Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 11355
Eingetragen
18.7.1990
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an sowie die Geschäftsführung und Verwaltung an der neu zu gründenden Gesellschaft in Firma Carl Durach Sauerkraut- & Konservenfabrik KG, Sitz Todtenweis, deren Geschäftszweck in der Produktion und im Handel von Sauerkonserven besteht

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Günter Durach
seit 8.11.2023
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
D-verse GmbH & Co. KG
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
D-verse GmbH & Co. KG
Germany
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Durach GmbH

Todtenweis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

Berichtsjahr Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
III.. Kassenbestand und Gutachten bei Kreditinstituten 33.186,30 29.976,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.872,40 3.834,69
35.058,70 33.811,51

Passiva

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 7.992,66 7.396,96
III. Jahresüberschuss 505,32 595,70
B. Rückstellungen 996,13 254,26
C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00
35.058,70 33.811,51

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss der Durach GmbH wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Euro aufgestellt.

Die Bilanz ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB gem. § 265 Abs. 1 i. V. m. § 266 HGB aufgegliedert.

Die Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Bewertungsvorschriften im Sinne des § 279 - 283 HGB.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Soweit steuerlich zulässig werden die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung genutzt.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird das Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigen Wert bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten

Bei der Erstverbuchung erfolgt die Umrechnung regelmäßig mit dem Briefkurs am Zugangstag.

Am Jahresende erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs, wobei das Imparitätsprinzip beachtet wird. Die umrechnungsbedingten Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz 2023

§ 268 HGB 5 S. 1 / § 285 HGB Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Sonstige Angaben

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr unverändert fortgeführt, so dass Angaben über Abweichungen gemäß § 284 Nr. 3 HGB nicht notwendig sind.

§ 285 Br, 10 HGB Geschäftsführung und Aufsichtsrat/Beirat

Unternehmensorgane : Geschäftsführer

Ein Aufsichtsrat bzw. Beirat ist satzungsgemäß nicht vorgesehen und auch nicht bestellt worden.

Anmerkung zur Offenlegung

Das offengelegte Exemplar weicht von dem aufgestellten Jahresabschluss und Anhang in der Form ab, als die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. HGB (§ 276 HGB / § 288 HGB / §327 HGB / § 274a HGB) in Anspruch genommen wurden.

 

Todtenweis-Sand, 12.02.2024

gez. Günter Durach

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