CLUB
CHATEAU - Hüseyin Akman GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.09.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.886,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.812,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.886,52 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.782,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.217,56 |
| B.
Verbindlichkeiten |
104,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
104,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.886,52 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem.
§§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der
Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB liegen
nicht vor.
III. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden soweit vorhanden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
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| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Für Zugänge an
geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt ab 2008
eine geänderte Bewertung. Gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG 2008 wird für
selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungswert zwischen netto EUR 150,00 bis
1.000,00 ein Sammelposten gebildet und über eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
|
| • |
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
vom Mandanten nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
|
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestanden nicht.
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
C. Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Hüseyin Akman
geführt.
Frankfurt, im März
2010
Hüseyin
Akman
Geschäftsführer
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