MAMMUT
Zahntechnik GmbH
Tübingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.094,50 |
369,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.094,50 |
369,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.632,38 |
5.955,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.702,62 |
3.673,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.929,76 |
2.281,69 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
458.368,20 |
443.269,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
467.095,08 |
449.594,81 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
468.834,39 |
454.608,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.098,41 |
14.225,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
458.368,20 |
443.269,79 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
462.595,08 |
446.594,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
467.095,08 |
449.594,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
2. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
4. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
5. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten. Dabei wurden Posten der Aktivseite nicht mit
Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
2. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Diese
Gegenstände sind in einem besonderen
Anlagenverzeichnis aufgeführt.
3. Die Vorräte zum Abschlussstichtag sind durch
entsprechende Inventurlisten nachgewiesen und
vollständig erfasst.
4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind ebenso wie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in separaten Saldenlisten verzeichnet.
5. Guthaben bei Kreditinstituten und
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stimmen
mit den Bankauszügen, der Kassenbestand mit dem
Kassenbuch überein.
6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB, Rückstellungen im
Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
7. Nach § 251 HGB anzugebende
Haftungsverhältnisse sind, soweit sie am
Abschlussstichtag bestanden, unter Punkt 3.8. Sonstige
Angaben vermerkt.
8. Abweichungen von früheren
Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
2. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden, die jeweils
einzeln bewertet wurden, ist von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen worden.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen.
3. Es ist vorsichtig bewertet worden. Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber
erst nach dem Abschlussstichtag bis zum Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind, wurden
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits
realisiert waren.
4. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
6. Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 4 Satz 1
und 2 HGB bewertet.
7. Soweit Herstellungskosten zur Bewertung einzelner
Vermögensgegenstände heranzuziehen waren, sind
diese nach § 255 Abs. 2 HGB ermittelt worden. Zinsen
für Fremdkapital wurden nur im Rahmen von § 255
Abs. 3 HGB einbezogen.
8. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
entsprechende Wertberichtigungen, das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
9. Die Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst worden.
10. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich
mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Soweit der Ausgabebetrag niedriger war, ist der
Unterschiedsbetrag, vermindert um planmäßige,
auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilte
Abschreibungen, in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite aufgenommen.
11. Abweichungen von früheren
Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Anmerkung
Die Verbindlichkeiten enthalten ein
Gesellschafterdarlehen mit Stand zum 31.12.2011 in
Höhe von € 417.014,03.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2012 festgestellt.
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