Bauträger für Wohngebäude
Eifert Systems GmbH
Forsthausstraße 9A, 61389 Schmitten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Hendrik Dr. Eifert seit 8.4.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Jan Hendrik Eifert | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eifert Systems GmbHSchmitten im TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Eifert Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang „Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses“, der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz - Sonstige Angaben Angaben gemäß § 264 Abs. 1a) HGB
Gliederung und DarstellungDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erläuterungenzur BilanzErläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt. Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf - EUR 9.829,74 bei Sachanlagen Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Umlaufvermögen Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor. Sonstige AngabenForderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 150.399,89. Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12 Personen. Der Gesellschafter beabsichtigt, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 216.029,33 auf neue Rechnung vorzutragen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Person geführt: Herrn Hendrik Eifert Der Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Schmitten, den 16. Juni 2025 Hendrik Eifert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.6.2025. |
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