QVDS GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Ing. Poetsch seit 28.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Poetsch Immobilien GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Aus der Satzung ergaben sich keine gegenüber den gesetzlichen Vorschriften erweiterten Bilanzierungsregeln. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts bestand demnach nicht. Die Erleichterungen des § 288 HGB wurden beansprucht. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss 2010 wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgesellt gem. § 268 Abs. 1 HGB. In dem Bilanzgewinn 2010 ist ein Gewinnvortrag i. H. v. -1,1 TEUR (Vj. 0,0 TEUR) enthalten. Das Ergebnis 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,-- bis Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs erfasst und entsprechend steuerlicher Vorschriften voll abgeschrieben. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz Die Abschreibungen für Sachanlagen ohne Kfz, mit GWG betragen 2,3 TEUR (Vj. 0,1 TEUR). Angaben zu Forderungen: Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 3,3 TEUR (Vj. 0,0 TEUR). Angaben zu Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010 auf insgesamt 49,2 TEUR (Vj. 12,8 TEUR), davon betragen die - Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 49,2 TEUR (Vj. 12,8 TEUR) - mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren 0,0 TEUR ( Vj. 0,0 TEUR) - mehr als fünf Jahre 0,0 TEUR (Vj. 0,0TEUR). In dem Bilanzposten "Bilanzgewinn" ist ein Verlustvortrag i. H. v. -1,1 TEUR enthalten. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ( § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen: 0,0 TEUR. Verbindlichkeiten: 3,0 TEUR. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Poetsch Bernhard, Poetsch Caroline München, 13. Oktober 2011 Poetsch Immobilien GmbH München - Geschäftsführung - Poetsch Bernhard Poetsch Caroline Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.10.2011 |
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