Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 24843
Vorher
Zweiundzwanzigste Babelsberg Film GmbH
Eingetragen
16.12.2011
Branche
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Entwicklung, Vorbereitung, Herstellung, Koproduktion sowie die Auswertung eines Film-Projektes.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Loges
seit 20.2.2025
Geschäftsführer
Jörg Oliver Bachmaier
seit 20.11.2024
Geschäftsführer
Iris Oetter
seit 16.4.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Babelsberg Film GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Film Service Babelsberg GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht der Gesellschaft zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

A. Grundlagen der Gesellschaft

Die FSB GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Babelsberg Film GmbH, Potsdam. Die Babelsberg Film GmbH wiederum ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Studio Babelsberg AG, Potsdam. Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Jahre 2011 zur Entwicklung, Vorbereitung, Koproduktion und Herstellung von Filmprojekten als 22. Babelsberg Film GmbH gegründet und 2015 in die Film Service Babelsberg GmbH (FSB GmbH) umbenannt. Die Gesellschaft erbringt im Konzernverbund der Gesellschaften der Studio Babelsberg AG Dienstleistungen für Film- und Fernsehproduzenten, insbesondere die Vorbereitungs- und Herstellungsarbeiten für Filmproduktionen. Diese Serviceleistungen der Gesellschaft werden in der Regel in Form von Auftragsproduktionsverträgen (Production Service Agreements) für zum Unternehmensverbund der Studio Babelsberg Gruppe gehörende Koproduktionsgesellschaften erbracht. Die Koproduktionsgesellschaften wiederum haben im Konzernverbund die Funktion Koproduktionsverträge mit externen Koproduktionspartnern abzuschließen. Die einzelnen Gesellschaften der Studio Babelsberg Gruppe wirken bei den Filmproduktionen mit, erbringen oder beschaffen Dienstleistungen im Rahmen der mit den Koproduktionspartnern vereinbarten Budgets. Die Verwendung der Budgets erfolgt nach Abstimmung und Freigabe durch den auftraggebenden konzernexternen Koproduktionspartner, der auch die Vorfinanzierung der Budgets übernimmt. Die Gesellschaft trägt daher kein Finanzierungsrisiko für die jeweilige Filmproduktion. Da in den Koproduktionsverträgen eine Rechteübertragung vereinbart wird, partizipiert die Gesellschaft nicht an den Chancen des Films. Die Beschaffung der Serviceleistungen im Rahmen der Filmproduktionsverträge erfolgt zu einem großen Teil bei den zum Unternehmensverbund der Studio Babelsberg Gruppe gehörenden Dienstleistungsgesellschaften aber auch bei externen Dienstleistern, da die Film Service Babelsberg GmbH nur in sehr geringem Umfang mit eigenem Personal Dienstleistungen für die Filmproduktionen erbringt. Zu diesen eigenen Dienstleistungen gehören u.a. die Beschäftigung von deutschen Schauspielern für die Filmproduktionen und der Einkauf von Dienstleistungen, z.B. Cateringdienstleistungen. Da die Gesellschaft die beschafften Dienstleistungen überwiegend ohne gesonderten Gewinnaufschlag an die Koproduktionspartner bzw. Filmhersteller erbringt, da dieser bereits bei den beschafften Dienstleistungen innerhalb des Studio Babelsberg Konzerns, insbesondere bei der Vermietung der Studios realisiert wird, erzielt die Gesellschaft nur sehr geringe Jahresergebnisse. Aufgrund der zuvor beschriebenen Tätigkeit für Film- und Fernsehproduzenten beschränken sich die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Gesellschaft auf die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis.

B. Geschäftsverlauf

1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Filmindustrie ist ein projektabhängiges Geschäft. Die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Gesellschaft ist genauso wie bei den anderen Gesellschaften des Studio Babelsberg Konzerns stark von der Realisierung einzelner Filmprojekte am Filmstandort Deutschland abhängig. Große internationale Filme können heutzutage an vielen Orten der Welt gedreht und hergestellt werden. Diesbezüglich befinden sich die Gesellschaften des Studio Babelsberg Konzerns in einem Wettbewerb mit Ländern auf der ganzen Welt, die über entsprechende Studiokapazitäten und Angebote verfügen. In Europa sind dies vornehmlich Großbritannien, Italien, Tschechien und Ungarn, weltweit vor allem USA, Kanada, Australien und Neuseeland.

