Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92759
Vorher
FSW Facility Services Wattenscheid GmbH
Eingetragen
15.12.2016
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Verwaltung, Versorgung und das Gebäudemanagement von Immobilien sowie die Übernahme von Serviceleistungen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet der Alten- Kranken- und Behindertenhilfe sowohl im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich, insbesondere der Betrieb einer Einrichtung in Bochum-Wattenscheid. Hierzu zählt auch die An- und Vermietung von Immobilien in diesem Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Petra Ricarda Groth
seit 29.3.2021
Geschäftsführer
Christoph Mosler
seit 9.3.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alloheim Senioren-Residenzen SE
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cidron Atrium SE

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bericht an die Hauptversammlung

Bericht des Verwaltungsrats der Cidron Atrium SE für das Geschäftsjahr 2021

Die Geschäftsführenden Direktoren haben mir in meiner Funktion als Verwaltungsrat der Cidron Atrium SE gemäß § 47 Abs. 1 SEAG den von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE nebst Konzernlagebericht zwecks Prüfung gemäß § 47 Abs. 3 SEAG vorgelegt.

Der Verwaltungsrat hat die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben für das Geschäftsjahr 2021 wahrgenommen und sich in regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen durch die Geschäftsführenden Direktoren über die Gesamtlage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Gegenstand der Berichterstattungen waren auch umfangreiche Einzelfragen von größerer Bedeutung. Die Geschäftsführenden Direktoren haben zustimmungspflichtige Geschäfte dem Verwaltungsrat stets korrekt vorgelegt.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Vermögens-, Liquiditäts-, und Ertragslage waren ständige Schwerpunkte der Überwachung und der Prüfung durch den Verwaltungsrat. Die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensleitung durch die Geschäftsführenden Direktoren wurde durch regelmäßige Nachprüfung der Organisation der Gesellschaft sichergestellt. Hierzu wurden Gespräche mit den Geschäftsführenden Direktoren geführt sowie entsprechende Unterlagen geprüft.

Der von den Geschäftsführenden Direktoren aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst Konzernlagebericht ist von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Dem Verwaltungsrat lagen die vorgenannten Dokumente rechtzeitig zur Prüfung vor und wurden umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses in der Sitzung des Verwaltungsrats am 13. Mai 2022 teil, um über wesentliche Ergebnisse der Prüfung zu berichten und umfassend ergänzende Auskünfte zu geben. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) hat dem Verwaltungsrat vorbereitend zugearbeitet und insbesondere auch die Ergebnisse des Risikomanagementsystems sowie des internen Kontrollsystems ausgewertet.

Nach meiner Prüfung gemäß § 47 Abs. 3 SEAG berichte ich über das Ergebnis meiner Prüfung wie folgt:

Der Verwaltungsrat hat den von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE nebst Konzernlagebericht gemäß § 47 Abs. 3 SEAG geprüft.

Die Prüfung, insbesondere auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Konzernabschlusses, hat keine Anhaltspunkte für Beanstandungen ergeben; nach den Erkenntnissen des Verwaltungsrats entsprechen Jahresabschluss Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen. Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte wurden nach Einschätzung des Verwaltungsrates in zweckmäßiger Weise ausgeübt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Verwaltungsrat keine Einwendungen erhoben und den von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE nebst Konzernlagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE ist nach § 47 Abs. 5 SEAG damit festgestellt.

Der Verwaltungsrat spricht den Geschäftsführenden Direktoren für ihren Einsatz und ihre Leistungen Dank und Anerkennung aus und empfiehlt der Hauptversammlung, den Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Der Dank gilt insbesondere auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Frankfurt, den 13. Mai 2022

Verwaltungsrat der Cidron Atrium SE

Marcus Friedrichs

Niederschrift über die Ordentliche Hauptversammlung der Cidron Atrium SE mit Sitz in Düsseldorf

Heute, am 13. Mai 2022, fand in Frankfurt am Main, Westendstr. 28, die ordentliche Hauptversammlung der Cidron Atrium SE, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84474 (die "Gesellschaft"), statt.

Die Hauptversammlung wurde um 10 Uhr eröffnet.

Als alleinige Aktionärin der Gesellschaft war die Cidron Kuma 2 SARL mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg unter B 219877 (die "Aktionärin"), anwesend. Somit war das gesamte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 120.000,00 vertreten und es handelte sich um eine Vollversammlung im Sinne von § 121 Abs. 6 AktG. Ferner war der Verwaltungsrat, Herr Marcus Friedrichs, anwesend.

Herr Marcus Friedrichs übernahm als Verwaltungsrat die Versammlungsleitung in der Vollversammlung. Der Versammlungsleiter unterzeichnete das Teilnehmerverzeichnis, das während der gesamten Dauer der Hauptversammlung auslag und somit jedem Teilnehmer der Hauptversammlung zugänglich war. Das Teilnehmerverzeichnis wurde von dem Versammlungsleiter nach der Beendigung der Hauptversammlung zu den Gesellschaftsakten zurückgereicht.

Der Versammlungsleiter ordnete an, dass durch Handheben abgestimmt werde und das Abstimmungsergebnis nach dem Additionsverfahren ermittelt werde. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch aus der Versammlung.

Die Aktionärin verzichtete ausdrücklich auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung statuierten Vorschriften über Formen, Fristen, Beschlussvorschläge, Berichte und Bekanntmachungen.

Sodann wurde die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Verwaltungsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Konzernlageberichts

Der Versammlung wurden der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Bericht des Verwaltungsrats vorgelegt. Ferner wurden ihr der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt.

Tagesordnungspunkt 2:

Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2021

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Verwaltungsrat wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wurde vom Versammlungsleiter festgestellt und verkündet.

Tagesordnungspunkt 3:

Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2021

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

Entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsrats wird den Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wurde vom Versammlungsleiter festgestellt und verkündet.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Damit war die Tagesordnung erledigt. Die Hauptversammlung wurde um Uhr geschlossen.

 

Frankfurt, den 13. Mai 2022

Marcus Friedrichs, Versammlungsleiter

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 73323)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 73406)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen SE wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen SE gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der C.A.R.E. SE, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76779)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die C.A.R.E SE, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die C.A.R.E. SE wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der C.A.R.E. SE gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der BOLT Property GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 59824)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die BOLT Property GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die BOLT Property GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der BOLT Property GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenz Haltern GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 74285)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenz Haltern GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenz Haltern GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenz Haltern GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Energiemanagement GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 73327)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Energiemanagement GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Energiemanagement GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Energiemanagement GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Siebte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76383)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Siebte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Siebte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Siebte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 91224)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen Vierte SE & Co. KG

Vertreten durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE

Vertreten durch den geschäftsführenden Direktor

Thomas Kupczik

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH, Wertheim

(AG Mannheim, HRB 736584)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH, Wertheim, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH, Minden

(AG Bad Oeynhausen, HRB 4940)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH, Minden, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH, Minden

(AG Bad Oeynhausen, HRB 4959)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH, Minden, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 75506)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80355)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80330)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim M&A Services GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80319)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim M&A Services GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim M&A Services GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim M&A Services GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Gourmed Catering GmbH, Aachen

(AG Aachen, HRB 6787)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Gourmed Catering GmbH, Aachen, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Gourmed Catering GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Gourmed Catering GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 93427)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

GSE Gesellschaft sozialer Einrichtungen GmbH & Co. KG

Vertreten durch die Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte Beteiligungs GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer

Christoph Mosler

Thomas Rietz

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Minden

(AG Bad Oeyenhausen, HRB 9677)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Minden, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Ambulante Dienste Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76356)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Ambulante Dienste Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Ambulante Dienste Erste Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Ambulante Dienste Erste Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76385)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76363)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Sechste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76345)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Sechste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Sechste Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Sechste Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der TOP Service Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76369)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die TOP Service Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die TOP Service Dritte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung TOP Service Dritte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der TOP Service Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76349)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die TOP Service Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die TOP Service Zweite Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der TOP Service Zweite Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Achte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76469)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Achte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Achte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Achte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76458)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der TOP Service Erste Beteiligungs GmbH

(AG Düsseldorf, HRB 76429)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die TOP Service Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die TOP Service Erste Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der TOP Service Erste Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Senioren-Residenzen Fünfte GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 92879)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Senioren-Residenzen Fünfte GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Senioren-Residenzen Fünfe GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Senioren-Residenzen Fünfte GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Service Zweite GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 92759)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Service Zweite GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Service Zweite GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Service Zweite GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Eutin GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90859)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Eutin GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Eutin GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Eutin GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Marl III GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90888)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Marl III GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Marl III GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Marl III GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Düsseldorf GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90824)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Düsseldorf GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Düsseldorf GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Rheine GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90843)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Rheine GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Rheine GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Rheine GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Langenfeld GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90814)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Langenfeld GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Langenfeld GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Langenfeld GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Werne II GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90826)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Werne II GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Werne II GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Werne II GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Werne GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90727)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Werne GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Werne GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Werne GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Walsrode GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90867)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Walsrode GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Walsrode GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Walsrode GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Gronau GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90784)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Gronau GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Gronau GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Gronau GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Marl GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90630)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Marl GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Marl GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Marl GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Grevenbroich GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90811)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Grevenbroich GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Grevenbroich GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Grevenbroich GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Betreuung und Service in Haselünne GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90745)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Haselünne GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Betreuung und Service in Haselünne GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Betreuung und Service in Haselünne GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Service GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90672)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Service GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Service GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Service GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Vital Wohnen Holding GmbH, Düsseldorf

(AG Dortmund, HRB 27849)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Vital Wohnen Holding GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Vital Wohnen Holding GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Vital Wohnen Holding GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76534)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Bredstedt GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76717)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Bredstedt GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Bredstedt GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Bredstedt GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Mönchengladbach GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 76531)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Mönchengladbach GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Mönchengladbach GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Mönchengladbach GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen

(AG Aachen, HRB 6141)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80359)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80327)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Neunte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80344)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Neunte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Neunte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Neunte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Service Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80334)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Service Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Service Erste Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Service Erste Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 80356)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 92773)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 92886)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 92830)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Holding GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90613)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Holding GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Holding GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Holding GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90860)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Beteiligungsgesellschaft GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Beteiligungsgesellschaft GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der PRO TALIS Versorgungswerk GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90841)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die PRO TALIS Versorgungswerk GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die PRO TALIS Versorgungswerk GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der PRO TALIS Versorgungswerk GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

PRO TALIS Holding GmbH

Christoph Mosler, Geschäftsführer

Thomas Rietz, Geschäftsführer

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 89281)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 89280)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90600)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Zwölft Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Zwölft Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der Alloheim Senioren-Residenzen Zwölft Beteiligungs GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss der Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

(AG Düsseldorf, HRB 90651)

Wir, die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft fassen unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung im Rahmen eines solchen hiermit einstimmig folgenden Beschluss:

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die Befreiung des Tochterunternehmens erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 HGB. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Cidron Atrium SE, Düsseldorf.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE einbezogen und die Befreiung der SHNC GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offen gelegten Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE angegeben.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Alloheim Senioren-Residenzen SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH, Wertheim, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH, Minden, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH, Minden, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Gourmed Catering GmbH, Aachen, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Gourmed Catering GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Gourmed Catering GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Minden, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Cosmas Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Aachen, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Cosmas Beteiligungsgesellschaft m.b.H. in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Cosmas Beteiligungsgesellschaft m.b.H. wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Inhaltsverzeichnis

Konzernlagebericht der Cidron Atrium SE, Düsseldorf für das Geschäftsjahr 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

1. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

3. Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021... Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

4. Kapitalflussrechnung

5. Eigenkapitalspiegel

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis

1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1 Vorbemerkung

1.2 Grundkapital, Aktionärsstruktur und Organe

1.3 Konzernstruktur

1.4 Die aktuellen Standorte

1.5 Pflegegesellschaften

1.6 Servicegesellschaften

1.7 Ambulante Pflegegesellschaften

1.8 Übrige Gesellschaften

1.9 Neuerwerbungen und Erstkonsolidierung

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Marktsituation und Branchenentwicklung

2.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.3 Auswirkung der Corona-Pandemie

2.4 Geschäftsverlauf

2.5 Umsatz- und Ertragslage

2.6 Investitionen

2.7 Vermögens- und Kapitalstruktur sowie Finanzlage

2.8 Cashflow

2.9 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.10 Personalentwicklung und Soziales

2.11 Systematisches Qualitätsmanagement

3 PROGNOSEBERICHT

3.1 Risikomanagementsystem und Hinweise auf die Risiken der künftigen Entwicklung

3.2 Risiken

3.2.1 Allgemeine Risiken

3.2.2 Auswirkungen der Corona-Pandemie

3.2.3 Auswirkungen der Ukraine-Krise

3.3 Chancen und voraussichtliche Entwicklung des Konzerns

1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1 Vorbemerkung

Die Cidron Atrium SE (nachfolgend Cidron-Konzern) mit Sitz in Düsseldorf ist die Holdinggesellschaft des Cidron-Konzerns. Der Cidron-Konzern betreibt bundesweit Einrichtungen der stationären Pflege, des Betreuten Wohnens, der Tagespflege sowie ambulante Pflegedienste.

Der Cidron-Konzern bietet dabei individuelle Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen aus einer Hand für Menschen aller Pflegegrade - sei es in der stationären Pflege, im Betreuten Wohnen, in der Tagespflege oder im ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus haben sich einzelne Residenzen auf Spezialpflege-Formen fokussiert. Solche Schwerpunkte der stationären Pflege sind zum Beispiel die Versorgung von Pflegebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren ("Junge Pflege"), von Demenzkranken, von psychisch erkrankten Menschen und Wachkomapatienten.

Ein Vergleich der Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres 2021 des Konzernabschlusses mit dem Vorjahr ist nur bedingt durch die Neuakquisitionen im Jahr 2021 sowie die ganzjährige Zugehörigkeit der zum 1. April 2020 erworbenen Mohring-Gruppe und Vital Wohnen-Gruppe möglich.

