Friedr. Ed.
Goebel GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.459,95 |
32.647,73 |
| I.
Vorräte |
12.425,31 |
15.893,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.201,98 |
3.248,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
147,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.832,66 |
13.506,21 |
| Summe
Aktiva |
23.461,95 |
32.649,73 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.699,95 |
10.774,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.776,78 |
-11.776,78 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.787,81 |
13.787,81 |
| II.
Verlustvortrag |
3.013,81 |
-6.958,12 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.074,05 |
9.971,93 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.562,00 |
20.475,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
110,32 |
24,05 |
| Summe
Passiva |
23.461,95 |
32.649,73 |
Anhang 2017
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Friedrich Eduard Goebel
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Der Übergang zu den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte zum
1.1.2010. Aus der erstmaligen Anwendung zum 1.1.2010
ergeben sich keine Auswirkungen. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung
der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB.
Nach den in § 267 Abs.1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach den
steuerlichen Vorschriften in Anlehnung an die amtlichen
AfA-Tabellen vermindert. Ein aktivierter
Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf eine
diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu
werden braucht.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen,
wobei die degressive Abschreibung im Rahmen der
Übergangsregelung fortgeführt wurde (Art. 67 (4)
EGHGB).
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von €
150,01 bis € 410,00 wurde im Jahr des Zugangs ein
Abgang unterstellt. Es wurde hierbei auch für das
Handelsrecht von den steuerlichen Sonderregelungen für
Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht.
Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände, latenter
Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen
nicht vor.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene
Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nominalwert ausgewiesen worden, wobei bei den
Körperschaftsteuerforderungen gem. § 37 Abs. 5
KStG die handelsrechtlich gebotene Abzinsung für die
Steuerbilanz übernommen wurde. Die
Forderungen/sonstigen Vermögensgegenstände sowie
die Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Zum aktuellen Bilanzstichtag
wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die
Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten
Höhe von geringem Aussagewert ist (z. B. bei den
Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt
des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht
getätigt. Da es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt, wurden keine
Rückstellungen für aktive oder passive latente
Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das
handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2
HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen
aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher
nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit
wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währung lauten oder ursprünglich auf fremde
Währung lauteten.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag ist der
Bilanz zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u. ä.
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Jens Randack, Kfm.Angestellter,
Geschäftsführer, Befreiung § 181 BGB
50,2% der Anteile der Friedrich Eduard Goebel GmbH
werden von der RS Randack GmbH in Hagen gehalten.
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.255,84 EUR (Vorjahr
10.225,84 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über
fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR). Durch Pfandrechte u. ä. gesicherte
Verbindlichkeiten betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gibt es finanzielle Verpflichtungen in
Form von Leasing- und Mietverträgen, die
vertragsgemäß bedient werden.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2018
festgestellt.
Hagen, den 30.11.2018 gez. Jens Randack
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