ALEXPERT
GmbH Pinneberg
Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
116.194,00 |
102.167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
116.193,50 |
102.166,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
776.319,81 |
599.071,74 |
| I.
Vorräte |
331.819,35 |
252.847,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
436.800,67 |
345.186,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.699,79 |
1.038,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.695,00 |
3.789,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
900.208,81 |
705.027,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
423.669,95 |
348.036,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
350.000,00 |
350.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
24.000,00 |
24.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
32.400,00 |
28.080,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
17.269,95 |
-54.043,09 |
| davon
Verlustvortrag |
54.043,09 |
65.513,34 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,00 |
10.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
470.538,86 |
346.490,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
426.427,86 |
339.534,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
900.208,81 |
705.027,74 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ALEXPERT Pinneberg GmbH auf
den 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB
sowie der §§ 264 ff. HGB und der ergänzenden
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Nettowert von 150 EURO werden im
Wirtschaftsjahr des Zugangs gemäß dem
Bewertungswahlrecht nach
§ 6 Abs. 2 EStG voll
erfolgswirksam abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Nettowert von mehr als 150 EURO bis zu 1.000 EURO
werden im Wirtschaftsjahr des Zugangs gemäß dem
Bewertungswahlrecht nach
§ 6 Abs. 2a EStG im Rahmen eines
Sammelpostens über 5 Jahre erfolgswirksam
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendungzulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch ein
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 2009 übernommen und fortgeführt
worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 426.427,86
(Vorjahr: EUR 339.534,68).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR &IND&.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Als Gründe hierfür sind zu nennen:
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanz 2009 wurde ein
Gewinnvortrag von EUR 0,00 einbezogen.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanz 2009 wurde
ein Verlustvortrag von EUR 54.043,09 einbezogen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 7.6.2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 7.6.2011 gebilligt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 7.6.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Winfried Grabietz
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
keine
|
ausgeübter Beruf:
|
entfällt
|
Die Geschäftsführer vertreten die
Gesellschaft jeweils allein.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Unterschrift der Geschäftsleitung
___________________________________
Pinneberg , den 07.06.2011
Winfried Grabietz
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
|