In Deutschland konkurriert Studio Babelsberg vornehmlich mit den Studio-Standorten Köln, München, Hamburg und Berlin-Adlershof. Bei diesen Standorten liegt der Produktionsschwerpunkt auf deutschen und europäischen Filmproduktionen sowie langlaufenden Fernsehformaten. Neben dieser Wettbewerbssituation entscheiden sich internationale, aber auch deutsche Film- und Fernsehproduzenten heutzutage vor allem für diejenigen Produktionsstandorte, bei denen sie die attraktivsten Anreizsysteme vorfinden. Studio Babelsberg ist diesbezüglich zunehmend einem internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Deutschland verfügt durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) auf Bundesebene und die regionalen Förderungen auf Landesebene über ein im Filmgeschäft bekanntes und anerkanntes Fördersystem. Zu diesem Fördersystem gehören Mittel des DFFF, mit seinen beiden Säulen DFFF I (für Produktionen mit einem Budget unter EUR 20 Mio.) und DFFF II (für große Filmproduktionen mit über EUR 20 Mio. Budget), sowie des German Motion Picture Funds (GMPF, für die Produktion hochbudgetierter Serien, die international nicht nur im Kino ausgewertet werden). Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), die als Grundlage für eine umfassende Reform der deutschen Filmbranche für den 1. Januar 2025 geplant war, stand nach dem Aus der Ampelkoalition auf der Kippe wurde nun aber am 19. Dezember 2024 verabschiedet. Das Filmförderungsgesetz ist allerdings nur eine von drei Säulen der Filmreform, die auf den Weg gebracht werden sollte. Wegen Ampel-Aus und vorgezogener Neuwahl bleiben die anderen beiden Säulen vorerst unvollendet: erstens die Einführung eines Steueranreizmodells, um sowohl die heimische Produktion zu stärken als auch internationale Filmproduktionen anzulocken. Zweitens eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und TV-Sender, wie es sie bereits in anderen europäischen Ländern gibt.Der Wettbewerb der Produktionsstandorte hat sich in den vergangenen Jahren nach unseren Beobachtungen weiter verschärft. Weltweit und insbesondere in Europa haben zahlreiche Länder erkannt, dass Anreizsysteme für Film- und Serienproduktionen Investitionen in eine Zukunftsindustrie sind und neue Produktionsanreizsysteme eingeführt oder bestehende optimiert.

2. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Auftragsproduktionsdienstleistungen im Rahmen von Production Service Agreements im Wesentlichen (TEUR 5.929) für eine in 2022 begonnene internationale Filmproduktion "Die Tribute von Panem: The Ballad of Songbirds and Snakes" erbracht (i. Vj. im Wesentlichen für zwei große internationale Filmproduktionen "Die Tribute von Panem: The Ballad of Songbirds and Snakes" und "Role Play" sowie für einige weitere kleinere Produktionen). Die Umsätze im Jahr 2023 sanken wie erwartet gegenüber dem Vorjahr deutlich um TEUR 56.845., auf TEUR 6.847, da das Volumen und die Anzahl der Auftragsproduktionen gesunken sind.Nach einem verhaltenen Jahresbeginn 2023, der auf den Wegfall eines geplanten größeren Filmprojekts zurückzuführen ist, erfolgten im Sommer 2023 zwei internationale Kinofilmproduktionen: In den Studios in Babelsberg sowie an unterschiedlichen Motiven in Berlin und Umgebung wurden die Aufnahmen zum Thriller "Role Play" (Regie: Thomas Vincent) mit Kaley Cuoco in der Hauptrolle durchgeführt. Mit der Koproduktion setzen die Gesellschaften der Studio Babelsberg Gruppe die Zusammenarbeit mit Studiocanal und der Produktionsfirma The Picture Company fort - nach "Gunpowder Milkshake" (produziert im Jahr 2019), "Retribution" (2021) und "Baghead" (2021).Für die Lionsgate-Koproduktion "Die Tribute von Panem: The Ballad of Songbirds and Snakes" (Regie: Francis Lawrence) entstanden im Spätsommer im Studio und an Locations, u.a. in Berlin, Nauen und Breslau, umfangreiche Kulissenbauten. Studio Babelsberg Motion Pictures und Babelsberg Film lieferten zudem Produktionsdienstleistungen zu für die mehrwöchigen Dreharbeiten in Polen.

