MSP Software GmbH
Albert-Einstein-Straße 20, 76228 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Matt seit 16.10.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GDC Software Matt & Partner GmbHKarlsruheJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz
Anhang zum Geschäftsjahr 2011Firma GDC Software Matt & Partner GmbH, Albert-Einstein-Str. 20, 76228 KarlsruheInhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Il. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Haftungsverhältnisse D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane II. Versicherung A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches in der Fassung des (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. 2) Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. 3) Die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288 u. 274a Abs. .5 HGB usw. wurden in Anspruch genommen. 4) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der § 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 7) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 9) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Verbindlichkeiten". 10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 11) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Die Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB erfolgten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 4) Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 6) Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten lagen am Abschlussstichtag nicht vor. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Die Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert, die Schulden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde fast ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände über 410 Euro bis 1.000 Euro wurden in einem Sammelposten verbucht und linear auf fünf Jahre abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 7) Die Bewertung des Umlaufvermögens (Vorräte) erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. 8) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 9) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 10) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 249, 253 Abs.1, 266 Abs.3 des HGB und des Art. 28 des EGHGB. Sämtliche Pensionen und Anwartschaften wurden in der Bilanz ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen: Für die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurde die PUC Methode angewandt. Für die Sterbetafel wurde die "Richttafel 2005 G" von Prof. Dr.Klaus Heubeck zu grunde gelegt.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag statt über 15 Jahre in 5 Jahren angesammelt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
11) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 12) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 13) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenspiegel ( § 288,1 HGB) 1) Forderungen mit einer RLZ von mehr als einem Jahr lagen nicht vor. 2) Verbindlichkeiten mit einer RLZ von bis zu einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. 3) In den Verbindlichkeiten ist ein Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren i.H.v. 0,00 Euro enthalten. 4) In den Verbindlichkeiten ist ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro enthalten der durch Pfandrechte (Grundschulden) gesichert ist. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter keine Forderungen. Die Gesellschaft schuldet den Gesellschaftern gegenüber keine Verbindlichkeiten aus Darlehen. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie wären in den "Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Verbindlichkeiten" enthalten. 3) Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß aus dem jeweiligen Darlehensstand. III. Das gezeichnete Kapital Das gezeichnete Kapital von 50.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von: Herrn Hermann Matt, Kaufmann geführt. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
76228 Karlsruhe, 23. November 2012. gez. Hermann Matt, Geschäftsführer |
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