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Walter Voß GmbHGifhornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 20101. Entwicklung des Anlagevermögens - Anlagenspiegel - (§ 268 Abs. 2 HGB) Der Anlagenspiegel ist als Anlage diesem Jahresabschluss beigefügt. 2. Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen sowie Sonderabschreibungen nach § 7g Einkommensteuergesetz bewertet. Im Übrigen wurden die planmäßigen Abschreibungen zur Bewertung der Sachanlagen degressiv und linear ermittelt. Soweit auf Zugänge zu den Sachanlagen die degressive Abschreibungsmethode angewandt worden ist, wird auf die lineare Abschreibung übergegangen, wenn sich dadurch höhere Abschreibungsbeträge ergeben. Die planmäßigen Abschreibungen werden zeitanteilig pro rata temporis berücksichtigt. Der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Sachanlagen liegen die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Die Behandlung der geringwertigen beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wird entsprechend der steuerrechtlichen Regelung wie folgt vorgenommen: a) Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen, werden nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz in voller Höhe als Betriebsausgaben berücksichtigt. b) Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Grenze von EUR 150,00, nicht jedoch die Obergrenze von EUR 1.000,00 übersteigen, werden nach § 6 Abs. 2a Einkommensteuergesetz in einen Sammelposten eingestellt und mit jeweils einem Fünftel (AfA-Satz 20%) jährlich abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Ggf. erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder einen den Vermögensgegenständen beizulegenden niedrigeren Wert werden vorgenommen. Dem Ansatz der unfertigen Arbeiten ("in Ausführung befindliche Bauaufträge") liegen die nach den steuerlichen Vorschriften des R 6.3 Einkommensteuerrichtlinien ermittelten Herstellungskosten zugrunde. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle wertbeeinflussen den Umstände und erkennbare Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungswerten passiviert. 3. Angabe über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG): Forderungen gegenüber a) Herrn Walter Voß als Verpächter des Besitzunternehmens EUR 26.089,12 b) Herrn Walter Voß EUR 19.557,80 - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 45.646,92 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB): EUR 26.511,32 5. Gesonderte Angabe von Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB): Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 6. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB): Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Walter Voß. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 7. Größenklasse der Gesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB: Die Firma Walter Voß GmbH ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine "Kleine Kapitalgesellschaft", sie unterliegt daher nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht und ist nicht verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen. Gifhorn, den 5. Oktober 2011 ........................................... Walter Voß Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.10.2011. |
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