TPA
Transport GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
180.735,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.691,80 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
53.917,35 |
| Aktiva |
280.344,15 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.344,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
278.344,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
63.535,50 |
| Summe
Passiva |
280.344,15 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zum Geschäftsjahr 2021
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die TPA Transport GmbH, Dortmund, ist im
Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRB 31839.
Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs- abgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäfts betrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Auf die größenabhängige Erleichterung
über die Steuerabgrenzung gem. § 274 Nr. 5 i. V.
m. § 274 HGB (latente Steuern) wird Gebrauch gemacht.
Eine Passivierung der latenten Steuern i. S. v.
§ 249 (1) S. 1 HGB zum realistischen Ausweis der
Vermögens- und Ertragssituation erfolgt nicht, da der
Auffassung der Bundesteuerberaterkammer gefolgt wird.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach §
248 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB
gebildet.
5. Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am 31.12.2021 nicht.
II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Gesellschaft hat ausnahmslos linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von
250,00 € bis 800,00 € wurden sofort
abgeschrieben.
Der Brutto-Anlagenspiegel ist im Anhang als Anlage
beigefügt.
6. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag, abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung angesetzt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
8. Die sonstigen Rückstellungen
wurden nach üblicher kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten
worden.
11. Die Bilanzierung erfolgt vor
Ergebnisverwendung.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist
dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegenüber der
Gesellschafterin Frau Reyhan Keygubatli keine
Forderungen.
III
. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
bestanden in Höhe von 63.535,50 €.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Reyhan Keygubatli geführt.
Das Geschäftsjahr endet mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 62.287,86 €.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Dortmund, 04.02.2025
......................................
Reyhan Keygubatli
(GF)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2025
festgestellt.
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