WindServants GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
572.933,00 |
266.206,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
572.932,00 |
266.205,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.629.312,56 |
634.184,77 |
| I.
Vorräte |
2.555,51 |
3.150,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.626.757,05 |
631.034,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-124.050,96 |
| davon
gegen Gesellschafter |
152.347,13 |
824,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.214,56 |
3.943,15 |
| Aktiva |
2.220.460,12 |
904.333,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
811.214,67 |
346.132,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
786.214,67 |
321.132,45 |
| davon
Gewinnvortrag |
321.132,45 |
235.618,55 |
| B.
Rückstellungen |
240.132,40 |
90.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.144.193,05 |
467.801,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
776.306,81 |
312.434,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.929,33 |
102.669,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.500,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
24.920,00 |
|
| Passiva |
2.220.460,12 |
904.333,92 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Windservants GmbH hat ihren Sitz in Flensburg und
ist unter der Registernummer HRB 12860 in das
Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg eingetragen.
Der Jahresabschluss der Windservants GmbH wurde unter
Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die
Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für
mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern mit einer
Anschaffung ab 01.10.2023 wurde die degressive Abschreibung
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagespiegel.
Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz
der Einzelbewertung ermittelt. In Einzelfällen
wurde ein Festwert eingeführt. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
3.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In
die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
4. Die
Forderungen, Wertpapiere und
sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
5. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
7. Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst § 253 Abs. 2 HGB).
8. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer als 5 Jahre sind in Höhe von €
0,00 enthalten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
3. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
4. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Norbert Bossen
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2023 der Windservants GmbH
Flensburg, den 16. Juli
2024
Windservants GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer
gez.
Norbert Bossen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024
festgestellt.
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