AMR-Objektbau GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nikolai Maxara seit 3.5.2021 | Geschäftsführer |
Lars Brandes seit 3.5.2021 | Geschäftsführer |
Marie-Christin Ruhe seit 6.1.2016 | Prokura |
Anna-Katharina Ruhe seit 6.1.2016 | Prokura |
Imke Ahlers seit 12.8.2005 | Prokura |
Jürgen Maxara seit 12.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AMR - Wohnbau GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Der Zweck des Unternehmens besteht im Wesentlichen aus den folgenden Hauptaktivitäten:
Das Angebot des Unternehmens richtet sich an alle Art von Kunden, die Ein- oder Mehrfamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen und Gewerbebau zur Selbstnutzung oder zur Kapitalanlage suchen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Einwohnerzahl der Stadt Oldenburg hat zum 31. August 2023 einen Höchststand an Einwohnern verzeichnen können. Laut dem Fachdienst für Geoinformation und Statistik waren zu diesem Stichtag 175.077 Menschen mit ihrem Haupt- und alleinigen Wohnsitz in Oldenburg gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 2.492 Menschen, also rund 1,44%. Die Einwohnerzahl ist, bis auf den Monat Mai, stetig gestiegen. Der höchste Zuwachs konnte im August registriert werden. Folglich kann abgeleitet werden, dass Oldenburg als Universitätsstadt eine hohe Attraktivität besitzt. Einen weiteren entscheidenden Punkt der Zuwanderung stellt der Fachkräftemangel dar. Viele Einwohner suchen in Oldenburg eine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit. Insbesondere werden ausländische Fachkräfte angesprochen, was durch die hohe Zahl an kolumbianischen Einwanderern widergespiegelt wird. Von 119 Zuwanderungsländern kommen 300 Einwohner aus Kolumbien, was die drittgrößte Einwanderungszahl darstellt. Mehr Zuwanderungen kommen aus Syrien, mit 329 Einwohnern, und der Türkei als Spitzenreiter mit 426 Einwohnern, aber auch aus der Ukraine sind in 2023 Zuwanderungen zu verzeichnen - mit 251 Einwohnern keine unwesentliche Anzahl. Laut Statistik gab es in den ersten acht Monaten vor allem einen Zuwachs aus der Ukraine sowie Syrien, was auf die Flucht aus Krisengebieten zurückzuführen ist. Der in Vorjahren von der Stadt Oldenburg prognostizierte Einwohnerwert, dass bis 2031 insgesamt 177.225 Menschen in Oldenburg leben werden, scheint sich in der Tat zu bestätigen. Dies stellt die Stadt Oldenburg jedoch vor die Herausforderungen entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Die stark gestiegenen Baufinanzierungszinsen und die kaum mehr vorhandene bebaubare Fläche im Stadtbereich von Oldenburg führen derzeit dazu, dass die Immobilienpreise sich noch auf einem hohen Niveau befinden. Dies führt zu einer Ausweitung des Wohnraums auf umliegende Landkreise. Insbesondere die Landkreise Ammerland, laut Niedersächsischem Landesamt für Statistik mit ca. 128.253 Einwohnern, Oldenburg mit ca. 133.913 Einwohnern und Wesermarsch mit ca. 89.568 Einwohnern gewinnen an Attraktivität als Wohnraum. Folglich führt dies künftig zu einer Ausweitung der Akquirierung von Aufträgen aus den entsprechenden Gemeinden. Für Aufträge im Stadtbereich Oldenburg nimmt die Attraktivität von Bestandsobjekten stetig zu. Insbesondere Objekte mit größeren Grundstücken haben eine hohe Relevanz, da diese nach Erwerb abgebrochen, parzelliert und anschließend mit mehreren Objekten bebaut werden können. Wie bereits im Jahr 2022, ist die Anzahl der gestellten Bauanträge im Jahr 2023 erneut gesunken. Laut dem statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2023 26,6% weniger Baugenehmigungen im Vergleich zum Vorjahr. Somit sinkt die Zahl der Genehmigungen auf den niedrigsten Stand seit 2012. Das "Pestel-Institut" schätzte in 2023 die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt um 100.000 höher ein, als im Vergleich zum Vorjahr. Dies bedeutet, dass etwa 800.000 Wohnungen in Deutschland fehlen. Um diese Lücke zu schließen ist es unabdinglich, dass Kommunen, Länder und Bundesregierung entsprechende Anreize für Investitionen in Wohnraum schaffen. Die Stadt Oldenburg reagierte bereits 2014 auf den Wohnungsmangel und entwickelte das Programm "step2025". Dieses Programm befasst sich mit langfristigen Entwicklungsperspektiven und -konzepten, welche auch den Wohnraum betreffen. Durch die drastische Steigerung der Zinsen wird die Branche wesentlich belastet. Der Erwerb oder Bau einer Immobilie ist oftmals von Fremdkapital abhängig, was meist zu Darlehensaufnahmen führt. Die höheren Annuitäten für ein Eigenheim sind oftmals zu hoch. Durch diese Entwicklung und das damit einhergehende erhöhte Risiko, werden Investitionen in Wohnungsbau immer unattraktiver. Die Immobilienpreisentwicklung könnte künftig stagnieren oder zu einer Preissenkung führen. Durch die wachsende Bevölkerung und dem damit einhergehenden steigenden Bedarf an Wohnraum ist der Ausbau und die Investition der Infrastruktur unabdingbar. Um die Attraktivität weiter zu steigern, bietet die KfW bereits einige Förderungen, wie beispielsweise für energetische, klimafreundliche Neubauten oder für die energieeffiziente Sanierung von Bestandsgebäuden, an. Eine Weiterentwicklung von KfW-Programmen ist jedoch erforderlich. Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet und u.a. eine Förderung des Wohnungsbaus beschlossen. Neben der linearen Abschreibung von 3% seit dem 01.01.2023 bestehen für bestimmte Gebäude, welche zwischen dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 hergestellt oder erworben werden, die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung - also eine Erhöhung von 2% auf 5% des jeweiligen Buch- oder Restwerts des Gebäudes. Daneben gibt es für bestimmte energetische Bauten zusätzlich die Möglichkeit der Sonderabschreibung. Nach wie vor bleiben die Entwicklungen abzuwarten, was die internationalen Krisen, verbunden mit den bestehenden Flüchtlingszahlen, Preisschwankungen der Energiebranche, sowie Lieferverzögerungen betreffen. Auch die Bauzinsen betreffend, bleibt eine Entwicklung ungewiss. Laut "Interhyp-Panel" sollen sich die Zinsen vorerst stabilisieren und sich ca. bei 3,5% einpendeln. Die rückläufige Inflationsrate und die Hoffnung auf sinkende Zinsen könnten, gepaart mit Abschreibungsmöglichkeiten dem Immobilienmarkt positive Impulse geben, sodass Anleger vermehrt ihr Kapital in Immobilien investieren möchten. Diese Kapitalanlagen richten sich jedoch meist auf Mehrfamilienhäuser. Ein weiterer positiver Effekt für Bauinteressenten kann durch die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Oldenburg erreicht werden. Hier zeigt sich in den letzten Jahren ein Rückgang ab. Von 2021 bis 2023 hat sich der Bodenrichtwert von 462 €/m 2 auf 390 €/m 2 verringert, dies entspricht einer Abnahme von 15,37%. Für potentielle Bauherren auf dem Immobilienmarkt ist es von immenser Bedeutung, dass Partner ein hohes Maß an Qualität und Verlässlichkeit mitbringen. Durch jahrzehntelange Erfahrung und kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter kann das Unternehmen diese Eigenschaften nachhaltig anbieten. 