Darüber hinaus befand sich im ersten Quartal 2023 ein großes internationales Projekt in fortgeschrittenen Vorbereitungen für die Studiodreharbeiten im Sommer 2023 - ein neuer Kinofilm des US-Regisseurs Wes Anderson. Mit der Ankündigung der Streiks in Hollywood wurden die Arbeiten sofort unterbrochen und zunächst auf unbestimmte Zeit pausiert.Das Geschäftsjahr 2023 schloss für die Film Service Babelsberg GmbH aufgrund des zuvor beschriebenen Geschäftsverlaufs und aufgrund der Art des Geschäftsmodells der Gesellschaft mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 31 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 57) , da die Gesellschaft mit den im Jahr 2023 erwirtschafteten Umsatzerlösen nicht alle allgemeinen Verwaltungskosten decken konnte.

C. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 6.143 (Vorjahr: TEUR 20.085) und ist insbesondere durch den Rückgang der Liquiden Mittel, aufgrund der an Koproduktionspartner weiterzuleitenden Filmfördermittel, deutlich gesunken.

Die Aktiva der Gesellschaft entwickelten sich im Wesentlichen wie folgt:

Zum Bilanzstichtag stiegen die Unfertigen Leistungen um TEUR 2.524, da die Gesellschaft im Jahr 2023 vorbereitende Arbeiten für die Filmproduktion des US-Regisseurs Wes Anderson übernommen hat, die im Jahr 2024 von der neu gegründeten Zweiten Film Service Babelsberg GmbH über ein entsprechendes Produktion Service Agreement durchgeführt wird.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 198 (Vorjahr: TEUR 3.249) resultieren wie im Vorjahr aus den Vorsteuererstattungsansprüchen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der mittelbaren Gesellschafterin, der Studio Babelsberg AG, Potsdam. Der Rückgang ist stichtagsbedingt und variiert jährlich in Abgängigkeit vom Entstehungszeitpunkt und Zahlungsausgleich der Vorsteuererstattungsansprüche.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 428 (Vorjahr: TEUR 1.030) beinhalten insbesondere Kautionen, Vorschüsse und Verauslagungen im Zusammenhang mit den laufenden Filmproduktionen sowie eine Forderung an die Landeshauptstadt Potsdam (TEUR 335, Vorjahr: TEUR 335) aus dem Gewerbesteuer-Erstattungsanspruch, resultierend aus der vorangegangenen Sonderbetriebsprüfung und den BFH-Urteilen aus Juli und November 2020. Der Zahlungseingang der Forderung wird erst nach dem Abschluss der Betriebsprüfung erwartet.Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 2.993 (Vorjahr: TEUR 15.802) und sind insbesondere aufgrund des Zahlungsausgangs von Filmfördermitteln für laufende und Restzahlungen für bereits abgeschlossene Filmprojekte stark gesunken. Hierin sind zum Bilanzstichtag projektgebundene liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.963 (Vorjahr: TEUR 15.709) enthalten, die von der Gesellschaft nur zweckgebunden für die jeweiligen Filmprojekte verwendet werden dürfen bzw. sofern sie nicht benötigt werden, an die vorfinanzierenden Koproduktionspartner zurückzuführen sind. In Höhe der zurückzuführenden Beträge wird eine sonstige Verbindlichkeit bilanziert.

Die Passiva der Gesellschaft setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 373 (Vorjahr: TEUR 403). Es ist aufgrund des Jahresfehlbetrages leicht gesunken. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund des Abbaus der sonstigen Verbindlichkeiten auf 6% (i. Vj. 2%) gesunken und bleibt damit auf einem niedrigen Niveau. Die Gesellschaft hat neben dem Eigenkapital keine langfristigen Verbindlichkeiten, da die Gesellschaft für ihre Geschäftstätigkeit kein langfristig zu finanzierendes Vermögen besitzt.

Die Rückstellungen sind ebenfalls gesunken und betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 63) und entfallen mit TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 35) auf Steuerrückstellungen und mit TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 28) auf sonstige Rückstellungen.

Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.586 (Vorjahr: TEUR 4.059) betreffen im Wesentlichen Anzahlungen für die unter den Vorräten bilanzierten unfertigen Leistungen. Im Vorjahr waren höhere Anzahlungen für den Nachdreh für das Projekt "Die Tribute von Panem" und für den Thriller "Role Play" enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 338) und sind stichtagsbedingt gesunken, da nach Drehschluss der Filme ein Großteil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bereits beglichen waren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 1.041 (Vorjahr: TEUR 130) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 145) auf Darlehensverbindlichkeiten incl. Zinsen gegenüber der Konzernobergesellschaft Studio Babelsberg AG.In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.946 (Vorjahr: TEUR 14.946) sind insbesondere die Rückzahlungsverpflichtungen für verschiedene Projekte auch aus Vorjahren enthalten (TEUR 2.883, Vorjahr: TEUR 14.908), welche nach Abzug aller Auslagen und Schlussüberprüfung der Filmförderer zur Rückführung an den Koproduktionspartner zur Verfügung stehen. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr der Erhalt von letzten Raten bzw. Schlussraten von Fördermitteln bei einigen Projekten zu verzeichnen war, die in 2023 an die Koproduktionspartner zurückgeführt worden sind.

Finanzlage

Die FSB GmbH erhält im Rahmen der Production Service Agreements jeweils Vorauszahlungen und die zur Finanzierung der Filmproduktionen gewährten Filmfördermittel der Koproduktionspartner. Zum 31. Dezember 2023 verfügte sie über liquide Mittel von TEUR 2.993 (Vorjahr: TEUR 15.802). Darin enthalten sind projektgebundene liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.963 (Vorjahr: TEUR 15.709), für die in Höhe von TEUR 2.883 (Vorjahr: TEUR 14.908) sonstige Verbindlichkeiten aus Rückzahlungsverpflichtungen bestehen.

Die Kapitalstruktur der Gesellschaft ist daher geprägt von ausschließlich kurzfristig fälligen und weitestgehend unverzinslichen Verbindlichkeiten. Nur das Darlehen gegenüber der Studio Babelsberg AG in Höhe von TEUR 145 ist verzinslich, wobei in 2023 aufgrund des Zinsniveaus keine Zinsen angefallen sind.Im Geschäftsjahr hatte die Gesellschaft keine Mittelzu- und -abflüsse aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit zu verzeichnen. Der Finanzmittelbestand ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 12.810 gesunken, was größtenteils auf den Abfluss der ursprünglich zur Finanzierung der Filmprojekte vorgesehenen Mittel zurückzuführen ist. Bereinigt man den positiven Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit um die Veränderung der projektgebundenen liquiden Mittel in Höhe von TEUR 12.746, ist aus der verbleibenden laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver operativer Cashflow in Höhe von TEUR 64 erzielt worden. Die Gesellschaft finanzierte sich durch ihr operatives Geschäft und durch kurzfristige Darlehen der Studio Babelsberg AG in Höhe von TEUR 145. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Umsatzerlöse aus gegenüber Koproduktionspartnern erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit laufenden Filmproduktionen in Höhe von TEUR 6.847 (Vorjahr: TEUR 63.692) erzielt. Hinsichtlich der Ursachen für den Umsatzrückgang verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Abschnitt B.2. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023. Daneben erhöhte sich der Bestand an unfertigen Leistungen auf TEUR 2.524.

Die Höhe der Umsatzerlöse hängt im Wesentlichen von den im Zusammenhang mit den laufenden Filmproduktionen angefallenen Aufwendungen, die an die Koproduktionspartner weiterberechnet werden können, ab. Zu den Aufwendungen gehören insbesondere die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 9.198 (Vorjahr: TEUR 62.510), die sich aus konzernexternen Aufwendungen und aus Aufwendungen für Leistungen anderer Konzerngesellschaften der Studio Babelsberg Gruppe für die Filmproduktionen zusammensetzen. Da diese Kosten vollständig im Rahmen der Produktion Service Agreements an die Koproduktionspartner weiterbelastet werden können, hat sich die Materialaufwandsquote (Materialaufwand zu Gesamtleistung) unwesentlich geändert (98,2%, Vorjahr: 98,4%). Dagegen ist die Personalaufwandsquote (Personalaufwand zu Gesamtleistung) von 0,6% auf 0,2% gesunken, da diese Aufwendungen produktionsspezifisch variieren.Im Geschäftsjahr sind insgesamt Personalaufwendungen für die filmproduktionsbezogenen Mitarbeiter in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 363) und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 186 (Vorjahr: TEUR 673) angefallen, von denen auch ein Großteil den Filmproduktionen weiterbelastet werden können. Die Minderung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 487 hat sich daher auch weitgehend proportional zur Minderung der Umsatzerlöse entwickelt.Insgesamt hat die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 57) abgeschlossen.

