen betreffen ausschließlich nicht börsennotierte Gesellschaften.

Angabe nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV:

Von den immateriellen Anlagenwerten entfällt ein Betrag von 1,00 EUR auf das Leasinggeschäft.

II. Passiva

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

31.01.2017
EUR
31.01.2016
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 804.835,40 1.176.500,17
Übrige 634,00 3.849,88
805.469,40 1.180.350,05

2. Nachrangige Verbindlichkeiten

31.01.2017
EUR
31.01.2016
EUR
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter 979.571,02 935.169,01
Nachrangdarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von ...
- 4 Jahren 173.000,00 173.000,00
- 6 Jahren 504.000,00 504.000,00
- 8 Jahren 35.000,00 35.000,00
1.691.571,02 1.647.169,01

a) Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter

Mit Vertrag vom 22. Mai 2012 haben die AVALANTO FINANCE AG, Augsburg, und die INKA AL Green Energy GmbH & Co. Fonds KG, Wiesbaden, einen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft i. S. der §§ 230 ff. HGB geschlossen. Das Kapitalkonto des stillen Gesellschafters entwickelte sich wie folgt:

2017
EUR
2016
EUR
Stand 1. Februar 935.169,01 938.949,76
Einlagen / Entnahmen - 17.895,18 - 71.630,25
Grundverzinsung 62.297,19 67.849,50
Stand 31. Januar 979.571,02 935.169,01

Angaben nach § 35 Abs. 3 RechKredV

Der stille Gesellschafter tritt mit seinen gewinnabhängigen und gewinnunabhängigen Entnahmeansprüchen und seinem Abfindungsanspruch sowie dem Anspruch auf Verzinsung der geleisteten Einlage zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne des § 19 der Insolvenzordnung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 30 Abs. 2 InsO hinter die in § 39 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 InsO benannten Forderungen im Rang zurück. Bereits vor einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft tritt der stille Gesellschafter mit seinen gewinnabhängigen und gewinnunabhängigen Entnahmeansprüchen und seinem Abfindungsanspruch sowie dem Anspruch auf Verzinsung der geleisteten Einlage gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft derart zurück, dass Zahlungen auf die vorgenannten Forderungen des stillen Gesellschafters nicht erfolgen dürfen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig und / oder überschuldet ist oder wenn und soweit eine Zahlung auf die vorgenannten Forderungen eine Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung der Gesellschaft herbeiführen würde.

Eine vorzeitige Tilgung ist nicht vorgesehen.

Im Berichtsjahr sind im Zusammenhang mit den stillen Vermögenseinlagen Aufwendungen in Höhe von 62.297,19 EUR (Grundverzinsung) entstanden.

b) Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen sind endfällig und werden mit Zinssätzen zwischen 5,25 % p. a. und 6,75 % p. a. verzinst.

Angaben nach § 35 Abs. 3 RechKredV

Die Nachrangdarlehen unterliegen einem qualifizieren Rangrücktritt. Die qualifizierte Nachrangabrede bedeutet, dass zum einen bei Insolvenz oder Liquidation der Gesellschaft etwaige Rückoder Zinszahlungen erst dann an den Investor geleistet werden dürfen, wenn die anderen - auch nachrangigen - Gläubiger der Gesellschaft vorrangig und vollständig ausbezahlt wurden. Zum anderen bleibt der Anspruch des Investors auf Rück- oder Zinszahlungen soweit und solange ausgeschlossen, wie die Geltendmachung dieser Ansprüche einen Insolvenzeröffnungsgrund -(drohende) Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung - der Gesellschaft herbeiführen würde.

Eine vorzeitige Tilgung ist nicht vorgesehen.

Im Berichtsjahr sind für nachrangige Verbindlichkeiten Aufwendungen in Höhe von 57.153,18 EUR entstanden:

2016 / 2017
EUR
Zin saufwand 42.656,31
Bestandspflegeprovision 14.496,87
57.153,18

3. Sonstige Verbindlichkeiten

31.01.2017
EUR
31.01.2016
EUR
Privatdarlehen 144.501,76 226.428,11
Übrige 23.958,92 19.887,17
168.460,68 246.315,28
davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.740,54 1.868,16
31.01.2017
EUR
31.01.2016
EUR
davon mit einer Restlaufzeit von
- bis zu 3 Monate 17.404,55 19.725,00
- mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 50.814,63 59.175,00
- mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 76.282,58 147.528,11
- ohne vereinbarte Restlaufzeit 23.958,92 19.887,17
168.460,68 246.315,28

Angabe nach § 35 Abs. 5 RechKredV

Das Privatdarlehen ist durch Sicherungsübereignung einer Maschine mit einem Buchwert von 391.999,88 EUR besichert.

4. Eigenkapital

Das Grundkapital besteht zum Bilanzstichtag aus 850.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem Nennwert von 1,00 EUR je Aktie. Im Geschäftsjahr 2016 / 2017 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. März 2016 eine Kapitalerhöhung um 100.000 Aktien, mit einem Nennwert von 1,00 EUR je Aktie, von 750.000 Aktien auf 850.000 Aktien durchgeführt.

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften

2016 / 2017
EUR
2015 / 2016
EUR
Einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnende Erträge:
Korrektur der Verzinsung zu Gunsten stiller Gesellschafter 0,00 56.101,50
Übrige 9.781,12 8.453,49
9.781,12 64.554,99

Sonstige betriebliche Erträge

2016 / 2017
EUR
2015 / 2016
EUR
Einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnende Erträge:
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 0,00 10.478,39
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 1.513,75
0,00 11.992,14
Übrige Erträge:
Kostenzuschuss 0,00 50.000,00
Provisionserträge, die nicht auf Finanzdienstleistungen entfallen 7.461,07 45.000,00
Erlöse aus Weiterberechnungen 0,00 15.000,00
Weitere 0,00 4.465,74
7.461,07 114.465,74
7.461,07 126.457,88

E. Sonstige Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Als Vorstand ist bestellt:

 

Hans Westner, Dipl. -Kaufmann (FH), Friedberg (bis 25. September 2017)

 

Ehlers, Horst Paul Wilhelm, Rechtsanwalt, Hahnstätten (ab 25. September 2017)

Von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Zum Aufsichtsrat sind bestellt:

Name Ort Beruf Funktion
Michael Männchen Olching Unternehmensberater Vorsitzender
(bis zum 25. September 2017)
Reiner Gebers Wien, Österreich Kaufmann Stellvertreter
(bis zum 25. September 2017)
Dr. Erwin Herresthal Mainz Wirtschaftsprüfer
(bis zum 25. September 2017)
Björn-Harald Olaf Sörensen Wiesbaden Filmproduzent
(ab dem 25. September 2017)
Artur Walter Thüngersheim Kaufmann
(ab dem 25. September 2017)
Daniel Ludwig Hochheim am Meister für Veranstaltungstechnik
(ab dem 25. September 2017) Main

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 / 2017 betrug 15.440,00 EUR.

2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1 (Vorjahr: 3) Mitarbeiter beschäftigt.

3. Anteilsbesitz

Firma Sitz Beteiligungsart Eigenkapital Anteile am Kapital % Jahresergebnis
AL Energie Effizienz Handels GmbH Wien/Österreich Stammanteile 141.130,05 EUR 50,0 126.630,05 EUR
AVALANTO ENERGY AG Bredstedt Stammanteile - 77.934,18 EUR 50,0 - 230.328,66 EUR
AVALANTO FINANCE AG & Co. EEG CONTROL-BOXEN KG Augsburg Komplementär 409,73 EUR 50,0 205,85 EUR

Ausgewiesen werden vorläufige Abschlusszahlen der Beteiligungsunternehmen für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr.

4. Persönlich haftende Gesellschafterin

Die AVALANTO Finance AG, Augsburg, ist persönlich haftende Gesellschafterin der AVALANTO FINANCE AG & Co. EEG CONTROLBOXEN KG mit Sitz in Augsburg.

5. Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Am 5. November 2014 hatte die INTEGA BUSINESS SERVICES GmbH, heute firmierend als COFICON GmbH, Augsburg gemäß §§ 20 Abs. 1 AktG das Bestehen einer Beteiligung von 25,1 % am Grundkapital der Gesellschaft mitgeteilt.

6. Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 18 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

 

Augsburg, 19. Dezember 2017

AVALANTO FINANCE AG

gez. Horst-Paul Ehlers, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der AVALANTO FINANCE AG, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung ist ein Lagebericht nicht aufgestellt worden.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Da ein Lagebericht nicht aufgestellt worden ist, vermittelt die Rechnungslegung insoweit kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht dar.

Die Gesellschaft ist nach den Verhältnissen zum 31. Januar 2017 weiterhin bilanziell überschuldet. Durch die Aufgabe des bisherigen Leasinggeschäftes ist die Gesellschaft künftig auf Zahlungszuflüsse aus Tochtergesellschaften abhängig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der ab 2018 einsetzenden Fälligkeit von Zahlungsverpflichtungen aus Nachrangdarlehen. Sollten die erhofften Mittelzuflüsse nicht wie erwartet eintreten, könnte sich hieraus künftig eine Bestandsgefährdung für die Gesellschaft ergeben.

 

Oldenburg, 20. Dezember 2017

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