LEXA
Transfer GmbH
Siegburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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7.333.838,13
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7.333.838,13
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1.325,95
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1.325,95
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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2.022.511,43
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2.022.511,43
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17.696,27
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17.696,27
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Summe Aktiva
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9.356.349,56
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19.022,22
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-8.825,62
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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523,79
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16.698,17
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-8.825,62
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16.174,38
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B. Rückstellungen
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1.163.530,11
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1.600,00
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C. Verbindlichkeiten
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820.251,20
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1.247,84
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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7.355.870,08
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Summe Passiva
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9.356.349,56
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19.022,22
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ANHANG
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresbschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der
§§ 266 bzw. 275 HGB.
Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
die handels- rechtlichen Vorschriften beachtet. Die
Abschreibungen wurden im Einklang mit den steuerlichen
Vorschriften und der Zielsetzung eines möglichst
niedrigen Ergebnisses gewählt.
2. Angaben zu den Einzelposten der AKTIVA
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um
abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die
Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
aufgrund der betriebsgewöhn- lichen Nutzungsdauer
ermittelt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich
nach der linearen Methode angesetzt. Soweit die
gesetzlichen Vorgaben es erlauben wurden die Abschreibungen
auch nach der degressiven Methode ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG wurden im Jahr der Anschaffung
in voller Höhe abgeschrieben, soweit deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 250,00 netto
nicht überschritten haben.
Soweit abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR
250,00 und bis zu EUR 1.000,00 netto angeschafft wurden,
sind diese in einen Sammelposten eingestellt worden der
gleichmäßig mit 20 % abgeschrieben wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd
berücksichtigt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
bzw. den Anschaffungskosten ausgewiesen.
3. Angaben zu den Einzelposten PASSIVA
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt.
Der Gesellschfterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 523,79 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Rückstellungen wurden für die Erstellung
des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen in
ausreichender Höhe gebildet.
Für die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten
wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe unter
Anwendung des Grundsatzes zur Vorsichtigkeit gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung
entspricht § 275 Abs. 2 HGB.
Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252
Abs. 1 Nr. 3 HGB wurde berücksichtigt. Ebenso wurde
das Imparitätsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4
1. Halbsatz HGB) sowie das Realisationsprinzip
(§252 Abs. 1 Nr. 4
2. Halbsatz HGB) beachtet.
Ebenso wurde die Bewertungsstetigkeit des § 252
Nr. 6 HGB eingehalten.
5. Angabe- und Erläuterungspflichten in der
Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang
Hinsichtlich der Darstllung der Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs (Anlagespiegel) gemäß
§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) wird auf die Anlage
"Anlagenspiegel" und "Abschreibungsverzeichnis" im
Jahresabschluss verwiesen. Dort sind auch die Grundlagen
für die Berechnung der Abschreibung zu entnehmen.
Zur Geschäftsführung sind bestellt:
Julia Erdmann
Axel Lang
Die Geschäftsführer sind vonden
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und
einzelvertretungsberechtigt.
Siegburg, den 30. Januar
2025
Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30. Januar 2025
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