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Geschäftsverlauf war im Geschäftsjahr 2023 für die Gesellschaft wie auch für die Studio Babelsberg Gruppe insgesamt geprägt durch Umsätze, die zwar unterhalb der Erwartungen geblieben sind und sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert haben, aber insgesamt noch zufriedenstellend waren, was sich in den erzielten Umsatzerlösen der FSB GmbH widerspiegelt. Grundsätzlich ist die Gesellschaft daraufhin ausgelegt, ein in etwa ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen, da die Gesellschaft im Konzern die spezifische Funktion ausübt und sie nahezu alle anfallenden Aufwendungen (inkl. der konzerninternen Aufwendungen für bezogene Leistungen insbesondere für Studiomieten, Personalgestellung und Dekorationsbau) an die Koproduktionspartner bzw. sonstige Auftraggeber ohne weiteren gesonderten Aufschlag weiterberechnet. Vor diesem Hintergrund wird auch die rückläufige Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend bewertet.

D. Prognosebericht

Die künftige Entwicklung der Umsatzerlöse der Gesellschaft hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Akquisition neuer Filmprojekte der Studio Babelsberg Gruppe ab.

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 war durch die Auswirkungen der zwei großen Gewerkschaftsstreiks der Drehbuchautoren und Schauspieler in den USA (Drehbuchautoren WGA und Schauspieler SAG-AFTRA) beeinflusst, der durch die fehlenden Filmproduktionen der Studios einen damit verbunden Umsatzrückgang verursachteAufgrund des Streiks, d.h. eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, ist die Geschäftstätigkeit im Jahr 2023 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich zurückgegangen. Auch nach der Beilegung der beiden Gewerkschaftsstreiks in den USA wurde ein für 2023 geplantes Filmprojekt in das Jahr 2024 verschoben.

Die lange Dauer der Streiks hatte auch Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2024 und wird voraussichtlich auch noch Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2025 haben, da derzeit der Zeitraum bis neue größere Produktionen mit der Gesellschaft realisiert werden, noch nicht realistisch eingeschätzt werden kann. Eine größere Filmproduktion wurde in 2024 auf Wunsch der Koproduzenten nicht durch die Film Service Babelsberg GmbH, sondern durch eine andere Gesellschaft im Konzern (Zweite Film Service Babelsberg GmbH) durchgeführt, so dass in 2024 im Wesentlich nur für eine größere Filmproduktion ("Control") Dienstleistungen erbracht wurden. Dadurch ist der Umsatz in 2024 gegenüber 2023 wieder deutlich gestiegen.

Das Jahresergebnis 2024 der Film Service Babelsberg GmbH wird daher aus heutiger Sicht wiederum leicht positiv ausfallen.Da die Gesellschaft nur in einem geringen Umfang durch jährliche fixe Kosten belastet ist, geht die Geschäftsführung davon aus, dass auch bei einer geringen oder keiner Geschäftstätigkeit in 2024 und 2025 das Eigenkapital und die Liquidität der Gesellschaft, insbesondere nach Zahlungsmittelzufluss aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, ausreichen werden, um die laufenden fixen Kosten zu decken. Da die Gesellschaft grundsätzlich darauf ausgelegt ist, ein in etwa ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen, ist dies auch für 2025 geplant, wobei der Umsatz auch für 2025 aktuell noch nicht zuverlässig prognostiziert werden kann.

E. Chancen- und Risikobericht

Durch die Art der vertraglichen Vereinbarungen der Produktion Service Agreements der Gesellschaft existieren Chancen und Risiken für das Jahresergebnis in nur sehr geringem Umfang und haben sich im Vergleich zum Vorjahr auch nicht wesentlich geändert. Im Rahmen der Produktion Service Agreements für Filmproduktionen belastet die Gesellschaft alle im Zusammenhang mit den laufenden Filmproduktionen angefallenen projektbezogenen Leistungen und projektbezogenen Personal- und sonstigen Aufwendungen in der Regel ohne Aufschlag an die Koproduktionspartner weiter. Jahresüberschüsse werden bislang nur im sehr geringen Umfang bei der Erbringung von Leistungen erzielt.Hohe Umsatzrisiken bestehen im Zusammenhang mit der ungewissen und oft sehr kurzfristigen Auftragslage und im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von wesentlichen Akteuren der Filme (Hauptdarsteller, Drehbuchautoren, Regisseure etc). In 2023 hat sich das Risiko durch die Streiks in den USA realisiert. Auch der internationale und nationale Wettbewerb der Filmstandorte, der auch durch die Attraktivität der Filmförderung beeinflusst wird, kann sich negativ auf die Auftragslage und damit den Umsatz auswirken.Das Risiko hat insgesamt deutlichen Einfluss auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, da sich durch fehlende Filmproduktionen auch die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft weiter rückläufig entwickeln kann. Da die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aus den im Voraus erhaltenen Anzahlungen der Koproduktionspartner und aus Fördermitteln der Koproduktionspartner finanziert, bestehen bezüglich der Umsatzerlöse keine wesentlichen Finanzierungs- oder Forderungsausfallrisiken.

