Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 3119
Eingetragen
7.11.1994
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
die Fortführung des Handelsgeschäftes und der Firma "Friedr. Ed. Goebel", Hagen, eingetragen unter HR A Nr. 88 des Handelsregisters des Amtsgerichts Hagen, ferner auch die Vornahme aller hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehender oder verwandter Handelsgeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Jens Otto Randack
seit 22.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dipl. Ing. Jens Otto RandackRSSP Besitz- und Beteiligungs-GmbH
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.100 DM
50.20%
Voormannstraße 1, 58091 Hagen
24.900 DM
49.80%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Friedr. Ed. Goebel GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2,00
I. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 23.459,95 32.647,73
I. Vorräte 12.425,31 15.893,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.201,98 3.248,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 147,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.832,66 13.506,21
Summe Aktiva 23.461,95 32.649,73

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 1.699,95 10.774,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -11.776,78 -11.776,78
2. eingefordertes Kapital 13.787,81 13.787,81
II. Verlustvortrag 3.013,81 -6.958,12
III. Jahresfehlbetrag 9.074,05 9.971,93
B. Rückstellungen 1.200,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 20.562,00 20.475,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 110,32 24,05
Summe Passiva 23.461,95 32.649,73

Anhang 2017



Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Friedrich Eduard Goebel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Übergang zu den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte zum 1.1.2010. Aus der erstmaligen Anwendung zum 1.1.2010 ergeben sich keine Auswirkungen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB.
Nach den in § 267 Abs.1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen vermindert. Ein aktivierter Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf eine diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu werden braucht.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen, wobei die degressive Abschreibung im Rahmen der Übergangsregelung fortgeführt wurde (Art. 67 (4) EGHGB).
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von € 150,01 bis € 410,00 wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Es wurde hierbei auch für das Handelsrecht von den steuerlichen Sonderregelungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht.
Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände, latenter Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen nicht vor.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert ausgewiesen worden, wobei bei den Körperschaftsteuerforderungen gem. § 37 Abs. 5 KStG die handelsrechtlich gebotene Abzinsung für die Steuerbilanz übernommen wurde. Die Forderungen/sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von geringem Aussagewert ist (z. B. bei den Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht getätigt. Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, wurden keine Rückstellungen für aktive oder passive latente Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2 HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag ist der Bilanz zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u. ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Jens Randack, Kfm.Angestellter, Geschäftsführer, Befreiung § 181 BGB
50,2% der Anteile der Friedrich Eduard Goebel GmbH werden von der RS Randack GmbH in Hagen gehalten.
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 10.255,84 EUR (Vorjahr 10.225,84 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR). Durch Pfandrechte u. ä. gesicherte Verbindlichkeiten betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gibt es finanzielle Verpflichtungen in Form von Leasing- und Mietverträgen, die vertragsgemäß bedient werden.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2018 festgestellt.
Hagen, den 30.11.2018 gez. Jens Randack

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