Die Alloheim Senioren-Residenzen SE als Tochterunternehmen der Cidron Atrium SE hat Anteile an verschiedenen Gesellschaften käuflich erworben. Hierzu verweisen wir auf Abschnitt 1.9 Neuerwerbungen und Erstkonsolidierung.

Durch die kaufmännische Rundung auf eine Nachkommastelle kann es zu Rundungsdifferenzen bis zu TEUR 1,0 kommen.

1.2 Grundkapital, Aktionärsstruktur und Organe

Die Cidron Atrium SE hat ihren Sitz in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 120.000,00 und ist eingeteilt in 120.000 nennwertlose Stückaktien (Inhaberaktien). Alleiniger Aktionär ist die Cidron Kuma 2 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg.

Oberstes Kontroll- und Überwachungsorgan ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus einem Mitglied. Der Verwaltungsrat überwacht die geschäftsführenden Direktoren.

1.3 Konzernstruktur

Die Cidron Atrium SE ist eine Holdinggesellschaft und übernimmt die Aufgaben, die in einem Konzern im Rahmen der Unternehmensplanung, der Finanzierung sowie des Kooperationsmanagements anfallen.

Am 31. Dezember 2021 gehörten bundesweit 246 (VJ.: 228) stationäre Pflegeeinrichtungen, 107 (VJ.: 102) Einrichtungen mit Betreutem Wohnen und 25 (VJ.: 25) ambulante Pflegedienste zum Cidron-Konzern. Der Cidron-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über eine Gesamtkapazität von ca. 26.100 (VJ.: 24.100) Betten, im Rahmen des Betreuten Wohnens werden rund 3.100 (VJ.: 3.000) Wohneinheiten angeboten.

Rund 22.000 Mitarbeiter arbeiteten im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich im Cidron-Konzern, gerechnet in Vollzeitkräften waren dies im Geschäftsjahr 17.919 Vollzeitkräfte.

In den Pflegeeinrichtungen wird Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und an einzelnen Standorten auch Tagespflege geleistet.

1.4 Die aktuellen Standorte

Zum Bilanzstichtag hat der Cidron-Konzern rund 270 Standorte (inkl. Neubauprojekte) mit insgesamt rund 29.200 Betten/Wohneinheiten:

Das folgende Organigramm illustriert die Beteiligungsverhältnisse des Cidron-Konzerns:

1.5 Pflegegesellschaften

Der Cidron-Konzern betreibt bundesweit Einrichtungen der stationären Pflege, des Betreuten Wohnens, der Tagespflege und ambulante Pflegedienste.

Unsere stationären Einrichtungen bieten die gesamte Bandbreite der Pflegeleistungen im Bereich der Grund- und Behandlungspflege für Bewohner in allen Pflegegraden an. Dies beinhaltet eine dauerhafte Pflege, aber auch Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Tagespflege, wenn pflegende Angehörige für eine bestimmte Zeit die Pflege nicht übernehmen können.

Das Angebot des Betreuten Wohnens setzt schwerpunktmäßig auf das selbstbestimmte Wohnen in einer behinderten- und seniorengerechten Wohnanlage mit der entsprechenden Sicherheit und einem kontaktfördernden sozialen Umfeld. Insgesamt verfügt der Cidron-Konzern Ende 2021 über rund 3.100 (VJ: 3.000) Wohneinheiten an 107 (VJ.: 102) Standorten.

1.6 Servicegesellschaften

Die Servicegesellschaften erbringen Dienstleistungen in allen Einrichtungen aus den folgenden drei Bereichen:

Küche/Catering

Wäscherei und Reinigung

Technische Dienstleistungen

Die Servicegesellschaften bieten an den Standorten individuelle Versorgungskonzepte, die auf den lokalen Lebensalltag in den Einrichtungen und die individuellen Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten sind.

Die Servicegesellschaften betreiben an praktisch allen Standorten eigene Küchenbetriebe, die durch ein zentrales Küchenmanagement qualitätsüberwacht und gesteuert werden.

In den Bereichen Wäscherei und Reinigung wird mit eigenen Mitarbeitern sowie mit ausgewählten externen Qualitätsanbietern zusammengearbeitet.

Im Betreuten Wohnen geben die angebotenen Serviceleistungen den Bewohnern alle Möglichkeiten selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten.

Zudem bieten die Servicegesellschaften zusätzliche Dienstleistungen an, wie "Essen auf Rädern" und die Belieferung von Kindertagesstätten sowie Schul- und Betriebskantinen.

1.7 Ambulante Pflegegesellschaften

Für die Konzepte der Unternehmensgruppe steht auch der ambulante Pflegedienst. An den einzelnen Standorten sorgen speziell geschulte Mitarbeiter durch eine fachgerechte ambulante Pflege dafür, dass kranke oder pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

Das Überleitungsmanagement des Cidron-Konzerns ist ein Service für Kliniken und Patienten. Es soll eine schnelle, flexible und effiziente Überleitung aus dem Krankenhaus in die stationäre oder häusliche Pflege gewährleisten. Dabei werden vor allem die Bedürfnisse der Patienten, aber auch die der Krankenhausträger berücksichtigt. Ziel ist es, die Menschen so lange wie möglich mobil zu betreuen oder sie im Betreuten Wohnen zu begleiten und sie, sobald dies nicht mehr möglich ist, in der stationären Pflege im Pflegeheim weiter zu versorgen.

1.8 Übrige Gesellschaften

Bei den übrigen Gesellschaften handelt es sich um eine Energiemanagement-Gesellschaft, eine M&A Services-Gesellschaft, Kommanditisten-Gesellschaften sowie um aktuell inaktive (Vorrats-) Gesellschaften, in denen neue Pflegeeinrichtungen an neuen Standorten errichtet und betrieben werden sollen.

1.9 Neuerwerbungen und Erstkonsolidierung

Die nachfolgend aufgeführten Erwerbe des Cidron-Konzerns erfolgten mittelbar über die Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf.

Mit Kaufvertrag vom 5. November 2020 und Erstkonsolidierungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 erwarb der Cidron-Konzern die drei Gesellschaften TOP Service Vierte GmbH (vormals: Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH), Minden, Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH, Minden, mit einem Standort für stationäre Pflege und die Alten- und Pflegheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH, Minden, mit einem Standort für stationäre Pflege.

Mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2020 und Erstkonsolidierungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 erwarb der Cidron-Konzern die drei Gesellschaften MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH, Wertheim und MCC Seniorenresidenz Lage GmbH & Co. KG, Lage, mit jeweils einem Standort für stationäre Pflege sowie die Gesellschaft MCC Parkresidenz Bad Meinberg GmbH & Co. KG, Horn-Bad Meinberg. Die Gesellschaft MCC Parkresidenz Bad Meinberg GmbH & Co. KG ist bei Vollzug der Transaktion auf die MCC Seniorenresidenz Lage GmbH & Co. KG angewachsen.

Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2020 und Erstkonsolidierungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 erwarb der Cidron-Konzern die Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (vormals: GSE Gesellschaft Sozialer Einrichtungen GmbH & Co. KG, Hamm) mit drei Einrichtungen, Ludgeri-Stift Hövel, Ludgeri-Stift Bockum und Ludgeri-Stift An der Kreuzkirche, für stationäre Pflege sowie die Servicegesellschaft HaDi Handel & Dienstleistungen GmbH, Hamm.

Auf die Einbeziehung der zuvor genannten Tochterunternehmen in den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Die erstmalige Einbeziehung dieser Tochterunternehmen erfolgte zum Beginn des Konzerngeschäftsjahres 2021, da die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Einbeziehungswahlrechtes entfallen sind.

Mit Kaufvertrag vom 21. Oktober 2021 erwarb der Cidron-Konzern die Gesellschaften CuraHumanus Management GmbH, Michendorf und die CuraHumanus GmbH & Co. Seniorenpflege Michendorf KG, Michendorf, mit einem Standort für stationäre Pflege und Service. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurden die erworbenen Gesellschaften wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einbezogen, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert.

Mit Kaufvertrag vom 16. November 2020 wurde im Rahmen eines Asset Deals der Erwerb des operativen Geschäftsbetriebes der Elisabeth Alten- und Pflegeheim der Freimaurer von 1795 e.V. mit geplanten 174 Betten unterzeichnet. Der Übergang erfolgte zum 1. April 2021.

Mit Kaufverträgen vom 12. Mai 2021 sowie 10. Juni 2021 wurden im Rahmen von Asset Deals die operativen Geschäftsbetriebe von drei Standorten (Obrigheim, Weilmünster, Grünberg) mit dinglicher Wirkung zum 1. August 2021 aus einer Insolvenz übernommen.

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Marktsituation und Branchenentwicklung

Bevölkerungsentwicklung

Die Entwicklung des Pflegemarktes ist geprägt durch den demografischen Wandel der Bevölkerung. Die Alterung der Bevölkerung in Deutschland wird sich trotz hoher Nettozuwanderung und gestiegener Geburtenzahlen weiter verstärken. In den nächsten 20 Jahren sind durch den aktuellen Altersaufbau ein Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter und ein Anstieg der Seniorenzahl vorgezeichnet. Das ist das zentrale Ergebnis der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, die das Statistische Bundesamt (Destatis) am 27. Juni 2019 1 vorgestellt hat.

Die Vorausberechnung zeigt, dass die Bevölkerungszahl mit einem durchschnittlichen Wanderungssaldo von 147.000 Personen pro Jahr in den kommenden zehn Jahren auf dem derzeitigen Niveau von rund 83,0 Mio. Menschen relativ konstant bleiben wird, um dann im Jahr 2040 weiter auf 80,8 Mio. Menschen zu sinken. Danach wird sie kontinuierlich auf 74,3 Mio. Menschen im Jahr 2060 zurückgehen.

Bevölkerungszahl von 2020 bis 2060 1

Auch wenn die Bevölkerungszahl bis ins Jahr 2060 insgesamt sinkt, ist die Lebenserwartung in Deutschland in der Vergangenheit stark angestiegen und wird auch weiter zunehmen. Dies spiegelt sich auch in der Altersklasse der 67-Jährigen und älter wider. Hier wird im Zeitraum von 2020 bis 2060 ein Anstieg um 4,8 Mio. auf dann 21,0 Mio. Menschen erwartet. Der absolute Rückgang der Bevölkerung zeigt sich fast ausschließlich in der Altersklasse der bis 67-jährigen, in der die Gruppe der Erwerbstätigen (20- bis unter 67-Jährige)

1 Quelle: Statistisches Bundesamt, 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 1, vom 27. Juni 2019.

Eine Aktualisierung erfolgt nicht jährlich und wird frühestens für das Kalenderjahr 2023 erwartet voraussichtlich den größten Rückgang mit ca. 11,8 Mio. Menschen in diesem Zeitraum verzeichnen wird.

Der deutsche Pflegemarkt

Der Ausblick auf die Entwicklung der Bevölkerung, speziell auf die Altersklasse der über 67-jährigen, impliziert, dass sich auch die Anzahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich erhöhen wird. Pflegebedürftig sind hierbei Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) erhalten. Hierunter fallen Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen.

Aufgrund des soziodemografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung ist der Pflegemarkt durch ein stabiles Wachstum gekennzeichnet. Vor allem mit zunehmendem Alter eines Menschen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, aufgrund von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen auf Pflege angewiesen zu sein.

Pflegebedürftige nach Alter zum Jahresende 2019 2

Die deutliche Mehrheit (80 %) der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen waren Frauen (62 %). Von den 4,1 Mio. Pflegebedürftigen in 2019 wurden 80 % zu Hause versorgt. Die Datenlage hat sich nicht grundlegend verändert und wurde nicht wieder aktualisiert, so dass auf die Quelle weiter Bezug genommen werden kann.

2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2019, Stand 15. Dezember 2020, Pflegebedürftige, Pflegequote und Bevölkerung nach Altersgruppe, Seite 21. Eine Aktualisierung erfolgt nicht jährlich und wird frühestens für das Kalenderjahr 2023 erwartet.

Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 715.000 auf 4,13 Millionen Menschen in 2019 gestiegen. Die starke Zunahme ist zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff aus 2017 zurück zu führen. In Pflegeheimen wurden 19,9 % bzw. 818.000 Pflegebedürftige vollstationär betreut. Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen konstant geblieben. Die Nachfrage nach Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste hat um 153.000 zugenommen. Die Bedeutung der Versorgung durch ambulante Dienste steigt demnach weiter. Eine Aktualisierung erfolgt nicht jährlich und wird frühestens für das Kalenderjahr 2023 erwartet.

Diese hohe Bedeutung der Versorgung durch die ambulanten Dienste spiegelt sich auch in der Zunahme der Anzahl der ambulanten Pflegedienste wider. Im Vergleich zu 2017 stieg die Anzahl der ambulanten Dienste bis 2019 um über 4,5 % auf 14.688.

Das gesamte Marktvolumen im stationären und ambulanten Bereich errechnet sich aus dem Preisniveau je Pflegegrad sowie der Nachfrage nach Pflegeplätzen je Pflegegrad sowie der Zahl der ambulant betreuten Pflegebedürftigen. Unter der Annahme, dass es zu keiner Preiserhöhung oberhalb der allgemeinen Preisinflation kommt und die Verteilung nach Pflegegraden konstant bleibt, beliefe sich das Marktvolumen 2040 auf EUR 90,9 Milliarden. Davon entfielen EUR 51,1 Milliarden (56%) auf den stationären und EUR 39,8 Milliarden auf den ambulanten Bereich (44%) 4 .

