Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Loringhoven GmbHLiquidiert
Theo-Prosel-Weg 13, 80797 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolai Freih.Freytag von Loringhoven seit 14.7.2023 | Liquidator |
Andreas Freiherr von Zobel zu Giebelstadt seit 24.6.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Nicolai Baron Freytag von Loringhoven | 99.61% |
A****** F******* v** Z**** z* G********** | 0.39% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Loringhoven GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011der Firma Loringhoven GmbH, München Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) beibehalten. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Durch die Überschuldung (§ 19 InsO in der jeweils gültigen Fassung) verzichtet der Gesellschafter auf die Geltendmachung seines Darlehens gegenüber der Gesellschaft in der Höhe des jeweiligen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags zum Bilanzstichtag, solange die Insolvenzgefahr der Überschuldung der Gesellschaft nicht nachhaltig beseitigt ist. Eine entsprechende Rangrücktrittserklärung auf Rück- zahlung des Darlehens gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO liegt vor. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen (linear, pro rata temporis). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 S.1, Abs.3 HGB). Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1. S.1, Abs.3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2008 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150 aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150 bis EUR 1.000 mit 20% abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.4 HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten, ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch Fertigung veranlasste planmäßige Abschreibung (§ 255 Abs.2 HGB). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB). Angaben zur Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 806.136,67. Diese betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 970.282,59. sonstige Angaben Organe Geschäftsführer: Herr Nicolai Freiherr Freytag von Loringhoven, Kaufmann Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. München, den 07. Februar 2013 _______________________________________ (Nicolai Freiherr Freytag von Loringhoven sen.)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.2.2013. |
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