Ritz-Industriesauger GmbH
Bedburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.303,51 |
23.727,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.602,00 |
15.867,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.701,51 |
7.860,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.014,14 |
86.686,19 |
| I.
Vorräte |
3.061,35 |
5.196,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.720,97 |
63.507,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.231,82 |
17.982,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.317,65 |
110.413,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.860,04 |
24.312,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
687,65 |
-1.813,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.547,69 |
-2.500,66 |
| B.
Rückstellungen |
17.300,00 |
17.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.157,61 |
68.801,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.157,61 |
68.801,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.317,65 |
110.413,70 |
Anhang
Ritz GmbH
Anhang zum Jahresabschluss
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des
Vorjahres
vergleichbar.
a. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit vorhanden in der
Bilanz ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HBG gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
b. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Förderung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne
Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder
|
Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 410,00
)
|
wurden
gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei
aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang
unterstellt
wurde.
| • |
Sammelposten der Geringwertigen
Wirtschaftgüter wurde mit20 % abgeschrieben
|
| • |
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit
dem
|
Nennbetrag
angesetzt.
| • |
Die Rückstellungen wurden
vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung
|
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und
ungewissen Verpflichtungen.
| • |
Steuerrückstellungen waren
aufgrund des Ergebnisses nicht zu bilden.
|
- Die Verbindlichkeiten
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern
die
Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum
höheren
Tageswert
angesetzt.
2. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Bilanz
Die
Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus
dem
Anlagespiegel
bzw. dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich, ebenso die
Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Sämtliche
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
weisen eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr auf.
Sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
3. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
An dieser Stelle fügen Sie bitte den Anhang ein.
Die nachfolgend aufgeführten Überschriften sind
als Gliederungsvorschläge zu verstehen. Falls Sie das
Programm Bilanzbericht classic/comfort oder
Abschlussprüfung compact/classic/comfort installiert
haben, haben Sie die Möglichkeit, den Anhang aus
diesem Programm zu übernehmen (blaue
Schaltfläche).
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV
Sonstige
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2012 festgestellt.
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