3 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2019, Stand 15. Dezember 2020, Pflegebedürftige nach Pflegegrad und Art der Versorgung, Seite 19. Eine Aktualisierung erfolgt nicht jährlich und wird frühestens für das Kalenderjahr 2023 erwartet.
4 Quelle: Pflegeheim Rating Report 2022, Der Pflegemarkt unter Druck - Zeit für Veränderung, Heger/Augurzky/Kolodziej/Wucke/Hollenbachl, medhochzwei-Verlag, Seiten 79,80,92

2.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die unternehmerische Steuerung des Cidron-Konzerns erfolgt auf Basis eines Kennzahlensystems, das auf den Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegungsstandards (HGB) beruht. Dabei sind die zentralen Steuerungsgrößen im Cidron-Konzern die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA). Zur Sicherstellung einer zeitnahen Kontrolle der Zielerreichung wird ein konzernweit über alle Geschäftseinheiten einheitlich angewandtes Berichtssystem eingesetzt. Die Basis bildet eine detaillierte (Budget-)Planung und daran anschließende Reporting bzw. Abweichungsanalysen.

Zum Zwecke einer vorausschauenden und nachhaltigen Unternehmensführung sowie Qualitätssicherung verwendet der Cidron-Konzern neben den finanziellen Steuerungsgrößen auch nichtfinanzielle, sog. "weiche", Leistungsindikatoren. Hierzu zählen insbesondere Indikatoren, die die hohen Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegequalitätsansprüche sicherstellen. Für diese Indikatoren werden Zielgrößen festgelegt und monatlich überprüft. In regelmäßigen Abständen werden Maßnahmen definiert, mit deren Hilfe die nicht-finanziellen Indikatoren verbessert werden können. Regelmäßige Zielgrößen, die auch im Rahmen von high-level Kontrollen sowohl im "Ist" als auch im "Plan" einem strengen Monitoring unterliegen, sind die Belegung, Krankheitsquoten, Pflegequalitätsindikatoren, MDK-Noten sowie der branchentypische Pflegegradmix. Diese nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden nicht für die Steuerung des operativen Geschäfts herangezogen.

Durch die Einbeziehung des Steuerungssystems in die alltägliche operative Arbeit sollen alle wesentlichen Erfolgsfaktoren des Unternehmens stets transparent und beeinflussbar sein. Hierdurch können mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden, bevor sie sich in den finanziellen Kennzahlen widerspiegeln können. Der Ansatz dient somit gleichzeitig als Risiko-Früherkennungssystem sowie als Managementinstrument zur Erreichung stetiger Qualitäts- und Effizienzverbesserungen.

2.3 Auswirkung der Corona-Pandemie

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie und die speziell mit unserer Branche verbundenen Herausforderungen haben die Geschäftsentwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 weiter beeinflusst.

Ganzjährig haben sich die Maßnahmen nach Vorgaben der Bundesregierung im Umsatz und im operativen Ergebnis des Konzerns bemerkbar gemacht. Alle Einrichtungen sind in den Normalbetrieb unter höheren Hygiene- und Schutzvorschriften zurückgekehrt. Die Pflegebranche hat die Pandemie im Jahr 2021 insgesamt gut gemeistert, für die einzelnen Beteiligten blieb es jedoch eine große Herausforderung, auch im wirtschaftlichen Sinne. Trotz finanzieller Unterstützung seitens des Staates und der Kostenträger entstanden in vielen Bereichen zusätzlicher Aufwand bzw. höhere Kosten.

Durch das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen wurde der Pflege-Rettungsschirm zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. Dieser wurde mehrfach verlängert; zuletzt hat der Bundesrat der Dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie zugestimmt, so dass nunmehr eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 gilt. Dazu zählt insbesondere, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen nach § 150 SGB XI zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die Corona-Pandemie entstehen, weitestgehend gegenüber den Pflegekassen geltend machen können. Es wird auch für zukünftige Zeiträume davon ausgegangen, dass die Pflegeeinrichtungen nicht wirtschaftlich belastet sein werden.

Die Kosten für die Testungen des Pflegepersonals, der Bewohner, der Besucher sowie der Lieferanten werden aktuell nach der Coronavirus Testverordnung bis zum 30. Juni 2022 ausgeglichen. Es wird in der Branche erwartet, dass auch hierzu eine weitere Verlängerung folgen wird.

2.4 Geschäftsverlauf

Neben der Umsetzung der Wachstumsstrategie durch Unternehmenszukäufe war das Geschäftsjahr 2021 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt: Der Fokus war weiterhin auf effiziente Schutzmaßnahmen für Bewohner und Mitarbeiter, die konsequente Umsetzung geeigneter Hygienestrategien sowie die Aufrechterhaltung der im Vorjahr implementierten, nachhaltigen Prozessen, die die tägliche Pflege uneingeschränkt sicherstellen, gerichtet.

In Bezug auf die im Geschäftsjahr 2021 neu erworbenen sowie erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verweisen wir auf die Ausführungen in dem Abschnitt 1.9 Neuerwerbe und Erstkonsolidierungen.

Gesellschaftsrechtliche Reorganisations- sowie Integrationsmaßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2021 weiter fortgesetzt. Die Restrukturierung von Standorten, die von Belegungsrestriktionen betroffen waren, hat im Geschäftsjahr durchgehend Fortschritte gemacht und konnte in vielen Fällen bereits abgeschlossen werden. Die zentralen Steuerungsgrößen erreichten im Geschäftsjahr 2021 für das EBITDA TEUR 91.957 (VJ: TEUR 76.197; +20,7 %) und für die Umsatzerlöse TEUR 1.110.879 (VJ: TEUR 971.338; +14,4 %).

Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Qualitätssicherung und Unternehmensführung lagen im Geschäftsjahr in etwa auf dem Niveau des Vorjahres und entsprechen unseren Erwartungen.

2.5 Umsatz- und Ertragslage

2021 2020
TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 1.110.879 96,9 971.338 96,6
andere aktivierte Eigenleistung 499 0,0 504 0,1
sonstige betriebliche Erträge 35.359 3,1 33.506 3,3
Gesamtleistung 1.146.737 100,0 1.005.348 100,0
Personalkosten -611.387 -53,3 -528.553 -52,6
sonstige Aufwendungen -269.565 -23,5 -238.235 -23,7
Operativer Aufwand -880.952 -76,8 -766.788 -76,3
EBITDAR 265.785 23,2 238.560 23,7
Mietaufwand -173.828 -15,2 -162.363 -16,1
EBITDA 91.957 8,0 76.197 7,6
Abschreibungen -106.910 -9,3 -101.767 -10,1
Betriebsergebnis -14.953 -1,3 -25.570 -2,5
Finanzergebnis -95.926 -8,4 -91.379 -9,1
Steuern -6.164 -0,5 -4.189 -0,4
Jahresergebnis -117.043 -10,2 -121.138 -12,0

Der Cidron-Konzern erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.110.879 (VJ.: TEUR 971.338), davon entfallen auf Neuzukäufe TEUR 24.395 (VJ.: TEUR 26.393). Von den Umsatzerlösen entfallen TEUR 1.036.207 (VJ.: TEUR 902.016) auf die stationäre Pflege, TEUR 18.501 (VJ.: TEUR 16.066) auf ambulante Pflegedienste, TEUR 31.913 (VJ.: TEUR 29.781) auf Mieterlöse und TEUR 24.258 (VJ.: TEUR 23.475) auf Hilfsbetriebe.

Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf den stationären Pflegebereich zurückzuführen, der aus einer erhöhten Gesamtleistung sowie aus den Neuakquisitionen 2020/2021 resultiert. Die Erstattung des wesentlichen Teils coronabedingter Mehraufwendungen und Mindereinnahmen hatte einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 35.359 (VJ.: TEUR 33.506) resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen und Eingliederungsbeihilfen des Arbeitsamtes und des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes in Höhe von TEUR 5.426 (VJ.: TEUR 5.875), Erträgen aus Boni und Rückvergütungen in Höhe von TEUR 6.191 (VJ.: TEUR 5.725), Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von TEUR 7.126 (VJ.: TEUR 5.830), aus periodenfremden Erträgen in Höhe von TEUR 3.730 (VJ.: TEUR 3.484), aus der ratierlichen Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.591 (VJ.: TEUR 1.358) und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.166 (VJ.: TEUR 7.715).

Auf dieser Basis erreichte der Cidron-Konzern im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit eine Gesamtleistung in Höhe von TEUR 1.146.737 (VJ.: TEUR 1.005.348).

Die Personalkosten machen branchenüblich den größten Aufwandsposten des Cidron-Konzerns aus:

Aufgliederung Personalaufwand

2021 2020
TEUR % TEUR %
Löhne und Gehälter 504.895 82,6 439.581 83,2
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge 106.492 17,4 88.972 16,8
Personalkosten 611.387 100,0 528.553 100,0

Der Anteil der Personalkosten an der Gesamtleistung beträgt 53,3 % (VJ.: 52,6 %) und ist insbesondere aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Mehrarbeit gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.

Bei der Darstellung der Ertragslage umfassen die sonstigen Aufwendungen abweichend zur handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung den Materialaufwand, die sonstigen Steuern (Grundsteuern und Kfz-Steuer) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Mietaufwand.

Die sonstigen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 269.565 (VJ.: TEUR 238.235) und setzen sich aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 97.014 (VJ.: TEUR 86.074), abzüglich Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 173.828 (VJ.: TEUR 162.363), den Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 164.838 (VJ.: TEUR 145.400) sowie den sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 5.838 (VJ.: TEUR 6.761) zusammen. Die Aufwandsquote beträgt 23,5 % (VJ.: 23,7 %) der Gesamtleistung.

Der Mietaufwand betrug im Geschäftsjahr 2021 TEUR 173.828 (VJ.: TEUR 162.363). Der Anstieg resultiert in Wesentlichen aus der Ausweitung des Geschäfts mit entsprechender Erhöhung der Anzahl an stationären Einrichtungen. In Relation zur Gesamtleistung beträgt die Mietaufwandsquote 15,2 % (VJ.: 16,1 %).

Das EBITDA des Geschäftsjahres 2021 beträgt TEUR 91.957 (VJ.: TEUR 76.197). Die EBITDA-Marge beläuft sich auf 8,0 %. Das EBITDA Wachstum resultiert im Wesentlichen aus der operativen Verbesserung im bestehenden Portfolio aufgrund von realisierten Optimierungsmaßnahmen, Volljahreseffekten aus bereits erfolgten Akquisitionen, Neubauten, die sich im Hochlauf befinden sowie Akquisitionen im Geschäftsjahr. Bei der Darstellung der Ertragslage werden Aufwendungen für Projekte und Integrationskosten von insgesamt TEUR 16.505 (VJ.: TEUR 10.306), die im konzerninternen Reporting dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden, unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen für Projekte und Integration im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen die Integration der neu erworbenen Gesellschaften und Betriebsstätten sowie die Reorganisation des Cidron-Konzerns im Berichtsjahr 2021.

Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte belasteten das Konzernergebnis mit TEUR. 86.925 (VJ.: 85.941). Die Abschreibungen auf das sonstige immaterielle Anlagevermögen betragen TEUR 995 (VJ.: TEUR 1.310) und das Abschreibungsvolumen auf das Sachanlagevermögen beträgt TEUR 18.990 (VJ.: TEUR 14.516). Insgesamt beläuft sich die Abschreibungsquote bezogen auf den Gesamtumsatz auf 9,3 % (VJ.: 10,1 %).

Finanzergebnis

Das negative Finanzergebnis von TEUR -95.926 (VJ.: TEUR -91.379) umfasst Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von TEUR 48 (VJ.: TEUR 115) sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 95.974 (VJ.: TEUR 91.494). Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für langfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 37.160 (VJ.: TEUR 36.915) sowie Zinsen auf Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 54.774 (VJ.: TEUR 50.142).

Steuern

Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt ein Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 6.164 (VJ.: TEUR 4.189). Im Steueraufwand sind im Wesentlichen die erwarteten Steuerbelastungen für das Geschäftsjahr 2021 aus Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Vorjahreskorrekturen enthalten.

Konzernjahresergebnis

Der Cidron-Konzern schließt im Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 117.043 (VJ.: Jahresfehlbetrag TEUR 121.138) ab, was im Wesentlichen auf die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie die Verzinsung der Bank- und Gesellschafterdarlehen zurückzuführen ist.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurde für das Geschäftsjahr 2021 eine starke Verbesserung des Umsatzes sowie des EBITDA gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 prognostiziert. Die Umsatz- und Ertragslage des Cidron-Konzerns und die finanziellen Steuerungsgrößen liegen im Geschäftsjahr 2021 insgesamt nur leicht unter dem geplanten Budget und haben die Erwartungen nur geringfügig verfehlt, was jedoch insbesondere aufgrund der Corona- Pandemie insgesamt als sehr zufriedenstellend erachtet wird. Durch die im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Gesellschaften konnte die Marktstellung des Cidron-Konzerns weiter gestärkt und verbessert werden.

2.6 Investitionen

Die Investitionen lagen im Geschäftsjahr bei TEUR 31.306 (VJ.: TEUR 65.283). Diese entfallen in Höhe von TEUR 808 (VJ.: TEUR 318) auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände sowie in Höhe von TEUR 13.557 (VJ.: TEUR 31.183) auf Zugänge aus Geschäfts- oder Firmenwerte für neu erworbene Gesellschaften, mit TEUR 22.099 (VJ.: TEUR 26.666) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und mit TEUR -5.158 (VJ.: TEUR 7.116) auf Investitionen in Finanzanlagen. Der unter den Zugängen aus Erstkonsolidierung gezeigte negative Betrag der Anschaffungskosten für Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus der Erstkonsolidierung von im Vorjahr gemäß § 296 HGB nicht konsolidierten Unternehmen.

2.7 Vermögens- und Kapitalstruktur sowie Finanzlage

Einzelne Wohnungen in Salzgitter sowie Objekte in Waldheim und Dresden befinden sich im Eigentum des Cidron-Konzerns. Die Immobilien aller anderen Standorte sind angemietet. Hier bestehen langfristige Mietverträge mit Mietindexanpassungsregelungen.

