inStein
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
193.037,87 |
253.230,83 |
| I.
Sachanlagen |
193.037,87 |
253.230,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
717.579,85 |
431.272,86 |
| I.
Vorräte |
122.929,96 |
197.300,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
589.937,89 |
220.810,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.712,00 |
13.161,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.326,56 |
12.249,70 |
| Summe
Aktiva |
916.944,28 |
696.753,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.658,16 |
151.781,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
126.781,78 |
79.598,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
40.876,38 |
47.183,30 |
| B.
Rückstellungen |
115.663,50 |
47.923,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
608.622,62 |
497.048,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
435.279,91 |
273.417,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
173.342,71 |
223.630,59 |
| Summe
Passiva |
916.944,28 |
696.753,39 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der inStein GmbH (im Folgenden
kurz "Gesellschaft" genannt) für das
Geschäftsjahr 2018 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften (HGB) und den Rechnungslegungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschluss-Stichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267a Abs. 1 HGB auf.
Geschäftsführer ist Herr Alexander Gerk,
Prokurist ist Herr Leonid Penkov.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und um die
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände und unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,- € (GWG) wurden im
Zugangsjahr 2018 voll abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertminderungen angesetzt.
Der Ansatz liquider Mittel erfolgte mit dem Nennwert.
Die Restlaufzeit aller Forderungen beträgt nicht
mehr als 1 Jahr.
Die Restlaufzeit aller Verbindlichkeiten beträgt
bis zu 1 - 5 Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im erforderlichen
Umfang gebildet.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und unter
Beachtung der steuerlichen Vorschriften angesetzt und
bewertet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 wurde am 30.01.2020 festgestellt.
Köln, den 30.01.2020 gez. Leonid Penkov
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2020
festgestellt.
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