2. Geschäftsverlauf Für die AMR-Wohnbau GmbH war das Berichtsjahr 2023 erfolgreich. Der Jahresüberschuss war im Vergleich zwar unter dem Niveau der Vorjahre, dies wurde jedoch durch die globalen und konjunkturellen Entwicklungen, insbesondere mit Blick auf Inflation und Zinsniveau, erwartet. Das in 2023 rückläufige Ergebnis liegt darin begründet, dass sich der Zinsaufwand von 115 TEUR im Vorjahr auf 276 TEUR fast verdoppelt hat. Der Rohertrag aus dem originären Geschäftsfeld der Gesellschaft ist im Vergleich zum Vorjahr um 422 TEUR gesunken (Vorjahr - 1.174 TEUR) und beträgt 3.288 TEUR (Vorjahr 3.710 TEUR). Im Verhältnis des Rohgewinns zum Umsatz ist aus diesem Segment ein stabiler Wert von 11,6 % (Vorjahr 10,3 %, Vorvorjahr 14,5 %) eingetreten. Die Personalkosten betragen 2.346 TEUR und sind relativ konstant zum Vorjahr (2.743 TEUR). Die Personalaufwandsquote ist um 0,7 % gestiegen und beträgt 8,3 % (Vorjahr 7,6 %). Die übrigen betrieblichen Aufwendungen ohne Abschreibungen sind im Wesentlichen in der Höhe gleichgeblieben oder wurden den gegebenen Umständen angepasst. Der Jahresüberschuss ist um ca. 131 TEUR gesunken und beträgt im Berichtsjahr 27 TEUR. Das Finanzergebnis wurde mit insgesamt 272 TEUR (Vorjahr 114 TEUR) belastet. Die Zinsaufwendungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang zu mehr fremdfinanzierten Grundstücken im Umlaufvermögen. Die Gesellschaft verfügt über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. 3. Lage Das Unternehmen existiert seit 1982, wobei zwischenzeitlich Umfirmierungen vorgenommen worden sind. Früher, wie auch heute, wird die Lage des Unternehmens durch das konjunkturelle Umfeld bestimmt. Die auf einem sehr hohen Niveau stagnierenden Kosten der Baustoffe, teilweise noch vorliegende Lieferverzögerungen, sowie die Inflation (5,9 % laut destatis.de) und die deshalb weiterhin hohen Preise für Immobilien (Baupreisindex plus 2,8% zu 1/2023 laut destatis.de) haben bisher nicht im befürchteten Maße zu einer wesentlichen Reduzierung des Nachfrageniveaus für Neubauten auf dem Immobiliensektor geführt. Positiv ist hier der Häuserpreisindex zu nennen, der sich reduziert hat. Die seit Ende 2023 wieder leicht sinkenden Bauzinsen (3,78 % in 1/2023 zu 3,61 % in 5/2023 - bei 10-jähriger Sollzinsbindung laut statista.de) sowie die Ukrainekrise und die Auswirkungen der Flüchtlingssituation werden von der Geschäftsführung kritisch beobachtet. Ein Einfluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung ist noch nicht verlässlich abzusehen. Hier können sich aber gerade im Bereich der Schaffung neuen, dringend benötigten Wohnraumes Chancen ergeben. a) Ertragslage Zur Stärkung der Ertragslage erfolgt eine stetige Verbesserung und Analyse des Kostenmanagements. Gleichzeitig wird das interne Controlling optimiert. Außerdem finden nachhaltig Qualitätsabsprachen mit Subunternehmern statt, um eine qualitative hochwertige Bauausführung zu gewährleisten. Die fortlaufenden Fort- und Weiterbildungen in allen Bereichen des Unternehmens sollen die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Mitarbeiters erhöhen und das Personalgefüge stärken. b) Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft kann als sehr stabil bezeichnet werden. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, der Forderungsbestand ist annähernd ohne Ausfall. In Zusammenarbeit mit den Banken und einer abgesprochenen Innenfinanzierung können auch größere Bauvorhaben ohne Probleme finanziell umgesetzt werden. Das Eigenkapital ist im Berichtsjahr von 3.099 TEUR auf 3.066 TEUR gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um 1.745 TEUR auf 5.191 TEUR gestiegen. Analog hierzu hat der Grundstückbestand im Vergleich zum Vorjahr um 1.711 TEUR zugenommen. Im Jahr 2022 lag der Bestand an Grundstücken bei 7.258 TEUR, das Jahr 2023 weist einen Bestand von 8.969 TEUR auf. Den erhaltenen Anzahlungen auf Bauvorhaben von 11.562 TEUR stehen in Ausführung befindliche Bauaufträge von 10.443 TEUR gegenüber, so dass eine