VD Landmark Management GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje Gerlach seit 22.9.2022 | Prokura |
Kai Hajostek seit 22.9.2022 | Prokura |
Markus Johannes Gerigk seit 30.10.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACS PharmaProtect GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ACS PHARMA PROTECT GMBH, BERLIN1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen An der Gesellschaft halten die Pharmaverbände Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. ("BAH"), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. ("BPI"), Pro Generika e.V. ("Pro Generika") und Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. ("vfa"), zu gleichen Teilen sämtliche Anteile. Damit sind alle Segmente des Arzneimittelmarktes über die sie repräsentierenden Verbände zu gleichen Teilen an der ACS PharmaProtect GmbH (im Folgenden: ACS) beteiligt. Die ACS erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. 1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Vor dem Hintergrund, dass gefälschte Arzneimittel auf den Markt gelangen und diese eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen, hat die Europäische Union zur Verhinderung des Eindringens gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette im Juni 2011 die Richtlinie 2011/62/EU ("EU-Fälschungsschutz-Richtlinie") erlassen. Die Einzelheiten der Verhinderung des Eindringens gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette, insbesondere hinsichtlich der Eigenschaften und technischen Spezifikationen individueller Erkennungsmerkmale sowie die Modalitäten der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale regelte die Europäische Kommission mittels eines delegierten Rechtsaktes (Ziffer 12 EU-Fälschungsschutz-Richtlinie), der auch als "delegierte Verordnung" bezeichnet wird. Die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 wurde am 2. Oktober 2015 von der Kommission beschlossen und gilt seit dem 09.02.2019. Damit der legale Vertriebsweg vom Arzneimittelhersteller über die Pharmagroßhändler bis zur Apotheke in Deutschland weiterhin sicher bleibt, engagieren sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ("ABDA"), der BAH, der BPI, der PHAGRO - Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (das Engagement der PHAGRO endete zum 31.12.2021) - und der vfa gemeinsam für eine bessere Fälschungsabwehr und für die Entwicklung eines Verifikationssystems zur Umsetzung der delegierten Verordnung. Zu diesem Zweck wurde von den genannten Verbänden die securPharm-Initiative ins Leben gerufen. Im Rahmen der securPharm-Initiative wurde ein Arzneimittel-Verifikationssystem ("Verifikationssystem") entwickelt, mit dessen Hilfe die Echtheit jeder einzelnen Arzneimittelverkaufsverpackung ("AM-Verpackung") durch autorisierte Nutzer, insbesondere in Apotheken, geprüft werden kann, um bei Verdacht einer Produktfälschung Arzneimittel aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie an Patienten abgegeben werden. Im Rahmen des Verifikationssystems werden die AM-Verpackungen betroffener Arzneimittel im Verpackungsprozess maschinenlesbar durch einen sog. 2D-Barcode u.a. mit einer zufällig erzeugten Seriennummer gekennzeichnet, die sie individuell identifizierbar macht. Vor der Abgabe an Patienten soll jede AM-Verpackung auf ihre Echtheit überprüft werden. Im Rahmen eines Pilotversuchs wurde das Verifikationssystem von Januar 2013 bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme am 09.02.2019 getestet. Das Verifikationssystem besteht aus verschiedenen Teilsystemen, zu denen unter anderem auch das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie ("ACS-PU-System") gehört. Gesellschaftszweck von ACS ist insbesondere die Entwicklung, der Test und der langfristige Betrieb des nationalen Datenbank Systems (ACS-PU-Systems) sowie weiterer Systeme, namentlich des Reporting Systems und des nationalen Alert Management Systems (ACS-PU-System und die weiteren Systeme gemeinsam "ACS-Systeme"). Da ACS als Projektgesellschaft im Bereich Informationstechnologie nur in Teilen über das erforderliche Know-how und bei weitem nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten verfügt, hat ACS, ebenso wie zahlreiche andere Betreiber nationaler Datenbank-Systeme zur Umsetzung der delegierten Verordnung, Verträge mit IT-Dienstleistern geschlossen, darunter die Arvato Systems GmbH ("Arvato"). 