Weidmann
& Feger GmbH
Kronberg im
Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.021.279,50 |
849.078,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
1.594,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.021.274,50 |
847.483,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.533.349,59 |
2.513.835,65 |
| I.
Vorräte |
468.537,26 |
550.619,31 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.248.871,60 |
5.637.359,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.038.156,79 |
778.324,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
391.842,30 |
210.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.451,79 |
4.220,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.026.655,54 |
1.184.891,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.462,16 |
54.608,95 |
| D.
Aktive latente Steuern |
195.000,00 |
215.098,65 |
| Aktiva |
3.785.091,25 |
3.632.621,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.956.776,27 |
1.641.962,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.918.429,38 |
1.603.615,89 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.603.615,89 |
1.336.233,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.375.389,75 |
1.423.085,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
452.925,23 |
567.572,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
414.505,38 |
497.836,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
38.419,85 |
69.736,38 |
| Summe
Passiva |
3.785.091,25 |
3.632.621,59 |
Anhang
zum
31. Dezember 2023
Weidmann & Feger GmbH
Grüner Weg 2
61476 Kronberg im Taunus
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma Weidmann & Feger GmbH hat ihren Sitz in
Kronberg im Taunus und ist eingetragen in das
Handelsregister des Königstein unter HRB 3132.
Der Jahresabschluss der Firma Weidmann & Feger
GmbH auf den 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2
HGBgewählt.
Bilanzierungsstichtag der Gesellschaft ist der 31.
Dezember eines jeden Kalenderjahres.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen
Bestimmungen, soweit dem handelsrechtliche Vorschriften
nicht entgegenstehen.
Von steuerrechtlichen Wahlrechten wird in
Übereinstimmung mit der Handelsbilanz Gebrauch
gemacht.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sowie das
Sachanlagevermögen wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr
des Zugangs stets vollständig abgeschrieben. Die
entsprechenden Beträge sind unter diesem Posten
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte mit dem Nennwert.
Ein Debitorenkontokorrent ist vorhanden und dem
allgmeinen Kreditrisiko ist durch Absetzung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, und zwar unter
Berücksichtigung eines Zuschlage für
Verwaltungsgemeinkosten.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert
angesetzt und über die Leistungsdauer linear verteilt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt
nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei der Bewertung der
Pensionsrückstellung werden gemäß einem
versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn-
und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen
berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Verpflichtung werden die
Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (RT2018G)
zugrunde gelegt.
Der im Rahmen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) ermittelte
Zuführungsbetrag (100.279,00 €) wird seit dem
Geschäftsjahr 2010 gleichmäßig auf den
Zeitraum bis 2023 mit mindestens 1/15 p.a. verteilt.
Die zum 31. Dezember 2023 aufgrund der Anwendung des
Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht bilanzierte
Pensionsverpflichtung beträgt (Restbetrag) 0,00
€.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedbetrag 14.760,00 € (Vorjahr:
69.452,0 €).
Dieser Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6
Satz 1 und 3 HGB für die Ausschüttung gesperrt
und in jedem Geschäftsjahr darzustellen.
Gem. § 246 Abs. 2 HGB wurden die
verpfändeten Aktivwerte in Höhe von 477.633,46
€ mit der Pensionsverpflichtung in Höhe von
1.278.104,00 € abzüglich des noch nicht erfassten
Unterschiedsbetrages nach BilMoG zum Ende des
Wirtschaftsjahres in Höhe von 0,00 € verrechnet.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten einen Betrag in
Höhe von 391.842,30 € mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitein mit einer Restlaufzeit von:
|
|
Vorjahr
|
über 5 Jahre
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Art der Sicherung:
Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter
Volksbank # 4150963635 (7.261,12 €) besichert durch
Verpfändung von Guthabenforderungen aus Festgeld in
Höhe eines Teilbetrages von 120.000,00 € bei der
Frankfurter Volksbank von Weidmann & Feger GmbH
Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter
Volksbank # 41501015396 (38.419,85 €)besichert durch
eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von
60.000,00 € gg. den Herren Manfred und Moritz Feger.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verpflichtungen gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
80.580,22 EUR sonstige
finanzielle Verpflichtungen im Wesentlichen
aus Miet- und Leasingsverträgen, davon mit einer
Restlaufzeit von:.
bis zu 1 Jahr in
Höhe von
|
68.499,98 €
|
|
von mehr als 1 Jahr bis
5 Jahren in Höhe von
|
12.080,24 €
|
|
von mehr als 5 Jahren
|
0,00 €
|
|
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Manfred Feger
Geschäftsführer: Herr Moritz Feger
Angabe Arbeitnehmer
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 22,75 Arbeitnehmer.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag in EUR
Forderungen
|
|
6.451,79 €
|
Verbindlichkeiten
|
|
12.545,86 €
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sonstige Berichtsbestandteile
Kronberg, den 21.05.2025
gez. Manfred Feger
gez. Moritz Feger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2025
festgestellt.
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