MVA GmbH LeipzigLiquidiert

04299 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 29252
Vorher
MVA GmbH
Eingetragen
21.1.2010
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Vermittlung von Aufträgen in den Bereichen des Kabelfernsehens, des Internets und des Telefons sowie der An- und Verkauf von Fahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Mannchen
seit 21.4.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MVA GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31.12.2010

MVA GmbH, 04299 Leipzig

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 46.392,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.072,33 105,10
II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 1.927,90 24.991,10
52.392,23 25.096,20

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -1.103,10 0,00
III. Jahresüberschuß (Jahresfehlbetrag) 1.330,89 -1.103,10
B. Rückstellungen 700,00 550,00
C. Verbindlichkeiten 26.464,44 649,30
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.464,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr und weniger als 5 Jahren EUR 25.000,00
52.392,23 25.096,20

A N H A N G

Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Verbindung mit den Vorschriften des BilMoG aufgestellt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die in § 276 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren angewandt.

Die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens ergibt sich unmittelbar aus dem Jahresabschluss.

Die Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Schulden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Das bewegliche Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte, planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde im laufenden Jahr ausnahmslos linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten nicht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, vermindert um angemessene Wertberichtigungen, angesetzt.

Flüssige Mittel sind unbefristet und kurzfristig angelegt.

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Es wurde § 252 Abs. 1 Nr. 1-5 HGB beachtet.

Die Bewertung erfolgte durchgehend nach den steuerlich günstigsten Grundsätzen.

Der Betriebsausgabenabzug nach § 6 Abs. 2 EStG kam zur Anwendung für Vermögensgegenstände des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren jeweilige Netto-Anschaffungskosten den Betrag von EUR 150,00 nicht übersteigen.

Für Gegenstände des Anlagevermögens bei Netto-Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurden nach steuerlichen Vorschriften Sammelposten gebildet, die über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abzuschreiben sind. Die ab dem Kalenderjahr 2010 wieder mögliche steuerliche Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde in Anspruch genommen.

Das Anlagevermögen wird in einem Bestandsverzeichnis geführt.

Das Vorratsvermögen wurde durch die Geschäftsleitung körperlich aufgenommen und mit den Anschaffungskosten bewertet.

Im Jahresabschluss ausgewiesene Bankguthaben bzw. -verbindlichkeiten stimmen mit den jeweils jahresletzten Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen überein.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden separat aufgezeichnet.

Nachdem die Gesellschaft zu den letzten 3 Bilanzstichtagen die in § 267 HGB genannten Größenmerkmale nicht überschritten hat, ist sie als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB einzuordnen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers erfolgten am 20.01.2011.

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