Die vertraglichen Vereinbarungen mit den beauftragenden Produktionsfirmen stellen sicher, dass auch im Falle eines Abbruchs einer laufenden Produktion vor Fertigstellung des Films die Kosten soweit erstattet werden, als die jeweiligen Dienstleistungen in Absprache bzw. Genehmigung durch den Auftraggeber durchgeführt wurden. In diesen Fall wären nur die verbleibenden Vorfinanzierungen und erhaltenen Fördermittel an die Koproduktionspartner zurückzuzahlen. Da die FSB GmbH im Wesentlichen Dienstleistungen im Rahmen von der Studio Babelsberg Gruppe koproduzierten Film- und Fernsehprojekten erbringt, hängt der Umfang der Beschäftigung von Schauspielern bei der Gesellschaft und damit auch die Höhe der weiterbelastbaren projektbezogenen Personalaufwendungen von der Auftragslage der Studio Babelsberg Gruppe, in Potsdam, ab. Da die Gesellschaft grundsätzlich nur filmproduktionsbezogen Mitarbeiter beschäftigt, kann sie sehr flexibel auf Schwankungen im Produktionsvolumen reagieren. Andere Fixkosten, soweit sie nicht gesichert weiter belastet werden können, fallen in der Regel nur in geringem Umfang an.Wie bereits im Abschnitt D. Prognosebericht beschrieben, beurteilen wir aus diesem Grund auch das Finanzierungsrisiko für den Prognosezeitraum als gering und gehen nach den derzeitigen Planungen davon aus, dass die Finanzierung der Gesellschaft im Jahr 2024 und 2025 gewährleistet ist. In der Prognose wurden die zuvor beschriebenen Risiken weitestgehend berücksichtigt, so dass verbleibende Risiken derzeit als gering einzuschätzen sind.

Chancen für die Gesellschaft bestehen insoweit sich die Auftragslage günstiger entwickelt als prognostiziert. Dies würde sich positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken. Mittelfristig beurteilen wir diese Chance als moderat.

 

Potsdam, 28. Januar 2025

Film Service Babelsberg GmbH

Jörg Oliver Bachmeier

Iris Oetter

Bilanz der Gesellschaft zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Aktiva

EUR 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
unfertige Leistungen 2.523.617,95 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 2.338,45
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 198.130,99 3.249.289,22
3. Sonstige Vermögensgegenstände 428.385,88 1.030.419,41
626.516,87 4.282.047,08
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.992.908,42 15.802.488,68
3.619.425,29 20.084.535,76
6.143.043,24 20.084.535,76

Passiva

EUR 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 378.425,06 321.062,36
III. Jahresüberschuss -30.573,48 57.362,70
372.851,58 403.425,06
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 6.800,00 34.600,00
2. Sonstige Rückstellungen 23.150,00 28.340,33
29.950,00 62.940,33
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.585.827,00 4.058.950,59
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.179,84 337.849,23
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.185.665,27 275.228,63
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.945.569,55 14.946.141,92
davon aus Steuern EUR 0,00 (Vj. EUR 1.200,00)
5.740.241,66 19.618.170,37
6.143.043,24 20.084.535,76

Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR 2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 6.847.173,75 63.692.424,62
2. Erhöhung (Vj. Verminderung) des Bestands an unfertigen Leistungen 2.523.617,95 -195.626,43
3. Sonstige betriebliche Erträge 6.095,61 132.596,42
9.376.887,31 63.629.394,61
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -9.198.256,86 -62.509.842,58
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -15.784,74 -312.400,77
b) Soziale Abgaben -201,78 -50.592,08
-15.986,52 -362.992,85
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -185.932,90 -672.924,80
-9.400.176,28 -63.545.760,23
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 314,00
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -7.284,51 -26.585,68
10. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag (Vj. -überschuss) -30.573,48 57.362,70

Anhang der Gesellschaft zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Film Service Babelsberg GmbH, Potsdam, wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 2 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften für die mittelgroßen Kapitalgesellschaften wird teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist unter der Firma Film Service Babelsberg GmbH mit Sitz in Potsdam im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 24843 P eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Abschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle angefallenen abrechenbaren Einzelkosten und Gemeinkosten des Filmprojekts (handelsrechtliche Untergrenze). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit Nominalbeträgen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und -soweit einschlägig- drohende Verluste. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Rückstellungen mit einer Fristigkeit von über einem Jahr bestehen nicht. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Mit der Ausübung des Wahlrechts nach § 288 Abs. 2 HGB wird auf die Angabe zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB im Anhang verzichtet.

Die Gesellschaft erbringt im Rahmen von Produktion Service Agreements im Auftrag von zum Konzern gehörenden Gesellschaften, die die Funktion des deutschen Co-Produzenten im Rahmen von Co-Produzentenverträgen einnehmen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Filmen in Deutschland. Die Umsatzerfassung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Dienstleistungserbringung. Das durch den Kooperationspartner zu entrichtende Entgelt entspricht dabei in der Regel den angefallenen projektbezogenen Kosten.

Die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Dienstleistungen erfolgt im Wesentlichen durch die externen Kooperationspartner und Filmfördermittel der beantragenden und auftraggebenden inländischen Babelsberg Filmgesellschaften, die in Summe zur Deckung der inländischen Filmproduktionsaufwendungen und Auslagen verwendet werden können.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus den Vorsteuererstattungsansprüchen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der mittelbaren Gesellschafterin, der Studio Babelsberg AG, Potsdam (TEUR 198, i. Vj. TEUR 3.249). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Kautionen, Vorschüsse sowie Verauslagungen im Zusammenhang mit den Produktionen von TEUR 33 sowie Vorauszahlungen an die Künstlersozialkasse von TEUR 60 enthalten. Darüber hinaus wurde aufgrund eines BFH-Urteils vom 30.07.2020, III R24/18 und dem BFH-Urteil vom 12.11.2020, III R38/17 im Vorjahr eine Forderung an die Landeshauptstadt Potsdam aus zu viel gezahlter Gewerbesteuer und Zinsen in Höhe von TEUR 335 eingestellt. Der Zahlungseingang der Forderung wird erst nach dem Abschluss der Betriebsprüfung erwartet. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

In diesem Posten sind projektgebundene liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.963 (Vorjahr: TEUR 15.709) enthalten. Diese liquiden Mittel dürfen von der Gesellschaft nur zweckgebunden für die jeweiligen Filmprojekte verwendet werden bzw. werden an die vorfinanzierenden Kooperationspartner zurückgeführt. Rückzahlungsverpflichtungen sind in den sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert.

Eigenkapital

Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Bilanzgewinn am 31.12.2022 378
Jahresfehlbetrag 30
Bilanzgewinn am 31.12.2023 348

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen (TEUR 7) wurden für das Jahresergebnis 2022 gebildet. Die Steuererklärungen wurden am 13. August 2024 eingereicht. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für Jahresabschlusskosten und Steuerberatung in Höhe von TEUR 23.

Verbindlichkeiten

Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen für die im Zusammenhang mit den laufenden Filmproduktionen anfallenden Aufwendungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 1.041 (Vorjahr: TEUR 130) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 145) Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Studio Babelsberg AG als Konzernobergesellschaft enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere die in Vorjahren erhaltenen Anzahlungen für verschiedene Projekte enthalten (TEUR 2.883, Vorjahr: TEUR 14.908), welche nach Abzug aller noch anfallender Kosten und Auslagen an den Koproduktionspartner zurückzuzahlen sind. Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die FSB ist durch die Production Service Agreements für die zum Studio Babelsberg Konzern gehörenden inländischen Co-Produzenten bei der Herstellung von Filmen tätig und erzielt Umsatzerlöse aus der Bereitstellung der überwiegend fremdbezogenen Dienstleistungen. Die Umsätze werden durch externe Co-Produzenten (Kooperationspartner) und zum Teil durch die zur Leistungserbringung gewährten Fördermittel finanziert. Sofern Fördermittel erst nachlaufend, d.h. nach der Leistungserbringung ausgezahlt werden, führen die Zahlungen zu einem verringerten Finanzierungsanteil, der durch den Kooperationspartner zu tragen ist und werden nach Abzug aller nachlaufenden Kosten an diesen rückgeführt. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft insgesamt Fördermittel zur Finanzierung von Filmprojekten von TEUR 19.122 (i. Vj. TEUR 15.299) erhalten.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2023 bestanden weder sonstige finanzielle Verpflichtungen noch Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.

Geschäftsführung und Bezüge der Geschäftsführung

Name Position
Dr. Carl L. Woebcken Geschäftsführer (bis 08.05.2023) sowie Vorstandsvorsitzender der Studio Babelsberg AG (bis 31.12.2023)
Christoph Fisser Geschäftsführer (bis 08.05.2023) und Vorstand der Studio Babelsberg AG (bis 31.12.2023)
Henning Molfenter Geschäftsführer sowie Geschäftsführer der Studio Babelsberg Motion Pictures GmbH (bis zum 31.12.2024)
Jörg Oliver Bachmeier Geschäftsführer (ab 18.11.2024) und Vorstandsvorsitzender der Studio Babelsberg AG (ab 18.11.2024)
Herman Handmaker Weltman Geschäftsführer (vom 08.05.2023 bis zum 17.11.2024) und Vorstandsvorsitzender der Studio Babelsberg AG (bis 18.11.2024)
Andreas Jozef Bleeker Geschäftsführer (vom 08.05.2023 bis zum 29.02.2024) und Finanzvorstand der Studio Babelsberg AG (bis zum 29.02.2024)
Iris Oetter Geschäftsführer (seit 1. März 2024)

Der Geschäftsführung wurden von der Gesellschaft keine Bezüge gewährt.

Anzahl der Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 3 befristete filmprojektbezogene Schauspieler für die Dauer der Dreharbeiten im Projekt "Die Tribute von Panem: The Ballad of Songbirds and Snakes".

Konzernzugehörigkeit

Die Film Service Babelsberg GmbH, Potsdam, ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Babelsberg Film GmbH, Potsdam. Die Babelsberg Film GmbH wiederum ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Studio Babelsberg AG, Potsdam. Die Gesellschaftwird in den Konzernabschluss der Studio Babelsberg AG, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Offenlegung dieses Konzernabschlusses erfolgt im Unternehmensregister. Muttergesellschaft der Studio Babelsberg AG, Potsdam, ist die Kino BidCo GmbH, München. Sie hat bislang noch keinen Konzernabschluss und Konzernlagebericht veröffentlicht. Den Konzernabschluss für den größten Kreis stellt die Cinema Holdings 2021, LLC, Delaware, USA, auf. Der Konzernabschluss wird nicht offengelegt.

Geschäftsvorfälle nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023

Wie prognostiziert, war das Geschäftsjahr 2023 von den negativen Auswirkungen der beiden großen Gewerkschaftsstreiks in den USA (Drehbuchautoren WGA und Schauspieler SAG-AFTRA) geprägt. Aufgrund dieser Tatsache, welche außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft lag, wird die Geschäftstätigkeit auch im Geschäftsjahr 2024 beeinflusst. Der Wegfall zwei internationaler Produktionen führte bei der Studio Babelsberg AG und ihren Tochtergesellschaften zu einem starken Einbruch in allen Geschäftsbereichen. Das Jahresergebnis 2024 der Gesellschaft wird nach heutiger Einschätzung nur leicht positiv ausfallen, da die Geschäftstätigkeit in den ersten Monaten des Jahres 2024 nicht ausreichte, um alle laufenden fixen Kosten der Gesellschaft abzudecken. Da die Gesellschaft nur in einem geringen Umfang durch jährliche fixe Kosten belastet ist, geht die Geschäftsführung davon aus, dass auch bei einer geringen oder keiner Geschäftstätigkeit in 2024 und 2025 das Eigenkapital und die Liquidität der Gesellschaft ausreichen werden, insbesondere nach Zahlungsmittelzufluss aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, um die laufenden fixen Kosten zu decken.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis 2023 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Potsdam, 28.01.2025

Film Service Babelsberg GmbH

Jörg Oliver Bachmeier

Iris Oetter

Bestätigungsvermerk

An die Film Service Babelsberg GmbH, Potsdam

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Film Service Babelsberg GmbH, Potsdam, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Film Service Babelsberg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung​ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 28. Januar 2025

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sternberg, Wirtschaftsprüfer

Maier, Wirtschaftsprüfer

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