Anzahlungsquote von deutlich über 100,0 % vorliegt. c) Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin solide und auf einem guten Niveau. Das Anlagevermögen ist komplett eigenfinanziert und die Struktur des kurzfristig gebundenen Vermögens und der Verbindlichkeiten haben, auch aufgrund der Geschäftspolitik die erwirtschafteten Gewinne in den Vorjahren im Unternehmen zu belassen, zu einer Stabilität im Finanzierungsbereich geführt. III. Prognosebericht Im Jahre 2023 konnten die Ergebnisse der Vorjahre nicht ganz erreicht werden. Hauptsächlich lässt sich dies durch die deutlich gestiegenen Zinssätze begründen. Die Zinsaufwendungen zeigen - in dem Vergleich zum Vorjahr - einen Anstieg um rund 162 TEUR auf. Auch die seit Beginn des Jahres 2021 vorhandenen Lieferverzögerungen von Baumaterialien sind zu berücksichtigen, da es somit zu Bauverzögerungen kam. Die langwierige Erholung des Zinsniveaus, die anhaltenden Lieferverzögerungen sowie die nachhaltig hohen Preise für Baumaterialien, insbesondere für Dämmstoffe, werden auch zukünftig weiter einen Einfluss auf den laufenden Betrieb haben. Die von der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen hatten hier jedoch bereits insoweit Erfolg, dass kontinuierlich hohe Erträge erzielt werden konnten. Die anhaltende gute Weiterentwicklung der Gesellschaft ist durch kontinuierliche Verbesserungen im Management sowie eine konsequente Überwachung der kaufmännischen und technischen Abwicklung der Bauaufträge gesichert. Dabei kann die Gesellschaft auf motivierte und qualifizierte Mitarbeiter setzen. Der Ausbau weiterer Geschäftsfelder wie z.B. Makler- und Vermietungstätigkeiten, Grundstückhandel und Erstellung von Gutachten entwickelt sich zunehmend erfolgreich. Die Gesellschaft wird auch zukünftig ständig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Aufgrund der bisherigen Auftragseingänge wird trotz der bestehenden Risiken für das Geschäftsjahr 2024 mit Umsatzerlösen gerechnet, die dem Jahr 2023 ähneln, sowie mit einem Jahresergebnis auf ähnlichem Niveau wie 2023. IV. Chancen und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Zum aktuellen Zeitpunkt kann eine Sättigung des Immobilienmarktes weiterhin nicht erkannt werden. Die Immobilienpreisentwicklung sowie die Entwicklung des Zinsniveaus wird von der Geschäftsleitung permanent geprüft, um bei einer für das Unternehmen schlechten Entwicklung frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Preisentwicklungen sowie die steigende Knappheit von Bauplatzkapazitäten im innerstädtischen Bereich wurden erkannt und teilweise durch Alternativlösungen in angrenzenden Gemeinden oder den Bau von Mehrfamilienhäusern kompensiert. Die gestiegenen Kosten für den Transport der Baustoffe aufgrund gestiegener Treibstoffpreise sowie der eintretende Mangel an Fachpersonal bei den Spediteuren sind in den Planungen berücksichtigt. Ertragsorientierte Risiken Stetige Verbesserungen im Verfahrensablauf sollen sicherstellen, dass die Deckungsbeiträge eines jeden Objektes überwacht werden können. Auftretende Probleme werden dadurch rechtzeitig erkannt, um immer einen möglichst ausreichenden Ertrag erwirtschaften zu können. Die gestiegenen Herstellungskosten aufgrund der hohen Materialkosten sowie verlängerter Bauzeiten werden in der Kalkulation berücksichtigt, um einen positiven Deckungsbeitrag sicherstellen zu können. Finanzwirtschaftliche Risiken Die stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Gesellschaft führt zu keinen erkennbaren Liquiditätsrisiken. Es wird immer versucht, überwiegend im Rahmen der Innenfinanzierung die Projekte zu finanzieren. Bei größeren Vorhaben, bei denen das Eigenkapital nicht ausreichen sollte, erfolgen Absprachen mit den Banken. Die Liquiditätslage ist sehr zufriedenstellend; es sind keine Engpässe zu erwarten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Forderungsausfälle treten nur äußerst selten auf. Bei Mängelrügen der Kunden erfolgt immer zuerst die Prüfung eines möglichen Rückgriffes auf nachgeordnete Unternehmen. Verbindlichkeiten werden konsequent innerhalb der mit den Lieferanten vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. 