1.3 Geschäftsverlauf Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 wurden die von ACS zur Umsetzung der delegierten Verordnung betriebenen Systeme in Abstimmung mit der European Medicines Verification Organization ("EMVO") und der Arvato-Kundengruppe weiterentwickelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes sind keine Umstände erkennbar, die aus technischen oder rechtlichen Gründen eine vollständige Einstellung des Betriebes erfordern würden. 2023 hat sich die Anzahl der Nutzer von 571 auf 624 Unternehmen erhöht. 2. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft 2.1 Ertragslage Umsätze wurden aus der Systemnutzung über Erstregistrierungsgebühren und monatliche Nutzungsgebühren durch pharmazeutische Unternehmen in Höhe von TEUR 14.633 erzielt. Es hat sich gezeigt, dass das ursprünglich von ACS geplante Umsatzziel aufgrund der zusätzlichen Einnahme von Ersteinrichtungsgebühren deutlich übertroffen wurde. Deshalb hat ACS sich entschieden, die ursprünglich vorgesehenen Beiträge ihrer Kunden für das Jahr 2023 zu reduzieren. Insoweit die bisherigen Kosten als Herstellungskosten des Verifikationssystems anzusehen sind, wurden diese Kosten aktiviert. Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.808. 2.2 Finanzlage Durch den Bestand an liquiden Mitteln von TEUR 16.123 war die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes jederzeit sichergestellt. Das langfristig gebundene Vermögen ist durch das Eigenkapital gedeckt. Außerdem besteht bei der Commerzbank seit 2015 eine Avalbürgschaft in Höhe von TEUR 36 zur Stellung der Mietbürgschaft aus der Anmietung von Büroflächen. Bestehende Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr pünktlich erfüllt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass auch künftig ausreichende finanzielle Ressourcen zur Weiterentwicklung, Anpassung an die Anforderungen der delegierten Verordnung, Betrieb und Nutzung des Verifikationssystems zur Verfügung stehen werden. Das Working Capital der Gesellschaft bestimmt sich aus der Differenz aus Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das Umlaufvermögen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 20.303 und besteht aus kurzfristigen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen sowie aus Bankguthaben. Kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.008 bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.112. Das Working Capital oder Nettoumlaufvermögen beläuft sich somit auf TEUR 14.183. Der vereinfacht berechnete Cash Flow aus Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 5.516 nach TEUR 5.340 im Vorjahr. 2.3 Vermögenslage Bei einer Bilanzsumme von TEUR 29.058 beläuft sich das Eigenkapital auf TEUR 22.938. Das Eigenkapital in Höhe von TEUR 22.938 setzt sich aus TEUR 40 gezeichnetem Kapital, TEUR 2.020 Kapitalrücklage, die durch die Gesellschafter eingestellt wurden, dem Gewinnvortrag von TEUR 17.071 sowie dem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.808 zusammen. Der Gewinnvortrag unterliegt einer Ausschüttungssperre bis zu Höhe der aktivierten Herstellungskosten für die Entwicklung der ACS-Systeme. Aufgrund der hohen Liquidität sowie der weiteren dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Fortführungsperspektive der Gesellschaft positiv und ihr Bestand nach Auffassung der Geschäftsführung nicht gefährdet. 2.4 Voraussichtliche Entwicklung Entsprechend den Erwartungen der Geschäftsleitung konnte der gesicherte Betrieb für 2023 erreicht werden. Das Ziel ist es, das robuste und wirtschaftliche System der Arzneimittelverifizierung zu erhalten, zu verbessern und zu betreiben. Mit Aufnahme des Pflichtbetriebes am 09.02.2019 tragen sich die ACS und die ACS-Systeme selbst. Als finanziellen Leistungsindikator sieht die Geschäftsführung die Umsatzerlöse. Vor dem Hintergrund des hohen Umsatzniveaus der vergangenen Jahre rechnet die Geschäftsführung für das Kalenderjahr 2024 im Vergleich zum Berichtsjahr mit einem Rückgang der Umsatzerlöse um 1 Mio. EUR. 2.5 Risikobericht Mit dem Abschluss der Pilotphase und der Aufnahme des operativen Betriebs am 09.02.2019 verbinden sich wirtschaftliche Risiken. Dazu zählen neben noch nicht absehbaren Risiken namentlich die folgenden Risiken: 2.5.1. Es könnte sich herausstellen, dass sich die Zusammenarbeit mit Arvato, die derzeit Entwicklungsleistungen erbringt, das ACS-PU-System vorhält und in ihren technischen Anlagen betreibt, verschlechtert oder nicht fortgesetzt werden kann. Da ACS nicht über eigene technische Einrichtungen zum Betrieb des ACS-PU-Systems verfügt, könnte dies den Systembetrieb und den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Die Wahrscheinlichkeit wird vor dem Hintergrund von Größe, finanzieller Stabilität und strategischem Interesse von Arvato als gering eingeschätzt. 2.5.2. Es könnte auf Grund unvorhersehbarer technischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen zu einem Zusammenbruch von Teilen der Systemlandschaft in bestimmten Ländern oder auch des ganzen EMVS kommen. Wenn in diesem Fall die Kunden ihre Zahlungen an ACS einstellen, kann die ACS ohne weiteren Kapitalzufluss ca. 6 Monate ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Dieses Szenario erscheint aus aktueller Sicht höchst unwahrscheinlich, hätte aber im Eintrittsfall tiefgreifende Folgen. Trotz allen Fortschrittes und des insgesamt positiven Ausblickes kann nicht zu 100 % ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben in der weiteren Entwicklung abgebrochen werden muss, Verzögerungen entstehen, Mehrkosten entstehen, zusätzliche Investitionen erforderlich werden oder eine verzögerte Refinanzierung eintritt, wodurch der Bestand des Unternehmens gefährdet werden könnte. 2.6 Chancenbericht zum Chancenmanagement Mit der Durchführung des Projektes verbinden sich erhebliche Chancen: 2.6.1. Das securPharm-System war europaweit das erste funktionsfähige Verifizierungssystem auf Grundlage der Vorgaben der EU-Fälschungsschutz-Richtlinie, das zudem die gesamte Lieferkette von Herstellern, über den Großhandel bis hin zu den Apothekern, einbindet, praktisch erprobt und dabei die Interessen von Herstellern, pharmazeutischem Großhandel und Apothekern berücksichtigt. Auch der vom europäischen Dachverband der Pharmaverbände (efpia) in Auftrag gegebene und inzwischen von der "European Medicines Verification Organization" (EMVO) betriebene "EU-Hub" zur Verbindung nationaler Verifizierungssysteme benötigt nationale Verifizierungssysteme, um die Packungsdaten dort vorzuhalten. Damit war das von der Gesellschaft entwickelte und betriebene ACS-PU-System in einer idealen Ausgangslage, um aus der Versuchsphase heraus pharmazeutische Unternehmen als Kunden zu gewinnen. Diese Ausgangslage machte das Verifikationssystem zu dem meistgenutzten System dieser Art in Europa. Die vor diesem Hintergrund gemachten Erfahrungen erlauben der Gesellschaft, das System mit der Aufteilung in die 3 bereits genannten Systeme (nationales Datenbank System (ACS-PU-System), Reporting System und nationales Alert Management System) optimal weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies soll weiterhin als kompetenter Partner in der europäischen Länder Community geschehen. 2.6.2. Während für das Reporting System und das nationale Alert Management System die Chance zur Harmonisierung mit dem Arvato Standard in der Kundengruppe bereits genutzt werden konnte, steht dies für das nationale Datenbank-System noch aus. Dieses Harmonisierungsziel mit all seinen Vorteilen bei Kosten- und Ressourcenaufwand soll auch zukünftig weiterverfolgt werden. 2.7 Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, den Betrieb und die Weiterentwicklung der ACS-Systeme sicher zu stellen und die finanzielle Lage der Gesellschaft ständig zu überwachen. Bei der Vertragsgestaltung mit dem IT-Dienstleister, der das Verifikationssystem entwickelt, hat die Gesellschaft Zahlungen an die Erreichung bestimmter Meilensteine geknüpft. Damit werden Teile des Entwicklungsrisikos auf den IT-Dienstleister übertragen, auch wenn das Fertigstellungsrisiko insgesamt bei der Gesellschaft verbleibt. Der Projektfortschritt wird durch die Geschäftsleitung eng begleitet und überwacht, so dass etwaige Verzögerungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zum Gegensteuern eingeleitet werden können. 2.8 Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft im Berichtsjahr waren zufriedenstellend. Planmäßig wurden weitere Investitionen getätigt, um die ACS-Systeme weiterzuentwickeln. Wie erwartet konnte die Anzahl an Nutzerverträgen erhöht werden. Es konnte ein Jahresüberschuss erzielt werden, der das Eigenkapital der Gesellschaft weiterwachsen lässt. Die Fortführungsperspektive der Gesellschaft wird weiterhin positiv bewertet.
Berlin, den 18. August 2024 ACS PharmaProtect GmbH, Berlin gez. Dr. Markus Gerigk BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023ACS PHARMA PROTECT GMBH,AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ACS PHARMA PROTECT GMBH, BERLINI. Allgemeine Angaben Die ACS PharmaProtect GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 142426 B eingetragen. Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Das Wahlrecht, die angehobenen Schwellenwerte vorzeitig anzuwenden, wurde nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 276 Satz 1 und 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Erforderliche Davon-Vermerke für einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen ebenfalls teilweise im Anhang. Von der Erleichterungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Angabe gemäß § 285 Nr. 9a HGB hinsichtlich der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsleitung wurde folglich unterlassen. Die Offenlegung erfolgte unter Berücksichtigung von größenabhängigen Erleichterungen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht und die Herstellungskosten entsprechend bilanziert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben am 25. Januar 2019 die Betriebsbereitschaft erreicht, so dass fortan eine planmäßige Abschreibung erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Spezialsoftware handelt, die aus zahlreichen Teilkomponenten besteht, welche jeweils in sich einer Weiterentwicklung unterliegen, wurde eine Nutzungsdauer von zehn Jahren angenommen. Steuerlich wird von einem Anschaffungsvorgang ausgegangen, so dass sich in der Bilanzierung der Spezialsoftware in Handels- und Steuerbilanz keine Unterschiede ergeben und somit keine latenten Steuern zu passivieren sind. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen angesetzt und bewertet worden. Die der Abschreibungsberechnung zugrunde gelegten linearen Abschreibungssätze berücksichtigen grundsätzlich die auch steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen werden zeitanteilig bemessen. Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nominalwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt; die Kassenbestände mit dem Nennwert. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 40.000,00. Das Kapital ist vollständig eingezahlt. Die Kapitalrücklage berücksichtigt die Zuzahlungen zum Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen (Anlage zum Anhang). Die Entwicklung und die Aufteilung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in dem Anlagenspiegel dargestellt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen innerhalb des Eigenkapitals ausschüttungsgesperrte Beträge, die in Höhe von insgesamt EUR 8.039.628,00 (Vorjahr: EUR 8.172.149,00) auf die aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend Ansprüche Dritter, die im Rahmen der Rabattierung der Teilnehmervergütung entstanden sind sowie Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. V. Sonstige Angaben Anzahl der Beschäftigten Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 16 Mitarbeiter (Vorjahr: 15). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie aus Kostenübernahmeverträgen, die zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 11.188.240,36 (Vorjahr: EUR 13.424.216,64) bestanden. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Dr. Markus Gerigk, Kaufmann, Köln. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 18. August 2024 ACS PharmaProtect GmbH, Berlin gez. Dr. Markus Gerigk Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.10.2024.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ACS PHARMA PROTECT GMBH, BERLINDer vorstehende verkürzte Jahresabschluss und der Lagebericht sind zur Offenlegung bestimmt. Gegenüber dem festgestellten Jahresabschluss werden die Aufstellungserleichterungen nur für die Offenlegung sowie Offenlegungserleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: An die ACS PharmaProtect GmbH, Berlin: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ACS PharmaProtect GmbHG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ACS PharmaProtect GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Potsdam, 19. August 2024 Brandenburgische
Dipl.-Kfm. Dr. Alexander Wolff, Wirtschaftsprüfer ppa. Dipl.-Volksw. Nicole Lanfermann, Wirtschaftsprüferin |
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Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen