vom Berge
GmbH
Ostrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.550,00 |
42.051,00 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
15.499,00 |
42.000,00 |
| III. Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.041,23 |
162.471,41 |
| I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
221.578,46 |
161.707,67 |
| II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
1.462,77 |
763,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
774,20 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
238.591,23 |
205.296,61 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
138.265,03 |
111.563,90 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
105.000,00 |
105.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III. Verlustvortrag |
44.795,71 |
47.842,39 |
| IV.
Jahresüberschuss |
28.060,74 |
4.406,29 |
| B.
Rückstellungen |
8.886,84 |
4.340,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.439,36 |
89.392,71 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
238.591,23 |
205.296,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
in der offenzulegenden Fassung gem. § 326
HGB
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der vom Berge GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs.
2 HGB.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und sind mit dem Nennwert ausgewiesen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert
bilanziert.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken gebildet und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
3. Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 157 (Vorjahr: TEUR
117) enthalten.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 91 (Vorjahr:
TEUR 89) haben eine Restlaufzeit von einem Jahr in
Höhe von TEUR 91 (Vorjahr: TEUR 85).
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 10
(Vorjahr: TEUR 0) enthalten.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Gerhard
vom Berge, Agraringenieur und Stefan vom Berge,
Landwirt.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der vom
Berge GmbH an die oben genannten Geschäftsführer
ausgereichten Darlehen auf TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 117).
Die Kredite sind mit 5 %, 6 % sowie 8 % p.a. zu
verzinsen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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