2. Chancenbericht Basierend auf ihrer Erfahrung, Innovation und Zuverlässigkeit hat die Gesellschaft einen sehr guten Ruf als verlässlicher Partner im Bausektor. Dies basiert zum einen darauf, dass die Unternehmen, mit denen Kooperationen bestehen, bereits seit langem für die Gesellschaft tätig sind und auf eine langfristige, verlässliche und fruchtbare Zusammenarbeit Wert gelegt wird. Zum anderen sind die hochmotivierten Mitarbeiter der Gesellschaft Grund für den guten Ruf. Die Mitarbeiter arbeiten mit hoher Eigenverantwortlichkeit unter der Führung von erfahrenen und verantwortungsvoll agierenden Geschäftsführern. Weiterhin werden sowohl in der hohen Zahl fehlenden Wohnraums (knapp 800.000 Wohnungen), als auch in dem langsam sinkenden Bauzinsniveau, Chancen der Unternehmensentwicklung gesehen. 3. Gesamtaussage Tiefgreifende Risiken in der künftigen Entwicklung werden weder kurzfristig, noch langfristig gesehen. Die Auswirkungen der steigenden Baustoffpreise und der Ukraine-Krise auf die Gesellschaft stellen zwar Risiken dar, sind aber derzeit auf lange Sicht nicht verlässlich vorhersehbar. Die Gesellschaft ist auf dem Markt optimal aufgestellt und vorbereitet, dies liegt an ihrer Individualität und Professionalität. Selbst unter verminderten Konjunkturaussichten würde keine Gefährdung des Fortbestandes des Unternehmens bestehen. Die Risiken werden von der Geschäftsführung überwacht und bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen, auch unter Zuziehung von externen Beratern, getroffen. V. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Oldenburg, 6. Juni 2024 Jürgen Maxara Nikolai Maxara Lars Brandes BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die AMR-Wohnbau GmbH hat ihren Sitz in Oldenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 5082 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer beträgt bei Bauten, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Erhaltene Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erläuterungen der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel der AMR-Wohnbau GmbH dargestellt, der als Anlage zum Anhang aufgeführt wird. 2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 5.191.346,37 EUR (Vorjahr: 3.445.998,89 EUR) gesichert durch Grundschlulden und durch die Abtretung der "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" . Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Jürgen Maxara, Kaufmann Nikolai Maxara, Kaufmann Lars Brandes, Diplom-Ingenieur Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung verzichtet. 2. Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 29 Arbeitnehmer in folgenden Gruppen beschäftigt:
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Oldenburg, den 20. Juni 2024 AMR-Wohnbau GmbH gez. Jürgen Maxara gez. Nikolai Maxara gez. Lars Brandes Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AMR Wohnbau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AMR-Wohnbau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AMR-Wohnbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Oldenburg, den 11. Juni 2024 Treuhand
Weser-Ems GmbH
Witte, Wirtschaftsprüfer Reichelt, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen