Pesch
Consult GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
193.345,51 |
112.883,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.502,00 |
5.905,00 |
| III.
Finanzanlagen |
183.842,51 |
106.969,61 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.778,37 |
63.864,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.847,89 |
21.976,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.930,48 |
41.888,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
534,82 |
499,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.658,70 |
177.248,05 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.198,38 |
123.799,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
78.235,14 |
2.470,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
111.398,65 |
95.764,69 |
| B.
Rückstellungen |
41.164,66 |
38.139,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.295,66 |
15.309,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.658,70 |
177.248,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pesch Consult GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 264a HGB in der ab 2010
anzuwendenden Fassung unter Berücksichtigung von
Änderungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00
wurde die Sofortabschreibung gewählt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00
wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in
Anspruch genommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Aktiva
Forderungen und Ausleihungen an Gesellschafter (§
42 Abs.3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am 31.
Dezember 2013 folgende
Forderungen und
Ausleihungen:
Forderungen gegen Gesellschafter
EUR 183.842,51
(Stand 31. Dezember 2012: EUR 106.969,61)
Die Forderungen und Ausleihungen wurden mit 5%
verzinst.
Passiva
Entwicklung des Bilanzgewinns (§ 268 Abs.1
Satz 2 HGB)
Der
Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
| Gewinnvortrag zum 31.
Dezember 2012 |
EUR |
98.235,14 |
| +
Jahresüberschuss 2013 |
EUR |
111.398,65 |
| ./.
Gewinnausschüttung |
EUR |
20.000,00 |
| Bilanzgewinn zum 31.
Dezember 2013 |
EUR |
189.633,79 |
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Irene Althaus, Krefeld
Die alleinvertrettungsberechtigte
Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des
Geschäftführungsorgans (§ 285 Nr. 9c
HGB)
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende von der
Pesch Consult GmbH an die oben genannte
Geschäftsführerin gewährten
Darlehen:
Darlehen Irene Althaus EUR
183.842,51
Das Darlehen ist mit 5 v. H. zu verzinsen.
Krefeld,
21.03.2014
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2014
festgestellt.
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