JAW Verwaltungs-GmbHLiquidiert

91257 Pegnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 2220
Eingetragen
21.4.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften und die Vermögensverwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Thilo Schmidt
seit 22.10.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

JAW Verwaltungs-GmbH

Pegnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

der JAW Verwaltungs-GmbH

AKTIVA

31.12.2010 31.12.2009
A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 24.145,58 24.145,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe AKTIVA 24.145,58 24.145,58

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Komplementärkapital 24.145,58 24.145,58
Summe PASSIVA 24.145,58 24.145,58

Anhang zum 31. Dezember 2010

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH - Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelberichtigung berücksichtigt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

Sonstige Angaben

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Pegnitz, 30. November 2011

JAW Verwaltung-GmbH

Hans Wiesend, Geschäftsführer

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