Unter Einbeziehung der lang- und mittelfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sowie dem Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 553.241 (VJ.: TEUR 550.167) betragen das Eigenkapital und die eigenkapitalähnlichen Mittel zum Bilanzstichtag TEUR 229.112 (VJ.: TEUR 291.381). Die Eigenmittel des Cidron-Konzerns betragen zum Bilanzstichtag 18,4 % (VJ.: 21,8 %) der Bilanzsumme. Aufgrund der Abtretungs- und Einbringungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und des alleinigen Gesellschafters, der Cidron Kuma 2 S.á.r.l., vom 15. Dezember 2021, hat eine Forderungsabtretung zugunsten der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 51.700 stattgefunden.

Die lang- und mittelfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 871.062 (VJ.: TEUR 916.194). Die Reduzierung geht auf die Rückzahlung der präventiven Absicherung des möglichen kurzfristigen Liquiditätsbedarfs aufgrund der Corona-Pandemie zurück.

Der unter den sonstigen Passiva ausgewiesene passive Rechnungsabgrenzungsposten über TEUR 26.247 (VJ.: TEUR 23.438) setzt sich aus der Abgrenzung für Verpächterzuschüsse in Höhe von TEUR 17.084 (VJ.: TEUR 13.755) sowie den übrigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 9.163 (VJ.: TEUR 9.683) zusammen.

Die in der Vergangenheit deutlich erhöhten Bankguthaben wurden teilweise zur Rückführung von Verbindlichkeiten sowie zur Finanzierung der Neuakquisitionen im Geschäftsjahr 2021 genutzt. Zur präventiven Absicherung des laufenden Liquiditätsbedarfs aufgrund der Corona-Pandemie wurde ein überdurchschnittlich hoher Liquiditätsbestand aufrechterhalten.

Die im Kreditvertrag mit den Kreditinstituten aufgeführten Covenants wurden eingehalten. Dem Cidron-Konzern steht daher künftig weiterhin ein solider Finanzrahmen zur Verfügung. Dem Konzern stehen noch nicht voll ausgeschöpfte Kreditlinien zur Verfügung.

Die Vermögens- und Kapitalstruktur des Cidron-Konzerns im Überblick:

31.12.2021 31.12.2020
TEUR % TEUR %
Aktiva
Anlagevermögen 1.072.929 86,3 1.149.584 85,9
Forderungen aus Lieferung und Leistung 80.329 6,5 51.784 3,9
Flüssige Mittel 62.105 4,9 96.899 7,1
Sonstige Aktiva 12.522 1,0 21.078 1,5
Umlaufvermögen 154.956 12,5 169.761 12,6
Aktive Rechnungsabgrenzung 15.120 1,2 18.540 1,4
Aktive latente Steuern 828 0,1 790 0,1
Summe Aktiva 1.243.833 100,0 1.338.675 100,0
Passiva
negatives Eigenkapital -324.129 -26,1 -258.786 -19,3
Gesellschafterdarlehen 506.388 40,8 507.227 37,9
Verbindlichkeiten Gesellschafter 46.853 3,7 42.940 3,2
Eigenmittel 229.112 18,4 291.381 21,8
Sonderposten für Investitionszuschüsse 7.420 0,6 7.776 0,6
Pensionsrückstellung 2.739 0,2 2.249 0,2
Verbindlichkeiten
- gegenüber Kreditinstituten 871.062 70,0 916.194 68,3
Lang- und mittelfristige Fremdmittel 881.221 70,8 926.219 69,1
Rückstellungen 60.720 4,9 37.172 2,8
Verbindlichkeiten
- gegenüber Kreditinstituten 3.602 0,3 12.634 1,0
- aus Lieferungen und Leistungen 24.117 1,9 21.195 1,6
Sonstige Passiva 45.061 3,7 50.074 3,7
Kurzfristige Fremdmittel 133.500 10,8 121.075 9,1
Summe Passiva 1.243.833 100,0 1.338.675 100,0

Die obersten Ziele des Finanzmanagements des Cidron-Konzerns liegen in der jederzeitigen Deckung des Finanzierungs- und Liquiditätsbedarfs unter Wahrung der unternehmerischen Selbständigkeit sowie der Begrenzung finanzieller Risiken.

Der Cidron-Konzern steuert seine Liquidität und Finanzierung basierend auf einer Finanz- und Cashflow Planung. Neben Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten (TEUR 874.664; VJ: TEUR 928.828) erfolgt die Finanzierung des Konzerns insbesondere über Gesellschafterdarlehen (TEUR 553.241; VJ: TEUR 550.167), die aufgrund von Vereinbarungen mit Banken nur unter bestimmten Bedingungen künd- und rückzahlbar sind. Der Rückgang der Fremdfinanzierungen resultierte im Berichtsjahr insbesondere aus der teilweisen Rückführung der präventiven Liquiditätsreserven und dem deutlich gesteigerten laufenden Cashflow.

Auf der Aktivseite weist der Konzern einen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 62.105 (VJ: TEUR 96.899) aus. Der Rückgang ist dabei insbesondere auf die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf die Rückführung der präventiv aufgebauten Liquiditätsreserven des Vorjahres zurückzuführen und wird gegenläufig durch einen gesteigerten positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit teilweise kompensiert. Insgesamt sind die Liquiditätsreserven weiterhin auf einem hohen Niveau im Vergleich zu den Jahren vor Ausbruch der Corona-Pandemie.

Die Finanzierung des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften war daher im Berichtsjahr jederzeit gesichert.

2.8 Cashflow

Hinsichtlich der Konzern-Kapitalflussrechnung wird auf den Konzernjahresabschluss verwiesen. Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten ist aufgrund von Neuerwerben im Geschäftsjahr 2021 und den Auswirkungen des Zukaufs der Mohring-Gruppe und Vital Wohnen-Gruppe, zusammen mit ihren mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften zum 1. April 2020 nur bedingt möglich.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beläuft sich auf TEUR 75.306 (VJ.: TEUR 50.611).

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von TEUR -23.196 (VJ.: TEUR -29.657) resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb diverser Gesellschaften sowie aus Investitionen in das Sachanlagevermögen, der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR - 87.403 (VJ.: TEUR 52.804) resultiert aus Zinszahlungen sowie der Tilgung von Darlehen.

Die langfristigen Bankdarlehen sind zum Bilanzstichtag variabel verzinst.

Insgesamt ergibt sich eine Verminderung der liquiden Mittel in Höhe von TEUR 35.293 (VJ.: TEUR 73.759) gegenüber den Zahlungsmitteln zum Konzerngeschäftsjahresanfang.

2.9 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Als Gesamtaussage ist festzuhalten, dass die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns im Geschäftsjahr trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie geordnet war. Die Umsatz- und Ertragslage blieb insgesamt leicht hinter den Erwartungen zurück, hat sich jedoch trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie als stabil erwiesen. Aufgrund des Fortschritts bei den eigeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen sieht sich die Gesellschaft für das kommende Geschäftsjahr gut aufgestellt.

2.10 Personalentwicklung und Soziales

Im Geschäftsjahr 2021 waren im Cidron-Konzern im Durchschnitt rund 22.000 Arbeitnehmer beschäftigt.

Personalentwicklung und Soziales

2021 Gesamt 2020 Gesamt
Stationäre Pflegeeirichtungen 17.790 16.192
Servicegesellschaften 3.786 3.825
Zentralfunktionen 336 306
21.912 20.323

Nicht zuletzt angesichts des branchenweiten Fachkräftemangels in der Pflege sind die Mitarbeiter ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Cidron-Konzerns. Dieser ist sich der großen Bedeutung seiner Mitarbeiter, die jeden Tag mit Engagement und Leidenschaft das Beste für Bewohner und Kunden geben, bewusst. Der Cidron-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, seine Mitarbeiter zu fördern und ihnen durch verschiedene Benefits ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Dazu gehören:

Krisensicherer Arbeitsplatz mit fairer Vergütung

Angepasste Dienstplanung und Arbeitszeit

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Strategie des Cidron-Konzerns ist, schon frühzeitig talentierte Mitarbeiter in ihren individuellen Karriereplanungen zu fördern und fachlich weiterzubilden. Mit einer systematischen Förderung erreicht der Cidron-Konzern, seine Mitarbeiter langfristig und nachhaltig zu binden und eine gute Führungskultur zu etablieren. Deshalb ist die Fort- und Weiterbildung ein enorm wichtiger Baustein der Unternehmenskultur, hier werden zahlreiche Möglichkeiten angeboten:

Individuelle Förderprogramme für Führungskräfte im Rahmen der Alloheim Akademie, Coaching und Mentoring

Trainee-Programme & Duales Studium für zukünftige Führungskräfte

Fachliche Weiterqualifizierung für Fach- und Hilfskräfte

Digitale Fortbildungen in vielen Bereichen

Regelmäßige lokale Schulungen der Mitarbeiter in den Einrichtungen

Für den Cidron-Konzern ist die Ausbildung eigener Mitarbeiter ein wesentliches Instrument, dem Fachkräftemangel in der Pflege aktiv zu begegnen. Derzeit bildet der Cidron-Konzern rund 1.600 Auszubildende in folgenden Berufen aus:

Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Ausbildung als Pflegehilfskraft / Pflegeassistenz

Ausbildung als Köchin / Koch

Ausbildung als Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement

2.11 Systematisches Qualitätsmanagement

Qualität in der Pflege ist beim Cidron-Konzern das Ergebnis eines umfangreichen Systems der Qualitätssicherung mit rund 300 Mitarbeitern und einem Fokus auf Digitalisierung. Ziel dieses Systems ist es, eine einheitlich hohe Pflegequalität in allen Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten. Dieser Verantwortung wird der Cidron-Konzern mit dem vierstufigen Qualitätsmanagementsystem gerecht. Rückgrat des Systems ist die digitale Dokumentation, in der sämtliche Pflegedaten zusammengeführt werden. Sie ermöglicht es, jederzeit die Qualität der Pflegeleistungen in allen Einrichtungen einzusehen und zu überprüfen.

Die vier Elemente des Qualitätsmanagementsystems in der Pflege sind:

Zentrales Qualitätsmanagement definiert Vorgaben und Prozesse für die Qualitätsverantwortlichen in den Einrichtungen

Qualitätsbeauftragte in allen Einrichtungen des Cidron-Konzerns sichern die Qualität in der Pflege vor Ort

Interventionsteams bieten zusätzliche Unterstützung bei der Qualitätssicherung in der Pflege

Digitale Dokumentation

3 PROGNOSEBERICHT

3.1 Risikomanagementsystem und Hinweise auf die Risiken der künftigen

Entwicklung

Der Risikomanagement-Prozess des Cidron-Konzerns ist ein integraler Bestandteil des Controlling- und Managementüberwachungssystems, das dem Management eine laufende Überwachung der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ermöglicht. Dabei liegt der Fokus sowohl in der Ergreifung von Chancen als auch in der Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken.

Die frühzeitige Erkennung von Risiken sowie die Veränderungen des Marktes und der Branche sind für den Cidron-Konzern von besonderer Bedeutung, um darauf aufbauend notwendige strategische Entscheidungen zu treffen. Verschiedene, regelmäßige Managementmeetings befassen sich somit auch mit der rechtzeitigen Erfassung und Bewertung von Risiken, um gegebenenfalls zeitnah gegensteuern zu können. Gleichzeitig werden Chancen analysiert und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Es ist das Ziel, flexibel und situativ auf Risiken zu reagieren bzw. diesen von vornherein vorzubeugen.

Die Steuerung und Beaufsichtigung der Ziele des Cidron-Konzerns erfolgt über ein umfassendes Berichtswesen. Relevante Kennzahlen werden monatlich zusammengestellt und den Budget- und Forecast-Werten gegenübergestellt. Abweichungen, die vordefinierte Grenzwerte über- oder unterschreiten, werden im Detail analysiert. Ein strategischer Mittelfristplan stellt den Rahmen für die jährlichen Budgets dar. Die Unternehmensentwicklung wird regelmäßig mit der Managementebene, den geschäftsführenden Direktoren und der Gesellschafterebene analysiert und abgestimmt. Für alle Geschäftsbereiche und Gesellschaften gelten im Grundsatz einheitliche Compliance Richtlinien, die durch die Geschäftsführung festgelegt und deren Einhaltung im Rahmen des Berichtswesens durch die Geschäftsführung überwacht werden. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch die tägliche Kontrolle der Zahlungsein- und - ausgänge sowie durch die detaillierte Cashflow-Planung auf Jahresebene.

Eine aggregierte, wertmäßige Darstellung der Gesamtrisiken erfolgt nicht, jedoch ist unterjährig ein enges Monitoring der jeweiligen Risikofaktoren und -entwicklungen in den einzelnen Geschäftsbereichen implementiert.

3.2 Risiken

Die nachfolgend dargestellten Risiken für den Cidron-Konzern sind thematisch gegliedert.

3.2.1 Allgemeine Risiken

Im Bereich des Gesundheitswesens hat der Pflegemarkt die größten Wachstumsaussichten. Aufgrund des demografischen Wandels der Bevölkerung zählt der Pflegemarkt zu den Wachstumsmärkten 5 und nimmt stetig an Bedeutung zu. Standortabhängig ist jedoch eine Zunahme des Wettbewerbs zu verzeichnen, dem mit einem fokussierten Marketing entgegengewirkt wird.

In den Pflegeberufen gibt es bereits heute einen signifikanten Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Es gibt bereits heute vielerorts das Risiko eines Engpasses bei der Suche nach und der Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal. Dies liegt zum einen an der vermehrten Anzahl an im Wettbewerb stehenden Pflegeeinrichtungen an den jeweiligen Standorten, zum anderen an einem grundsätzlichen Fachkräftemangel in der Pflege. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln sollen in Deutschland bis 2035 allein in der ambulanten und stationären Pflege über rund 500.000 Kräfte fehlen 6 Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft wird auf unser Gesundheitswesen immer mehr Einfluss haben. Die Nachfrage nach Pflegeleistungen steigt. Auch hier wirkt sich der Fachkräftemangel aus. Um diesem zu begegnen engagieren wir uns beispielsweise stark in der hausinternen Ausbildung: Aktuell bildet das Unternehmen bundesweit rund 1.600 eigene Auszubildende aus. Hierbei wirkt sich die Corona-Pandemie vor allem auf junge Menschen im Alter von 16 bis 29 Jahren positiv auf die Wahrnehmung des Pflegeberufes aus: Die Attraktivität des Berufsbildes in der Pflegebranche steigt, da diese durch Corona noch mehr in die Öffentlichkeit gerückt ist und als systemrelevant gilt 7 .

