Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 17324
Eingetragen
26.9.2022
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmens- und Personalberatung insbesondere im Beschäftigtentransfer.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Julia Erdmann
seit 26.9.2022
Geschäftsführer
Axel Edwin Lang
seit 26.9.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Julia Erdmann
53840 Troisdorf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LEXA Transfer GmbH

Siegburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.333.838,13

7.333.838,13

1.325,95

1.325,95

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.022.511,43

2.022.511,43

17.696,27

17.696,27

Summe Aktiva

9.356.349,56

19.022,22



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-8.825,62

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

523,79

16.698,17

-8.825,62

16.174,38

B. Rückstellungen

1.163.530,11

1.600,00

C. Verbindlichkeiten

820.251,20

1.247,84

D. Rechnungsabgrenzungsposten

7.355.870,08

Summe Passiva

9.356.349,56

19.022,22

ANHANG

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresbschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 266 bzw. 275 HGB.

Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden die handels- rechtlichen Vorschriften beachtet. Die Abschreibungen wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften und der Zielsetzung eines möglichst niedrigen Ergebnisses gewählt.

2. Angaben zu den Einzelposten der AKTIVA

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhn- lichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode angesetzt. Soweit die gesetzlichen Vorgaben es erlauben wurden die Abschreibungen auch nach der degressiven Methode ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, soweit deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 250,00 netto nicht überschritten haben.

Soweit abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250,00 und bis zu EUR 1.000,00 netto angeschafft wurden, sind diese in einen Sammelposten eingestellt worden der gleichmäßig mit 20 % abgeschrieben wird.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bzw. den Anschaffungskosten ausgewiesen.

3. Angaben zu den Einzelposten PASSIVA

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Gesellschfterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 523,79 auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen wurden für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen in ausreichender Höhe gebildet.

Für die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe unter Anwendung des Grundsatzes zur Vorsichtigkeit gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurde berücksichtigt. Ebenso wurde das Imparitätsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4
1. Halbsatz HGB) sowie das Realisationsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4
2. Halbsatz HGB) beachtet.

Ebenso wurde die Bewertungsstetigkeit des § 252 Nr. 6 HGB eingehalten.

5. Angabe- und Erläuterungspflichten in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang

Hinsichtlich der Darstllung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (Anlagespiegel) gemäß § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) wird auf die Anlage "Anlagenspiegel" und "Abschreibungsverzeichnis" im Jahresabschluss verwiesen. Dort sind auch die Grundlagen für die Berechnung der Abschreibung zu entnehmen.

Zur Geschäftsführung sind bestellt:

Julia Erdmann
Axel Lang

Die Geschäftsführer sind vonden Beschränkungen des § 181 BGB befreit und einzelvertretungsberechtigt.

 

Siegburg, den 30. Januar 2025

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Januar 2025

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