Erich Engel
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
35.005,87 |
33.287,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.005,87 |
33.287,92 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.810,56 |
30.532,43 |
| B.
Rückstellungen |
1.599,42 |
1.541,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.595,89 |
1.213,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.595,89 |
1.213,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.005,87 |
33.287,92 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Erich Engel GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB
aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
2.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 a HGB.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu ihrem
Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen zur Deckung
individueller und pauschaler Risiken werden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
vorgenommen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der
Erfüllungsbeträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Umlaufvermögen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr
als einem Jahr in Höhe von Euro 26.500,00. (Vorjahr:
Euro 26.500,00).
Der Gesamtbetrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern betrug zum Stichtag
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
3.2
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrugen Euro 1.595,89 (Vj.
Euro 1.213,90) und von mehr als fünf Jahren Euro 0,00,
(Vj. Euro 0,00) (davon gegenüber Gesellschaftern: Euro
0,00; Vj. Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betrug zum Stichtag Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 0,00).
4.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
5.
Sonstige Pflichtangaben
5.1
Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Ursula Engel, Kauffrau geführt.
5.2
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der:
Fritz Dietz GmbH & Co. KG, Sitz in Köln, HRA
4557
5.3
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis des Geschäftsjahres auf neue Rechnung
vorzutragen.
Köln, den 9. September 2015
gez. Ursula Engel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2015 festgestellt.
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