europascal
GmbH
Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
865.812,50 |
681.957,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
755,50 |
427,50 |
| II.
Sachanlagen |
864.907,00 |
681.379,50 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.152.075,27 |
4.389.639,69 |
| I.
Vorräte |
1.174.091,97 |
1.413.191,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.130.910,81 |
986.236,97 |
| davon
gegen Gesellschafter |
11.506,21 |
13.029,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.847.072,49 |
1.990.211,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.195,40 |
2.579,00 |
| Aktiva |
5.021.083,17 |
5.074.175,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.730.376,14 |
3.446.757,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
9.606,74 |
9.606,74 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.670.769,40 |
3.387.150,69 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.087.150,69 |
2.638.302,24 |
| B.
Rückstellungen |
632.116,22 |
773.339,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
658.590,81 |
854.079,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
658.590,81 |
854.079,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
18.778,04 |
0,00 |
| Passiva |
5.021.083,17 |
5.074.175,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die europascal GmbH, nachfolgend "Gesellschaft" hat
ihren Sitz in Hanau und ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Hanau, HR-Nr. HRB 93256 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches neuer Fassung (HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)) und
des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist wie im Vorjahr eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. §267 Abs.1 HGB).
Wie im Vorjahr wurde von den
Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und §
288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Das Bilanzierungswahlrecht nach § 284 HGB wurde
in Anspruch genommen, dementsprechend wurde die Verwendung
des Jahresergebnisses "nach Verwendung" § 268 Abs. 1
HGB aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr 2023 umfasst den Zeitraum vom
01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.
Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Bei der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde
die Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB) zugrunde gelegt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Aus Gründen der Bilanzvereinfachung wurden
Wirtschaftsgüter die selbständig nutzbar sind und
deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht
überschreiten, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden - soweit vorhanden - mit
den Anschaffungskosten bewertet und sofern am
Abschlussstichtag der beizulegende Wert unter dem Buchwert
liegt und die Wertminderung von Dauer ist, auf diesen
abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Herstellungskosten
bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden
neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten (im
Wesentlichen Fertigungs- und Materialeinzelkosten) auch
angemessene Gemeinkosten (im Wesentlichen Fertigungs- und
Materialgemeinkosten) einschließlich anteiliger
Abschreibungen des Anlagevermögens, soweit sie durch
die Fertigung veranlasst sind, berücksichtigt. Das
Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken sind durch
angemessene Einzel- bzw. Pauschalabwertungen
berücksichtigt.
Das auf fremde Währungen lautende Konto mit
einer Restlaufzeit von einem Jahr wurde mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet
(§ 256 a Satz 2 HGB n.F.).
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt
und entspricht dem Eintrag im Handelsregister und dem
Gesellschaftervertrag.
Rückstellungen für Pensionen werden im
Berichtsjahr gemäß geänderten § 253
Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank zum
31.12.2023 vor gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre 1,83% nach der Projected Unit
Credit-Methode bewertet. Dabei wird gemäß §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine Restlaufzeit von 15
Jahren angenommen. Zukünftige Rentensteigerungen
werden wie im Vorjahr mit 0,0 % p.a. und
Gehaltssteigerungen wie im Vorjahr mit 0,0 %
berücksichtigt. Die biometrischen Annahmen erfolgten
gemäß den Richttafeln 2018 G Prof. Dr. Klaus
Heubeck.
Es liegt ein Gutachten der compertis
Beratungsgesellschaft für betriebliche
Vorsorgemanagement mbH vom 12.10.2023 vor.
Unter Berücksichtigung des entstandenen Ertrages
EUR 10.979,00 (Zinsaufwand EUR 5.265,00 und Personalertrag
EUR 16.244,00) ergibt sich ein Rückstellungsbetrag der
Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2023 in Höhe von EUR
281.516,00.
Der Unterschiedsbetrag für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen gemäß § 253
Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 2.279,00. Der
Unterschiedsbetrag ermittelt sich aus dem Ansatz der
Rückstellungen, abgezinst mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der
Rückstellungen, abgezinst mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre (1,75 %).
Dieser Unterschiedsbetrag ist im Sinne des § 253 Abs.
6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, allen
erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: - Firas Nils
El-Chami, 63456 Hanau
Einzelprokura: - Ute Fielker-El-Chami, 63075
Offenbach
Die Angaben der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung unterbleiben in zulässiger
Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
für die nächsten zwei Jahre insgesamt
EUR 308.369,28.
Davon entfallen EUR 294.245,28 auf Mietaufwendungen
und EUR 14.124,00 auf Miete für bewegliche WG.
Die Gesellschaft beschäftigt im
Jahresdurchschnitt siebenundvierzig Mitarbeiter.
Vorgänge von besonderer Bedeutung die
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben könnten, sind nach dem
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht eingetreten.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
01.01.2023 - 31.12.2023
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.506,21 EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 18.778,04 EUR.
01.01.2022 - 31.12.2022
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 13.029,86 EUR
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Hanau, den 13.12.2024
gez.
Geschäftsführer Firas Nils El-Chami M.Sc.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
|