Die Preisfindung resultiert nicht aus Angebot und Nachfrage am freien Markt, sondern ist gesetzlich geregelt. Politische Faktoren im Bereich der Pflegeversicherungen sind Steuerungsgrößen für die Preisgestaltung. Die Preisgestaltung kann nachhaltige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.

Als Risikobereiche werden folgende wesentliche Einflussfaktoren identifiziert:

Wettbewerbssituation in Verbindung mit einem nicht ausreichenden Anstiegspotential der Pflegesätze

Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Preisregulierung

5 Quelle: https://www.rolandberger.com/de/Media/Deutscher-Pflegemarkt-wächst-weiter.html
6 Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/172651/umfrage/bedarf-an-pflegekraeften-2025/
7 Quelle: https://magazin.hs-gesundheit.de/wissen-austauschen/wie-wirkt-sich-die-corona-pandemie-auf-die-wahrnehmung-des-pflegeberufes-aus/

Erschwerte Suche nach qualifiziertem Fachpersonal aufgrund von zunehmendem Wettbewerb und allgemeinem Fachkräftemangeln in der Pflege

Die finanzwirtschaftliche Situation des Cidron-Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr (dem ersten durch die Corona-Pandemie geprägtem Geschäftsjahr 2020) deutlich verbessert, was insbesondere am gestiegenen EBITDA erkennbar ist. Möglichen Risiken durch anteiligen Leerstand der gepachteten Objekte wird durch eine konstante Belegungsplanung sowie durch die Nutzung von CRM-Systemen Rechnung getragen. Regelmäßige Zielgrößen wie die Belegung, Krankheitsquoten, Pflegequalitätsindikatoren, MDK-Resultate sowie der branchentypische Pflegegradmix unterliegen einem strengen Monitoring. Der Cidron-Konzern ist seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der mit den Kreditinstituten, Lieferanten und mit dem Gesellschafter vereinbarten Darlehens- und Kontokorrentlinien sowie Zahlungszielen nachgekommen und wird hierzu auch zukünftig in der Lage sein.

Wir gehen davon aus, dass auch weitere neue gesetzliche Regelungen, wie bspw. das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, ergebnisneutral über Anpassungen der Pflegesätze oder alternativer Instrumente der Gegenfinanzierung kompensiert und somit wohl keine direkten Auswirkungen haben werden.

Aus den vorgenannten Einflussfaktoren ergeben sich zukünftig keine konkreten Risiken, die wesentlichen Einfluss auf das Eigenkapital sowie die Steuerungsgrößen EBITDA und Umsatzerlöse des Cidron-Konzerns nehmen.

Die kritische Prüfung des Risikoportfolios lässt die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine bestandsgefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch unter Berücksichtigung der nachfolgend erläuterten Auswirkungen der Coronakrise über den Prognosezeitraum bis Mitte 2023 nicht erkennbar sind.

Es bestehen für einen Standort des Unternehmens rechtliche Risiken hinsichtlich der Übernahme von Pensionsverpflichtungen aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge im Zusammenhang mit der zu Grunde liegenden Unternehmensübernahme. Diese Risiken erachten wir als nicht wesentlich für den Konzernabschluss. Eine Inanspruchnahme aus diesen Risiken ist nach unserer aktuellen Kenntnislage als eher unwahrscheinlich einzuschätzen.

3.2.2 Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt den Cidron-Konzern sowie die gesamte Gesellschaft seit Beginn des Jahres 2020 vor große, anhaltende Herausforderungen. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich in Deutschland wie weltweit dynamisch und die weitere Entwicklung der Pandemie bleibt weiterhin schwer vorhersehbar.

Als Betreiber von bundesweit rund 270 Seniorenresidenzen trägt die Unternehmensgruppe in dieser Situation besondere Verantwortung für Menschen, die zur Hochrisikogruppe gehören, sowie für die Mitarbeiter. Der bestmögliche Schutz der Bewohner und Mitarbeiter vor einer Infektion mit Covid-19 ist daher seit Beginn der Pandemie die Leitlinie der Unternehmensgruppe.

Grundsätzlich gilt: Seit Beginn der Pandemie wird ein umfassendes Corona-Schutz- und Hygienekonzept gemäß eines unternehmensweiten Pandemie-Handbuchs in allen Einrichtungen umgesetzt. Die Infektionsschutzvorgaben werden laufend entsprechend den behördlichen Vorgaben und denen des Robert-Koch-Instituts (RKI), angepasst. Hinzu kommen regelmäßige Corona-Schnelltests von Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern. Seit Beginn der Pandemie tauscht sich ein zentraler Krisenstab täglich intensiv aus. Angemessene Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel stehen in den Einrichtungen ausreichend zur Verfügung unterstützt durch einen vorausschauend bestückten Lagerbestand und ein gruppenweites Bestandsmanagement. Seit Ende Dezember 2020 haben die Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern im weit überwiegenden Teil der Einrichtungen bereits stattgefunden.

Die zahlreichen Maßnahmen werden durch den eingesetzten Corona-Krisenstab mit allen zentralen Verantwortlichen sowie den geschäftsführenden Direktoren laufend evaluiert. Dieses Gremium hat einen genauen Einblick in die tägliche Entwicklung und den Empfehlungen/ Direktiven in den Bundesländern. Das interne Krisenhandbuch wird stetig weiterentwickelt. Dieses Gremium gewährleistet somit zu jeder Zeit die agile Reaktion auf etwaige Risiken sowie die Einleitung und Umsetzung von ad-hoc Lösungen, sollte dies notwendig sein. In verschiedenen Zukunftsszenarien werden laufend für die wesentlichen Risiken Strategien entwickelt und auf die Risikostruktur zugeschnittene Taktiken und Maßnahmenportfolios abgeleitet.

Was die interne Organisation zum Schutz gegen Infektionen anbelangt, so wurden auch im Jahr 2021 auf der operativen Ebene in allen Einrichtungen und in der Hauptverwaltung umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um mögliche Infektionsrisiken bei Patienten und Mitarbeitern zu minimieren und damit die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unter umfangreichen Hygienemaßnahmen einschließlich Quarantäneoptionen sicherzustellen. Diese Vorgaben gelten auch weiterhin.

Nachfolgend sind die Erwartungen und Prognosen auf Basis der umgesetzten präventiven Maßnahmen dargestellt, die dazu veranlassen an einer unverändert positiven Prognose für das Geschäftsjahr 2022 festzuhalten:

Im Rahmen der täglichen Arbeit berücksichtigt die Unternehmensgruppe unterschiedliche Szenarien und versucht mit der nötigen Sorgfalt objektive Entscheidungsgrundlagen zugrunde zu legen, um bestmögliche Handlungsoptionen ableiten zu können. So werden die potenziellen Auswirkungen auf die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Cidron-Konzerns in Abhängigkeit der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von erkennbaren Chancen und Risiken betrachtet. Ebenso werden auf etwaige Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie auf die Risiken aus wesentlichen Zahlungsstromschwankungen geachtet und jederzeit wirksam entgegnen gewirkt.

Durch den Pflege-Rettungsschirm ist vorerst bis zum 30. Juni 2022 sichergestellt, dass erhöhte Kosten für Personal, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel oder aufgrund von angeordneten zusätzlichen Quarantäne-Maßnahmen sowie Mindereinnahmen im Wesentlichen kompensiert werden. Es ist noch nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang die staatlichen Hilfspakete verlängert oder erweitert werden. Konkret stellt sich die bisher ungeklärte Frage, wie die Kostenträger nach der erneuten Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms im Rahmen von Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen mit coronabedingten finanziellen Risiken umgehen werden. Ob beispielsweise Mindereinnahmen und Mehraufwendungen gegenüber dem Jahr 2019 in künftigen Verhandlungen einrichtungsindividuell verhandelt werden können, so wie das Krankenhauszukunftsgesetz (kurz "KHZG") es aktuell für Krankenhäuser vorsieht, bleibt weiter ungeklärt. Die Branche geht jedoch weiterhin davon aus, dass grundsätzlich kompensierende Instrumente durch die Politik implementiert werden und somit vorerst keine Einflüsse auf die geplante Kostenstruktur erwartet werden.

Ein leicht erhöhtes Bonitäts- oder Solvenzrisiko der Bewohner ist bei einer insgesamt stabilen Einnahmensituation auf Basis des operativen Geschäfts sowie der staatlichen Zuschüsse nicht auszuschließen, jedoch aufgrund der Tatsache, dass die Sozialträger staatlich finanziert und etwaige Selbstzahler in der Regel bereits durch die Rentenversicherungsträger und Pflegekassen unterstützt werden, ohne erwarteten wesentlichen Einfluss auf den Cashflow im Geschäftsjahr 2022.

Mögliche weitere Risiken könnten sich durch eine negative mediale Berichterstattung bei einer erheblichen Anzahl von Infizierungsfällen in den eigenen Standorten ergeben.

Teile der Risiken oder erhöhten Aufwendungen werden gegebenenfalls perspektivisch durch die Chancen in der veränderten Marktsituation kompensiert. Soweit sich aus der Situation konkrete Einsparungspotenziale ergeben, wird der Cidron-Konzern versuchen sich diese nach Möglichkeit zu sichern.

Es können aufgrund der unklaren weiteren Entwicklung jedoch nicht sämtliche Risiken vollständig ausgeschlossen werden.

Aufgrund der sehr umfangreichen präventiven Maßnahmen, einer hohen Verfügbarkeit von und ein leichter Zugang zu Liquidität sowie der Erwartung, dass die wesentlichen Bedarfe in der Pflegebranche unverändert stabil bleiben, hält die Unternehmensgruppe an den positiven Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 fest.

3.2.3 Auswirkungen der Ukraine-Krise

Beginnend am 24. Februar 2022 begann der Ukraine-Krieg, der Folgen für die europäische Gemeinschaft und die Bevölkerung hat und haben wird. Auch wenn der Cidron-Konzern keine Geschäftsaktivitäten in der Ukraine tätigt, unterstützen wir unsere Belegschaft, die mit großer Solidarität Betroffenen aus der Krisenregion hilft.

Die hohe Unsicherheit aufgrund zukünftiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen beeinträchtigt auch die Wirtschaft in Zentraleuropa insgesamt. Damit verbunden sind massive (finanz-)wirtschaftliche Sanktionen der übrigen Staaten als Reaktion auf die Übergriffe.

Der Cidron-Konzern ist nicht direkt beeinträchtigt beispielsweise durch Unternehmen mit Sitz und/oder Tätigkeitsschwerpunkt im Kriegsgebiet oder sanktionierten Zulieferern. Die Lieferketten sind - nicht zuletzt aufgrund der langjährigen guten Beziehungen - bisher uneingeschränkt erhalten.

Die mit dem Krieg einhergehende Unsicherheit hat bereits starke Reaktionen an den Kapitalmärkten ausgelöst. Eine Folge für unsere Finanzierung können wir daraus aktuell nicht erkennen. Insbesondere die Ölpreise sind sprunghaft gestiegen, die Energiepreise sind kurzfristig stark erhöht. Diesem Umstand können wir durch mittelfristige Energielieferungsverträge begegnen. Zurzeit sind bedingt durch gestörte internationale Lieferketten Preissteigerungen bei bestimmten Waren zu beobachten. Hieraus ergeben sich aktuell noch keine spürbaren Effekte. Etwaige weitere Auswirkungen können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht genau absehen, erste politische Gegenmaßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft sind bereits eingeleitet worden. Erhöhte Kosten können bisher weitergereicht werden oder werden über verschiedene Instrumente aufgefangen.

Die Vielzahl an Kriegs-Flüchtlingen - insbesondere Frauen und Kinder - werden nun europaweit aufgenommen und versorgt. Hierbei handelt es sich um zahlreiche qualifizierte (junge) Menschen, die womöglich den Arbeitsmarkt mittelfristig in Deutschland stärken werden. Diese Chance werden wir versuchen jedem zu bieten, der den Cidron-Konzern durch seine Mitarbeit stärkt.

3.3 Chancen und voraussichtliche Entwicklung des Konzerns

Der wachsende Pflegemarkt ermöglicht der Unternehmensgruppe die weiteren Expansionsabsichten zu verwirklichen und den Fokus auf das organische und anorganische Unternehmenswachstum zu legen. Die Chancen werden diesbezüglich als sehr positiv eingeschätzt.

Die Umsätze von Pflegedienstleistungen unterliegen nur indirekt einer herkömmlichen konjunkturellen Entwicklung. Zwar sind die konjunkturellen Zyklen mit den entsprechenden Einnahmen- und Ausgabenschwankungen der öffentlichen Haushalte sowie den Einkommens- und Verteilungseffekten auf die privaten Haushalte nicht gänzlich unerheblich für das Angebot an sozialen Leistungen und für die Nachfrage nach Betreuungsdiensten, doch bestimmen im Wesentlichen die demografischen, medizinischen und lebensstilbezogenen Faktoren den Markt. Hier ist der Trend deutlich, dass die Zahl der älteren Menschen zunimmt, die Lebenserwartung steigt und familiäre Generationenbeziehungen sich lockern. Damit ist das Angebot von Dienstleistungen im Pflegemarkt ein klar wachsendes Segment.

Der steigenden Nachfrage nach angemessenen Wohnformen und qualifizierter pflegerischer Betreuung für die älteren Menschen steht derzeit noch ein begrenztes Angebot gegenüber. Vor allem in ländlichen Regionen ist die Versorgung mit entsprechenden Einrichtungen gering.

Der Cidron-Konzern hat den Anspruch seine Marktstellung, sein Leistungsprofil und die Qualität der Pflegeleistungen stetig zu verbessern. Aus diesem Grund plant der Cidron-Konzern auch in den kommenden Jahren in dem wachsenden Marktsegment "Altenpflege" gezielt durch Akquisitionen und Neubauprojekte zu wachsen und Synergieeffekte und Optimierungspotenziale zu nutzen.

Aufgrund der gesetzlich eingeführten (faktischen) Impfpflicht für Pflegepersonal und einem damit verbundenen Beschäftigungsverbot, welches durch die Gesundheitsämter ausgesprochen wird, vernimmt die Branche vermehrt den Wunsch, dass die Politik diesbezüglich alternative/ andere Regelungen einführt. Der Cidron-Konzern hat sich an die geltende gesetzliche Lage zu halten, sieht diesbezüglich aktuell auch keine wesentlichen Auswirkungen.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Prämissen und ohne Betrachtung von weiteren Akquisitionen wird für das Geschäftsjahr 2022 eine leichte belegungsabhängige Verbesserung des Umsatzes bei einem durch weitere Synergien und Kosten- sowie Strukturoptimierungen geprägten stark ansteigenden EBITDA gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 erwartet, was insgesamt im Kontext der obenstehenden Ausführungen zu Unwägbarkeiten der Corona- und Ukraine-Krise als sehr zufriedenstellend erachtet wird. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Qualitätssicherung und Unternehmensführung werden auf einem gleichbleibend hohen Niveau wie 2021 erwartet.

 

Düsseldorf, 22. April 2022

gez. Thomas Kupczik

gez. Dr. Chima Abuba

Geschäftsführende Direktoren der Cidron Atrium SE

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 907.323,22 1.005.279,71
2. Geschäfts- oder Firmenwert 985.088.931,19 1.058.456.735,07
985.996.254,41 1.059.462.014,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.486.608,68 33.073.614,34
2. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.995.431,41 45.929.328,07
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.454.872,17 2.809.130,68
83.936.912,26 81.812.073,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.500.000,00 6.786.470,64
2. Beteiligungen 21.382,00 21.382,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.781,04 64.731,58
4. Sonstige Ausleihungen 1.463.660,55 1.437.668,13
2.995.823,59 8.310.252,35
1.072.928.990,26 1.149.584.340,22
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Lebensmittel und Wirtschaftsbedarf 1.610.373,57 1.607.015,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.329.436,21 51.783.969,14
2. Sonstige Vermögensgegenstände 10.907.171,77 19.466.877,55
91.236.607,98 71.250.846,69
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 3.986,00 3.986,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 62.105.361,00 96.899.053,32
154.956.328,55 169.760.901,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.119.575,68 18.540.322,41
D. Aktive latente Steuern 828.159,00 789.981,00
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 324.129.211,82 258.786.503,96
1.567.962.265,31 1.597.462.049,39

Passiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 120.000,00 120.000,00
II. Kapitalrücklage 160.221.794,87 108.521.794,87
III. Verlustvortrag -367.428.298,83 -246.289.754,56
IV. Konzernjahresfehlbetrag -117.042.707,86 -121.138.544,27
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 324.129.211,82 258.786.503,96
0,00 0,00
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 7.420.491,93 7.776.317,33
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.739.340,00 2.248.631,00
2. Steuerrückstellungen 5.411.960,35 4.954.474,51
3. Sonstige Rückstellungen 55.308.494,33 32.218.314,05
63.459.794,68 39.421.419,56
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 874.664.500,49 928.828.125,49
2. Erhaltene Anzahlungen 80.861,25 52.107,19
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.116.848,16 21.194.531,03
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 553.240.952,63 550.167.197,55
5. Sonstige Verbindlichkeiten 18.731.674,39 26.584.443,54
1.470.834.836,92 1.526.826.404,80
E. Rechnungsabgrenzungsposten 26.247.141,78 23.437.907,70
1.567.962.265,31 1.597.462.049,39

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

01.01.2021 - 31.12.2021 01.01.2020 - 31.12.2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.110.878.917,46 971.337.526,75
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 498.730,01 503.610,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 35.358.765,85 33.506.481,30
1.146.736.413,32 1.005.347.618,05
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Lebensmittel und Wirtschaftsbedarf -66.181.804,62 -51.426.009,83
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -98.656.240,13 -93.974.227,33
-164.838.044,75 -145.400.237,16
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -504.894.868,11 -439.580.990,02
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -106.491.829,87 -88.972.397,60
davon für Altersversorgung: TEUR -1.054 (Vorjahr: TEUR -1.023)
-611.386.697,98 -528.553.387,62
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -106.910.467,35 -101.766.853,69
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -272.715.842,37 -248.437.484,66
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 47.813,79 115.005,41
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -95.973.652,86 -91.493.708,71
davon an verbundene Unternehmen: TEUR -54.774 (Vorjahr: TEUR -50.142)
davon aus der Aufzinsung: TEUR -321 (Vorjahr: TEUR -248)
-95.925.839,07 -91.378.703,30
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -6.164.554,34 -4.188.810,78
davon für latente Steuern: TEUR 360 (Vorjahr: TEUR -3.413)
11. Ergebnis nach Steuern -111.205.032,54 -114.377.859,16
12. Sonstige Steuern -5.837.675,32 -6.760.685,11
13. Konzernjahresfehlbetrag -117.042.707,86 -121.138.544,27

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

1. Allgemeine Angaben

Die Cidron Atrium SE mit Sitz in Düsseldorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84474 eingetragen.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften haben zum 31. Dezember 2021 jeweils einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), unter teilweiser Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB, erstellt.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses der Cidron Atrium SE für das Geschäftsjahr 2021 sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften sowie die einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) angewendet worden.

Angaben zu Form und Darstellung

Für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes sind die Geschäftsführenden Direktoren der Cidron Atrium SE verantwortlich.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden gemäß § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Durch die kaufmännische Rundung auf eine Nachkommastelle kann es zu Rundungsdifferenzen bis zu TEUR 1,0 kommen.

Für die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt worden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind Mitzugehörigkeitsvermerke und sonstige Davon-Angaben zu Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend in den Anhang aufgenommen worden.

2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze

2.1. Konsolidierungskreis

In dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sind die Cidron Atrium SE (Mutterunternehmen) sowie ihre 85 Tochterunternehmen vollkonsolidiert. Die Gesellschaften gelten im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB als miteinander verbunden, da sie als Mutter- und Tochterunternehmen nach § 290 HGB in den Konzernabschluss nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung einzubeziehen sind.

Sämtliche in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogenen Gesellschaften befinden sich zu 100 % im direkten oder indirekten Anteilsbesitz der Cidron Atrium SE.

In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurden die mit Kaufvertrag vom 21. Oktober 2021 erworbenen Gesellschaften CuraHumanus Management GmbH, Düsseldorf und die CuraHumanus GmbH & Co Seniorenpflege Michendorf KG, Michendorf mit einer Einrichtung für stationäre Pflege und Service wegen untergeordneter Bedeutung nicht vollkonsolidiert, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert.

Der Konsolidierungskreis der Cidron Atrium SE ist größter sowie kleinster Konsolidierungskreis.

In den Konzernabschluss werden neben der Cidron Atrium SE als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften einbezogen (Vollkonsolidierung):

Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE, Düsseldorf1,2

Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf1,2

Alloheim Senioren-Residenzen Erste SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH1

Alloheim Senioren-Residenzen Zweite SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Dritte SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Vierte SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Sechste SE & Co. KG, Düsseldorf3, 4

Alloheim Senioren-Residenzen Sechste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Siebte SE & Co. KG, Düsseldorf 2,3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Siebte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Achte SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Senioren-Residenzen Achte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Neunte SE & Co. KG, Düsseldorf3, 4

Alloheim Senioren-Residenzen Neunte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte SE & Co. KG, Düsseldorf3-4

Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Elfte SE & Co KG, Düsseldorf3,5

Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

Alloheim Ambulante Dienste Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

TOP Service Erste SE & Co.KG, Düsseldorf3,4

TOP Service Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

TOP Service Zweite SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

TOP Service Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

TOP Service Dritte SE & Co. KG, Düsseldorf3,4

TOP Service Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

CMS Senioren-Residenzen Erste SE & Co. KG, Düsseldorf3,6

CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

CMS Senioren-Residenzen Zweite SE & Co. KG, Düsseldorf3,7

CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

CMS Senioren-Residenzen Dritte SE & Co. KG, Düsseldorf3,8

CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

CMS Senioren-Residenzen Vierte SE & Co. KG, Düsseldorf3,9

CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

CMS Service Erste SE & Co. KG, Düsseldorf3,10

CMS Service Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

CMS Senioren-Residenzen Fünfte GmbH, Düsseldorf1

CMS Service Zweite GmbH, Düsseldorf1

Itertalklinik Seniorenzentrum GmbH & Co. KG, Aachen3,11

Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen1

Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Aachen3,11

Gourmed Catering GmbH, Aachen1

PRO TALIS Holding GmbH, Düsseldorf1,2

PRO TALIS Betreuung und Service in Eutin GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Marl GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Grevenbroich GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Haselünne GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Walsrode GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Marl III GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Düsseldorf GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Rheine GmbH, Düsseldorf1 - PRO TALIS Betreuung und Service in Langenfeld GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Werne GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Werne II GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Betreuung und Service in Gronau GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Service GmbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf1

PRO TALIS Versorgungswerk GmbH, Düsseldorf1

Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH, Düsseldorf1

Alloheim M&A Services GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Energiemanagement GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Bredstedt GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenz Haltern GmbH, Düsseldorf1

Alloheim Senioren-Residenzen Mönchengladbach GmbH, Düsseldorf1

1 Das Tochterunternehmen macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB gebrauch
2 Die Gesellschaft ist zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichtet ist, nimmt jedoch die Befreiung nach § 291 HGB in Anspruch
3 Das Tochterunternehmen macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 b HGB gebrauch
4 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf

5 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf
6 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf)
7 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH, Düsseldorf
8 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf
9 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

10 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die CMS Service Erste Beteiligungs GmbH, Düsseldorf
11 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen

BOLT Property GmbH, Düsseldorf1

C.A.R.E. SE, Düsseldorf1

Zum 1. Januar 2021 erstkonsolidierte Gesellschaften:

Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (vormals: GSE Gesellschaft Sozialer Einrichtungen GmbH & Co. KG, Hamm)3,12

HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH, Düsseldorf1

MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH, Wertheim1

MCC Seniorenresidenz Lage GmbH & Co, KG, Düsseldorf3,13,14

MCC Parkresidenz Bad Meinberg GmbH & Co. KG, Horn-Bad Meinberg15

Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH, Minden1

Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH, Minden1

TOP Service Vierte GmbH, Minden (vormals: Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH)1

Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt mit Übernahme der einheitlichen Leitung in den Konzernabschluss einbezogen. Abweichend hiervon erfolgt die erstmalige Einbeziehung eines Tochterunternehmens, auf die bisher gemäß § 296 HGB verzichtet wurde, zum Beginn des Konzerngeschäftsjahres, zu dem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des jeweiligen Einbeziehungswahlrechtes entfallen sind.

Folgende Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge sind im Konzernverbund geschlossen:

Zwischen der Cidron Atrium SE und

der Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE

wurde ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Zwischen der Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE und

der Alloheim Senioren-Residenzen SE

wurde ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Zwischen der Alloheim Senioren-Residenzen SE und

der C.A.R.E. SE

wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

12 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf
13 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf
14 Am 17. Januar 2022 ist der persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) als Gesellschafter ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet.
15 Die Gesellschaft ist bei Vollzug der Transaktion auf die MCC Seniorenresidenz Lage GmbH & Co. KG angewachsen.

Zwischen der Alloheim Senioren-Residenzen SE und

der BOLT Property GmbH

der Alloheim M&A Services GmbH

der Alloheim Energiemanagement GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Bredstedt GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Mönchengladbach GmbH

der Alloheim Senioren-Residenz Haltern GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Fünfte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Sechste Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Siebte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Achte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Neunte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Elfte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte Beteiligungs GmbH

der Alloheim Ambulante Dienste Erste Beteiligungs GmbH

der TOP Service Erste Beteiligungs GmbH

der TOP Service Zweite Beteiligungs GmbH

der TOP Service Dritte Beteiligungs GmbH

CMS Senioren-Residenzen Erste Beteiligungs GmbH

CMS Senioren-Residenzen Zweite Beteiligungs GmbH

CMS Senioren-Residenzen Dritte Beteiligungs GmbH

CMS Senioren-Residenzen Vierte Beteiligungs GmbH

CMS Service Erste Beteiligungs GmbH

CMS Senioren-Residenzen Fünfte GmbH

der PRO TALIS Holding GmbH

wurde jeweils ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Zwischen der PRO TALIS Holding GmbH und

der PRO TALIS Betreuung und Service in Eutin GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Düsseldorf GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Grevenbroich GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Gronau GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Haselünne GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Langenfeld GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Marl GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Marl III GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Rheine GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Walsrode GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Werne GmbH

der PRO TALIS Betreuung und Service in Werne II GmbH

der PRO TALIS Beteiligungsgesellschaft GmbH

der PRO TALIS Service GmbH

der PRO TALIS Versorgungswerk GmbH

wurde jeweils ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Ferner hat sich die Cidron Atrium SE als oberstes Mutterunternehmen gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB verpflichtet, im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die nachfolgenden Tochterunternehmen in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet werden, dass sie stets in der Lage sind, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen:

Alten- und Pflegeheim Haus Kohlscheid GmbH

Alloheim Senioren-Residenzen Flensburg GmbH

Alloheim Senioren-Residenzen Achtundzwanzigste GmbH

Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH

Alloheim Senioren-Residenzen Einunddreißigste GmbH

Gourmed Catering GmbH

Cosmas Beteiligungsgesellschaft mbH

HaDi Handel und Dienstleistungen GmbH

MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH

Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH

Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH

Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH

2.2. Konsolidierungsgrundsätze

Die Konsolidierung im Zuge der Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 erfolgte entsprechend den Grundsätzen der §§ 290 ff. HGB.

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung wird nach § 301 Abs. 1 HGB vorgenommen. Grundsätzlich wird die Erstkonsolidierung entsprechend § 301 Abs. 2 HGB auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Abweichend hiervon erfolgt die Erstkonsolidierung eines Tochterunternehmens, auf die bisher gemäß § 296 HGB verzichtet wurde, auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss. Für die Tochterunternehmen wurde eine Neubewertungsbilanz erstellt, die die zum Konsolidierungszeitpunkt identifizierbaren Vermögensgegenstände und Schulden umfasst (DRS 23.51ff). Diese wurden, mit Ausnahme der Rückstellungen und latenten Steuern, zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die so ermittelten Salden sind Basis für die Konzernrechnungslegung der Folgejahre (DRS 23.62 ff). Im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandene aktivische Unterschiedsbeträge werden entsprechend § 301 Abs. 3 HGB als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und gemäß § 309 Abs. 1 HGB abgeschrieben.

Schuldenkonsolidierung

Bei der Konsolidierung der Forderungen und Verbindlichkeiten werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in konsolidierter Form aufgestellt. Die konzerninternen Umsätze und sonstigen Erträge sind mit den entsprechenden Aufwendungen saldiert.

Zwischenergebniseliminierung

Erträge durch den konzerninternen Verkauf von Vermögensgegenständen über Buchwert werden im Konzern gemäß § 304 Abs. 1 HGB regelmäßig korrigiert.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Anlagevermögen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Anteilen werden planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 13 bis 20 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung individuell ermittelte Nutzungsdauer der Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf der Schätzung der durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge der angemieteten Altenpflegeeinrichtungen unter teilweiser Berücksichtigung von möglichen Mietverlängerungen. Die Nutzungsdauern der Firmenwerte sind nachfolgend dargestellt:

Jahre
PRO TALIS Gruppe 13
CMS Gruppe 15
Alloheim Senioren-Residenzen Holding SE 15
Weingarten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Alten- und Pflegeheim Haus Stiftstraße Betriebsgesellschaft mbH Alten- und Pflegeheim Haus Weingarten Betriebsgesellschaft mbH 15
Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte GmbH & Co. KG (ehemals: GSE Gesellschaft Sozialer Einrichtungen GmbH & Co, KG) HaDi Handel & Dienstleistungen GmbH 15
MCC Seniorenresidenz Wertheim GmbH MCC Seniorenresidenz Lage GmbH &. Co. KG MCC Parkresidenz Bad Meinberg GmbH & Co. KG 15
Itertal-Gruppe 17
Mohring-Gruppe und Vital Wohnen Gruppe 19
Haus am Oelber Bach GmbH/ Seniorenzentrum Neiletal GmbH 20

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde der beizulegende Zeitwert für Betriebs- und Geschäftsausstattung durch Indexierung der historischen Anschaffungskosten ermittelt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungssätze wurden die branchenüblichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Die unter den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesenen Anzahlungen für laufende Investitionsmaßnahmen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive Nebenkosten ausgewiesen.

Die Abschreibungssätze betragen für das Anlagevermögen:

- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2,0 bis 20,0 %
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7,7 bis 33,3 %

Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich EUR 250,00 (zzgl. USt) werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgaben erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 (zzgl. USt) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Nennwerten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Ist der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen, die sich ohne die außerplanmäßigen Abschreibungen ergeben hätten.

Umlaufvermögen

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Für die Vorräte wurde mit Ausnahme der Brennstoffe und Warenbestände für Kiosk und Cafeteria ein Festwert gebildet. Der Festwert gem. § 240 Abs. 3 HGB beinhaltet die Vorratsbestände des Wirtschaftsbedarfs, der Bestände an Lebensmittel sowie die übrigen Bestände.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch pauschalierte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos sowie des internen Zinsverlustes wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unverändert eine Pauschalwertberichtigung von 1 % gebildet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Bestände betreffen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Diese liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Entsteht im Rahmen einer Darlehensaufnahme ein Disagio, wird das Aktivierungswahlrecht gemäß § 250 Abs. 3 S. 1 HGB in Anspruch genommen und das Disagio in den Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen. In der Folge wird das Disagio planmäßig entsprechend der Laufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben.

Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 15,825 %. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nach Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB und in Ausübung der Vorschriften des § 306 HGB angesetzt.

Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wird zum Nennwert bilanziert.

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Die Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse werden gesondert passivisch ausgewiesen und in der Folge über 10 bis 33 Jahre ertragswirksam aufgelöst. Bei den Investitionszuschüssen handelt es sich um öffentliche Fördermittel nach § 7 des Sächsischen Pflegegesetzes und Art. 52 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen werden in der Handelsbilanz mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierzu wurden die Verpflichtungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz und unter Verwendung realistischer Trendannahmen bewertet.

Für die Rückstellungen für Pensionen wird der versicherungsmathematische Wert unter Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwandt. Dem Bewertungsansatz zum 31. Dezember 2021 liegt ein Zinsfuß von 1,87 % (VJ.: 2,30 %) zugrunde, der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, ermittelt wurde. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes ist ab dem Geschäftsjahr 2016 nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein zehnjähriger (vorher: siebenjähriger) Betrachtungszeitraum zugrunde zu legen. Der vergleichbare 7- Jahresdurchschnittzins des Geschäftsjahres beträgt 1,35 % (VJ.: 1,60 %). Es wurde eine Rentensteigerung von 2,00 % (VJ: 2,00 %) zugrunde gelegt.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen wurden aufgrund der erzielten steuerlichen Ergebnisse der voll konsolidierten Unternehmen gebildet. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und sind in Höhe des Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgrund der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen in 2021, sowie den ganzjährigen Auswirkungen des Zukaufs der Mohring-Gruppe und Vital Wohnen-Gruppe zum 1. April 2020, sind die Werte in der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht direkt mit den Zahlen des Geschäftsjahres 2020 vergleichbar.

Aus der Erstkonsolidierung der Neuakquisitionen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 die als wesentliche Steuerungsgröße definierten Umsatzerlöse um TEUR 24.395 und die Personalaufwendungen um TEUR 14.431.

4.1. Erläuterungen zur Konzernbilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist gesondert im Konzernanlagenspiegel dargestellt. Der ausgewiesene Firmenwert resultiert mit TEUR 12.963 (VJ.: TEUR 30.436) aus den Zugängen aus der Erstkonsolidierung des Geschäftsjahres 2021.

Im Berichtsjahr entfallen TEUR 86.925 (VJ.: TEUR 85.941) auf die Abschreibung der Firmenwerte.

Laufende Investitionsmaßnahmen in Höhe von TEUR 20.097 (VJ.: TEUR 20.972) sind unter den Sachanlagen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.329 51.784
Sonstige Vermögensgegenstände 10.907 19.467
91.236 71.251

Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 51.784 auf TEUR 80.329 ist insbesondere auf die Erstattungsansprüche nach § 150 SGB XI sowie nach § 7 Abs.2 TestV in Höhe von insgesamt TEUR 41.369 (VJ.: TEUR 21.861) zurückzuführen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel betreffen Bank- und Kassenguthaben in Höhe von TEUR 62.105 (VJ.: TEUR 96.899). Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind TEUR 38.602 (VJ.: TEUR 39.073) im Rahmen von Sicherheitsleistungen zum Stichtag verpfändet.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 15.120 18.540

Ausgewiesen werden im Wesentlichen Disagios in Höhe von TEUR 11.027 (VJ.: TEUR 14.372). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten darüber hinaus Vorauszahlungen für Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsprämien sowie Grundsteuer.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.124 (VJ.: TEUR 1.452) basieren insbesondere auf Differenzen zwischen handels- und steuerbilanziellen Werten der sonstigen Rückstellungen. Die aktiven latenten Steuern werden mit den passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 296 (VJ.: TEUR 662) saldiert. Die passiven latenten Steuern resultieren insbesondere aus Differenzen zwischen handels- und steuerbilanziellen Werten der Betriebs- und Geschäftsausstattung und Bestandsimmobilien. Zum Bilanzstichtag besteht ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 828 (VJ.: TEUR 790).

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert EUR 120.000,00 und ist eingeteilt in 120.000 nennwertlose Stückaktien (Inhaberaktien). Alleiniger Aktionär ist die Cidron Kuma 2 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Das Eigenkapital des Konzerns ist vollständig aufgebraucht. Es wird zum 31. Dezember 2021 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 324.129 (VJ.: TEUR 258.787) ausgewiesen. Das voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf TEUR 120 (VJ.: TEUR 120), darüber hinaus besteht eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 160.222 (VJ.: TEUR 108.522), ein Verlustvortrag in Höhe von TEUR -367.428 (VJ.: TEUR - 246.290) sowie ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -117.043 (VJ.: Konzernjahresfehlbetrag TEUR - 121.139). Aufgrund der Abtretungs- und Einbringungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und des alleinigen Gesellschafters, der Cidron Kuma 2 SARL, vom 15. Dezember 2021, hat eine Forderungsabtretung zugunsten der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 51.700 stattgefunden.

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Die planmäßigen Auflösungsbeträge des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 356 (VJ.: TEUR 349) sind innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen.

Rückstellungen

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.739 2.249
Steuerrückstellungen 5.412 4.954
Sonstige Rückstellungen 55.309 32.218
63.460 39.421

Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. ist für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzuwenden. Danach wurde der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Der sich aus dieser Differenz ergebende Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB) zum 31. Dezember 2021 beläuft sich bei der PRO TALIS Versorgungswerk GmbH auf TEUR 397 sowie bei der Alloheim Senioren-Residenzen Erste SE & Co. KG auf TEUR 12 und unterliegt jeweils einer Ausschüttungssperre.

Die Steuerrückstellungen ergeben sich nach dem Stand des Veranlagungsverfahrens für vorhergehende Veranlagungszeiträume sowie des steuerlichen Ergebnisses des Geschäftsjahres.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 55.309 (VJ.: TEUR 32.218) umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von TEUR 24.641 (VJ.: TEUR 11.705), für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 10.444 (VJ.: TEUR 8.616), Aufwendungen für Jahresabschlusserstellungen und -prüfungen in Höhe von TEUR 1.129 (VJ.: TEUR 862) und übrige sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 19.094 (VJ.: TEUR 11.035). Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um TEUR 23.091 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Personalrückstellungen (TEUR 12.936). Dieser Anstieg ist insbesondere auf die mit der Corona-Pandemie verbundene Mehrarbeit zurückzuführen, die im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Urlaubs- und Überstundenrückstellungen zur Folge hat.

Aufgliederung Verbindlichkeiten

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 874.664 928.828
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 3.602 12.634
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 871.062 916.194, 16
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0 125.000
Erhaltene Anzahlungen 81 52
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 81 52
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.117 21.195
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 24.117 21.195
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 553.241 550.167
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 0 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 553.241 550.167 17
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0 550.167
Sonstige Verbindlichkeiten 18.732 26.584
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 18.732 26.584
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0 0
- davon aus Steuern 4.213 5.712
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 915
Summe 1.470.835 1.526.826

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber dem Gesellschafter und beinhalten langfristig gewährte Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 553.241 (VJ.: TEUR 550.167), die aufgrund von Vereinbarungen mit Banken nur unter bestimmten Bedingungen künd- und rückzahlbar sind.

16 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden von TEUR 791.194 um TEUR 125.000 auf TEUR 916.194 zur Verbesserung der Aussagekraft angepasst.
17 Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden von TEUR 0 um TEUR 550.167 auf TEUR 550.167 zur Verbesserung der Aussagekraft angepasst.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 26.247 23.438

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich aus der Abgrenzung für Verpächterzuschüsse in Höhe von TEUR 17.084 (VJ.: TEUR 13.755) sowie übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 9.163 (VJ.: TEUR 9.683) zusammen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Konzerns im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB beläuft sich auf EUR 2.288 Mio. (VJ.: EUR 2.209 Mio.). Sie betreffen mit EUR 2.283 Mio. (VJ.: EUR 2.206 Mio.) Immobilien-Verpflichtungen und mit EUR 4,7 Mio. (VJ.: EUR 2,7 Mio.) Verpflichtungen für Miet- und Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

4.2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich bei Abgrenzung nach Tätigkeitsfeldern wie folgt zusammen:

Aufgliederung Umsatzerlöse

2021 2020
TEUR TEUR
Stationäre Pflegeeinrichtungen 1.036.207 902.016
Ambulante Pflegedienste 18.501 16.066
Mieterlöse 31.913 29.781
Hilfsbetriebe 24.258 23.475
1.110.879 971.338

Die in den Konzern einbezogenen Unternehmen betreiben ihr operatives Geschäft ausschließlich im Inland.

Die Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2021 durch verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie beeinflusst. Der wesentliche Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Erhöhung der Kapazität zurückzuführen. In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen zur teilweisen Kompensation der erhöhten Aufwendungen im Personalund Sachkostenbereich sowie dem Ausgleich von bis zu 70% der Mindereinnahmen coronabedingte, unsaldierte außergewöhnliche Erträge aus Erstattungsansprüchen nach §150 SGB XI in Höhe von TEUR 65.391 (VJ.: TEUR 40.671) enthalten. Weitere außergewöhnliche Erträge ergaben sich aus der Erstattung der Kosten für die Beschaffung von Corona-Tests nach § 7 Abs. 2 TestV sowie für Mehraufwendungen aufgrund durchzuführender Schnelltests in Höhe von TEUR 39.212 (VJ.: TEUR 1.668).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 35.359 (VJ.: TEUR 33.506) resultieren im Wesentlichen aus Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von TEUR 7.126 (VJ.: TEUR 5.830), Erträgen aus Boni und Rückvergütungen in Höhe von TEUR 6.191 (VJ.: TEUR 5.725), aus Zuschüssen und Eingliederungsbeihilfen des Arbeitsamtes und des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes in Höhe von TEUR 5.426 (VJ.: TEUR 5.875), aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.166 (VJ.: TEUR 7.715) aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 1.906 (VJ.: TEUR 814), davon TEUR 663 aus Sonderkosten für die Schäden verursacht durch das Hochwasser im Geschäftsjahr, aus der ratierlichen Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.591 (VJ.: TEUR 1.358) sowie aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von TEUR 356 (VJ.: TEUR 349). Die periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.730 setzen sich im Wesentlichen aus Ausbildungsumlage, Energiekosten und Mutterschutz zusammen.

Die Materialaufwendungen betragen TEUR 164.838 (VJ.: TEUR 145.400). Sie entfallen in Höhe von TEUR 66.182 (VJ.: TEUR 51.426) auf Aufwendungen für Lebensmittel und Wirtschaftsbedarf sowie in Höhe von TEUR 98.656 (VJ.: TEUR 93.974) auf Aufwendungen für bezogene Leistungen. Die Materialaufwendungen enthalten außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 21.394 (VJ.: TEUR 14.158) aufgrund von coronabedingtem Mehraufwand.

Die Personalkosten betragen TEUR 611.387 (VJ.: TEUR 528.553). Dies entspricht einer Personalaufwandsquote von 53,3 % (VJ.: 52,6 %) bezogen auf die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger betrieblicher Erträge). Die Personalaufwendungen enthalten außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 50.922 (VJ TEUR 16.430) davon in Höhe von TEUR 44.596 (VJ.: TEUR 16.430) aufgrund von coronabedingtem Mehraufwand.

Aufgliederung Personalaufwand

2021 2020
TEUR % TEUR %
Löhne und Gehälter 504.895 82,6 439.581 83,2
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge 106.492 17,4 88.972 16,8
Personalkosten 611.387 100,0 528.553 100,0

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen enthalten wegen voraussichtlicher dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von TEUR 5.942.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 272.716 (VJ.: TEUR 248.437) entfallen im Wesentlichen auf Mietaufwand für Grundstücke und Gebäude in Höhe von TEUR 173.828 (VJ: TEUR 162.363), auf allgemeine Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 26.688 (VJ.: TEUR 22.933), auf Personalnebenkosten (Personalbeschaffungskosten, Fortbildungskosten, Arbeitskleidung, Ausgleichsabgaben) in Höhe von TEUR 8.895 (VJ.: TEUR 7.895), auf Instandhaltung und Wartung in Höhe von TEUR 17.996 (VJ.: TEUR 18.614) sowie TEUR 4.197 (VJ.: TEUR 2.896) auf Reise-, Bewirtungs- und Werbekosten. Ein Betrag in Höhe von TEUR 16.505 (VJ.: TEUR 10.306) entfällt auf Integrationskosten für erworbene Einrichtungen und Projektarbeiten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.400 aufgrund von coronabedingtem Mehraufwand sowie TEUR 778 aufgrund von Sonderkosten für die Schäden verursacht durch das Hochwasser im Geschäftsjahr. Der periodenfremde Aufwand in Höhe von TEUR 6.092 setzt sich im Wesentlichen aus Miet- und Nebenkosten, Ausbildungsumlage sowie Berufsgenossenschaft zusammen.

Finanzergebnis

2021 2020
TEUR TEUR
Zinsen und ähnliche Erträge 48 115
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 95.974 91.494
davon aus verbundenen Unternehmen 54.774 50.142
95.926 91.379

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der laufende Steueraufwand in Höhe von TEUR 5.804 (VJ.: TEUR 776) setzt sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von TEUR 6.741 (VJ.: Aufwand TEUR 2.629) sowie einem aperiodischen Ertrag für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 1.215 (VJ.: TEUR 1.853) zusammen. Der latente Steueraufwand beträgt TEUR 360 (VJ.: TEUR 3.413) zusammen.

5. Sonstige Angaben

Prüferhonorar

Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von insgesamt TEUR 1.138 (VJ.: TEUR 1.365) entfällt mit TEUR 999 (VJ.: TEUR 738) auf Abschlussprüfungsleistungen und mit TEUR 139 (VJ.: TEUR 627) auf sonstige Leistungen.

Mitglieder des Verwaltungsrates und des Direktoriums

Verwaltungsrat Herr Marcus Friedrichs, Bad Homburg, Kaufmann
Geschäftsführende Direktoren: Herr Thomas Kupczik, Grünwald, Chief Executive Officer
Herr Dr. Chima Abuba, Hamburg, Chief Executive Officer (ab dem 16. Juni 2021)
Herr Rainer Hohmann, Dresden, Chief Executive Office (bis zum 15. Juni 2021)

Angaben zu den Bezügen der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Direktoriums

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung (Geschäftsführende Direktoren) und des Verwaltungsrates wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Im Cidron-Konzern waren im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 21.912 Arbeitnehmer (VJ.: 20.323 Arbeitnehmer) beschäftigt.

2021 Gesamt 2020 Gesamt
Stationäre Pflegeeinrichtungen 17.790 16.192
Servicegesellschaften 3.786 3.825
Zentralfunktionen 336 306
21.912 20.323

Ergebnisverwendungsvorschlag des Mutterunternehmens

Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens schlägt vor, den Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.

Geschäfte mit nahe stehenden Personen

Im Geschäftsjahr 2021 bestanden keine, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.

Nachtragsbericht

Mit Verkaufsvertrag vom 22. Dezember 2021 verkaufte der Cidron Konzern die Alloheim Senioren-Residenzen Dreißigste GmbH, Düsseldorf. Mit dinglicher Wirkung zum 1. Januar 2022 gingen die Anteile an den Käufer über.

Am 24. Februar 2022 begann die Ukraine-Krise, die Folgen für die europäische Gemeinschaft und die Bevölkerung hat und haben wird. Zurzeit sind bedingt durch gestörte internationale Lieferketten Preissteigerungen bei bestimmten Waren zu beobachten. Hieraus ergeben sich aktuell noch keine wesentlichen Effekte für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Cidron-Konzerns. Erhöhte Kosten können bisher weitergereicht werden oder werden über verschiedene Instrumente, wie beispielsweise die Erhöhung der Pflegesätze oder den Pflegerettungsschirm, aufgefangen. Etwaige weitere Auswirkungen können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht genau absehen.

 

Düsseldorf, 22. April 2022

gez. Thomas Kupczik

gez. Dr. Chima Abuba

Geschäftsführende Direktoren der Cidron Atrium SE

Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31.12.2021

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 01.01.2021 Zugänge aus Erstkonsolidierung Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.553.085,22 1.814,00 806.323,89 101.576,62 64.784,05 6.398.015,68
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.288.310.979,40 12.962.680,73 594.123,86 0,00 9.906,93 1.301.857.877,06
1.293.864.064,62 12.964.494,73 1.400.447,75 101.576,62 74.690,98 1.308.255.892,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.351.486,02 18.508,00 4.694.129,50 -693.175,98 5.822.383,98 35.548.563,56
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 75.213.402,19 1.983.266,33 10.423.723,19 2.364.426,05 233.028,36 89.751.789,40
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.881.463,30 0,00 4.979.247,24 -1.690.650,69 642.855,06 5.527.204,79
115.446.351,51 2.001.774,33 20.097.099,93 -19.400,62 6.698.267,40 130.827.557,75
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.786.470,64 -6.786.470,64 1.582.176,00 -82.176,00 0,00 1.500.000,00
2. Beteiligungen 21.382,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.382,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 64.731,58 0,00 0,00 0,00 53.950,54 10.781,04
4. Sonstige Ausleihungen 1.437.668,13 195,00 46.217,42 0,00 20.420,00 1.463.660,55
8.310.252,35 -6.786.275,64 1.628.393,42 -82.176,00 74.370,54 2.995.823,59
1.417.620.668,48 8.179.993,42 23.125.941,10 0,00 6.847.328,92 1.442.079.274,08
kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2021 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.547.805,51 995.467,69 52.580,74 5.490.692,46
2. Geschäfts- oder Firmenwert 229.854.244,33 86.924.607,47 9.905,93 316.768.945,87
234.402.049,84 87.920.075,16 62.486,67 322.259.638,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.277.871,68 7.475.876,78 5.691.793,58 6.061.954,88
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.284.074,12 11.514.515,41 42.231,54 40.756.357,99
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 72.332,62 0,00 0,00 72.332,62
33.634.278,42 18.990.392,19 5.734.025,12 46.890.645,49
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
268.036.328,26 106.910.467,35 5.796.511,79 369.150.283,82
Buchwerte
Stand am 31.12.2021 31.12.2020
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 907.323,22 1.005.279,71
2. Geschäfts- oder Firmenwert 985.088.931,19 1.058.456.735,07
985.996.254,41 1.059.462.014,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.486.608,68 33.073.614,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.995.431,41 45.929.328,07
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.454.872,17 2.809.130,68
83.936.912,26 81.812.073,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.500.000,00 6.786.470,64
2. Beteiligungen 21.382,00 21.382,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.781,04 64.731,58
4. Sonstige Ausleihungen 1.463.660,55 1.437.668,13
2.995.823,59 8.310.252,35
1.072.928.990,26 1.149.584.340,22

Der unter den Zugängen aus Erstkonsolidierung gezeigte negative Betrag der Anschaffungskosten für Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus der Erstkonsolidierung von im Vorjahr gem. § 296 HGB nicht konsolidierten Unternehmen.

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

31.12.2021 2020
EUR EUR
1. Konzernjahresfehlbetrag -117.042.707,86 -121.138.544,27
2. +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 106.910.467,35 101.766.853,69
3. +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 10.872.693,14 -948.232,90
4. +/- Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -2.150.276,75 -2.507.720,28
5. -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.486.775,15 3.668.309,74
6. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -8.960.341,51 10.319.364,27
7. -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 205.928,03 -1.262,20
8. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 95.925.839,07 91.378.703,30
9. +/- Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung -29.828.231,09 -11.264.844,07
10. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 6.164.554,34 4.188.810,78
11. + Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 74.722.162,81 20.476.922,56
12. - Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung -57.234.035,06 -31.074.714,87
13. -/+ Ertragsteuerzahlungen -7.766.970,34 -14.252.692,91
14. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 75.305.857,28 50.610.952,84
15. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 2.297,38 0,00
16. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -907.900,51 -1.019.630,94
17. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 758.314,25 14.662.503,70
18. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -20.077.699,31 -20.972.388,17
19. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 74.370,54 1.183.626,30
20. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -1.585.356,76 -7.105.567,80
21. - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -1.507.853,22 -16.520.112,96
22. + Erhaltene Zinsen 47.813,79 115.005,41
23. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -23.196.013,84 -29.656.564,46
24. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0,00 91.767.500,00
25. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -44.867.730,60 -4.606.252,75
26. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen 4.292.671,67 2.929.680,00
27. - Gezahlte Zinsen -46.827.529,90 -37.286.783,68
28. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -87.402.588,83 52.804.143,57
29. +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -35.292.745,39 73.758.531,95
30. +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 499.053,07 0,00
31. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 96.899.053,32 23.140.521,37
32. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode *) 62.105.361,00 96.899.053,32

Der Finanzmittelfonds umfasst sämtliche Zahlungsmittel sowie jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

*) Aufgrund der Abtretung an die Deutsche Bank AG, London Branch, sind hiervon TEUR 38.601 nicht frei verfügbar. Hinzu kommen für Dritte gehaltene flüssige Mittel aus Mietkautionen in Höhe von TEUR 2.225 und Verwahrgelder in Höhe von TEUR 9.162.

Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag
EUR EUR EUR
01.01.2021 120.000,00 108.521.794,87 -246.289.754,56
Einstellung in die Kapitalrücklage 0,00 51.700.000,00 0,00
Konzernjahresergebnis 2020 0,00 0,00 -121.138.544,27
Konzernjahresergebnis 2021 0,00 0,00 0,00
Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
31.12.2021 120.000,00 160.221.794,87 -367.428.298,83
Konzernjahresfehlbetrag Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital gemäß Konzernbilanz
EUR EUR EUR
01.01.2021 -121.138.544,27 258.786.503,96 0,00
Einstellung in die Kapitalrücklage 0,00 0,00 51.700.000,00
Konzernjahresergebnis 2020 121.138.544,27 0,00 0,00
Konzernjahresergebnis 2021 -117.042.707,86 0,00 -117.042.707,86
Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 65.342.707,86 65.342.707,86
31.12.2021 -117.042.707,86 324.129.211,82 0,00
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag
EUR EUR EUR
01.01.2020 120.000,00 108.521.794,87 -107.337.868,28
Konzernjahresergebnis 2019 0,00 0,00 -138.951.886,28
Konzernjahresergebnis 2020 0,00 0,00 0,00
Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
31.12.2020 120.000,00 108.521.794,87 -246.289.754,56
Konzernjahresfehlbetrag Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital gemäß Konzernbilanz
EUR EUR EUR
01.01.2020 -138.951.886,28 137.647.959,69 0,00
Konzernjahresergebnis 2019 138.951.886,28 0,00 0,00
Konzernjahresergebnis 2020 -121.138.544,27 0,00 -121.138.544,27
Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 121.138.544,27 121.138.544,27
31.12.2020 -121.138.544,27 258.786.503,96 0,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Cidron Atrium SE, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Cidron Atrium SE, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Cidron Atrium SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrates für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 22. April 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heike Böhle, Wirtschaftsprüferin

ppa. Holger Brauner, Wirtschaftsprüfer

Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die Cidron Atrium SE, Düsseldorf, als Oberstes Mutterunternehmen der CMS Service Zweite GmbH, Düsseldorf, verpflichtet sich im folgenden Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen, dass die CMS Service Zweite GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

Die CMS Service Zweite GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Cidron Atrium SE einbezogen.

 

Düsseldorf, 24. November 2021

Cidron Atrium SE

Thomas Kupczik, Geschäftsführender Direktor

Nachrichten & Medien

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